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Erscheint tzdea Wochentag frish S Uhr. Inserat« »er- dm bis Nachmittags q Uhr f-r bi- nächst- «rschemeod« Nnmmer angenommen. Freiberger Anzeiger - und TageVlatt. Preis vierteljährlich IS Ngr. Inserate werden die gespaltene Zeile oder deren Raum tpit S berechnet» s. 1867. Freitag, Yen ». Januar. Taffksqeschichte. Dresden. Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und der Prinz Georg haben sich am 6. d. Äbends 6 Uhr nach Leip zig begeben. Frankfurt. .Aus Bern meldet das „Franks. Journal" vom 6. d.: Nach Pariser Nachrichten scheint die Mission des vr. Kern gelungen zu sein. Er fand die freundlichste Auf nahme und erhielt «ine zweistündige Audienz, Der Kaiser Na poleon soll mit dem wesentlichsten Punkte des bundesräthlichen Vorschlages einverstanden sein. Innsbruck. Am 2. d. Mittags empfing Ihre k. k- Hoheit die Erzherzogin Margaretha in besonderer Audienz eine Deputation der tirolischen Künstler, um das von denselben Ihrer kaiserl. Hoheit gewidmete „Künstler-Album" aus den Händen des Historienmalers Kaspar Jele anzunehmen. Die hervorra gendsten Künstlernamen pon Tirol und Vorarlberg finden in den 22 Blättern dieses Albums sich vertreten, zu welchem jedoch von auswärts wirkenden Künstlern noch nicht sämmtliche Bei träge eingelangt sind. Wien. Die „Oest. Ztg." meldet: Ihre k. k. Hoheiten der Erzherzog Karl Ludwig und Höchstdcssen Gemahlin Erzher zogin Margaretha beabsichtigen, Mitte Januar von Innsbruck nach Mailand zu reisen, wo dieselben sodann mit Ihren Ma jestäten dem Kaiser und der Kaiserin zusammentreffen werden. Oesterreich. In einem Hirtenbrief des Erzbischofs von Wien über die Ehegerichte heißt es in Betreff der gemischten Ehen: Uebcr die Dispensen in gemischten Ehen find hier und da Mißverständnisse aufgetaucht. Durch eine rechtmäßig erlangte Nachsichtgewährung wird die Ehe nicht nur (wenn es sich um ein Hindcrniß der Gültigkeit handelt) gültig, sondern sie wird auch erlaubt und kann also mit gutem Gewissen eingegangen werden. Es kann aber einem Katholiken unter keiner Bedin gung erlaubt sein, bei Eingehung der Ehe sich anheischig zu machen, wofern Gott ihm Kinder schenkt, die erste und wichtigste Elternpflicht hintenanzusetzen und die ihm anvcrtrauten Miter- ben Jesu Christi in einem andern als dem Bekenntniß der ka tholischen Wahrheit erziehen zu lassen. Der nichtkatholische Vater ist, abgesehen von einer besonder« durch ihn übernommenen Verpflichtung, durch das Staatsgesetz nicht gehindert, seine Söhne in seinem Bekenntniß erziehen zu lassen. Wenn also der nichtkatholische Bräutigam das Versprechen verweigert, sämmt liche Kinder in der katholischen Religion erziehen zu lassen» so weiß die katholische Braut, daß, wenn Söhne die Frucht ihrer Verbindung sind, dieselben in dem nichtkatholischen Bekenntniß werden erzogen werden. Auf diese Bedingung hin sich zu ver ehelichen, verbietet ihr das Gesetz Gottes; deswegen kann die Kirchengewalt es ihr unmöglich erlauben und also auch zum Zweck einer solchen Ehe die Nachsicht, im Hinderniß der Reli- gionsverschiedcnheit zwischen katholischen und nichtkatholischen Christen, niemals ertheilen. Besteht die Braut trotz aller Ab mahnungen auf ihrem Entschlusse, so treten die Vorschriften ein, welche vom Standpunkt des kleinern Uebels gemacht worden sind, und der Pfarrer empfängt die Erklärung der Einwilligung vor zwei Zeugen, doch mit sorgfältiger Vermeidung von Allem, was der Handlung den Schein einer kirchlichen Feierlichkeit ir gendwie geben könnte. Anders verhält es sich, wenn die katho lische Erziehung sämmtlichcr Kinder entweder durch.chas Staats- gesctz oder durch das schriftliche Versprechen des Bräutigams fichergestellt ist. Auch in diesem Falle ist dem katholischen Theile mit aller Liebe und Ruhe abzurathen; es ist ihm vorzustellen, daß jene Einigung der Gemächer, welche die christliche Ehe in ihrer Vollkommenheit voraussetzt, ohne Einheit der Ueberzeugung von Gott und seinem Willen nicht erreichbar sei, und in ge mischten Ehen der katholische Theil entweder für die Hoffnungen der Ewigkeit oder gegen seinen Gatten gleichgültig werden oder aber mit einem Stachel im Herzen leben müsse; denn für einen Katholiken von lebendiger Glaubenskraft ist es kein geringer Kummer, den Gatten, welchen er liebt, über die höchste Ange legenheit des Lebens im Jrrthum zu sehen. Bleiben diese Vor- I stellungen fruchtlos, so ist der katholische Theil angewiesen, die Nachsicht zur Eingehung der gemischten Eh^ zu erwirke», und nach Erwägung aller Umstände werde ich kraft her mir verlie henen päpstlichen Vollmacht die Nachsicht sy dem Eheverhol ptr Religionsverschiedenheit zwischen katholischen pnd nichtkathouscheff Christen selbst oder durch mein Generalvtcariat ertheilen- Aus Bern vom 1. Jan. wird der „A- A. H." schrie ben: In deutschen Blättern wird berichtet, eS ständen bereits 140,000 Mann Schweizertruppen an den Grenzen; Deutsche, namentlich Preußen, welche in dey Grenzeantonen sich niederge lassen hätten, würden ausgewiesen; Deutsche seien in all^n Orten der Schweiz Gewaltthätigkeiten der rohen Masse ausgesetzt tc. Jedermann, der in der Schweiz lebt und mit den Verhältnisse» vertraut ist, weiß, daß jede dieser Behauptungen vollständig auf Unwahrheit beruht. Bis gestern waren nicht tnehr als 24,000 Mann im Felde; aber die ganze Armee steht auf Pi quet, um auf den ersten Ruf des Obergenerals, in dessen Hand jetzt in allen militärischen Dingen eine unbeschränkte Gewalt ruht, marschfertig zu sein. AuSgewiefen wurden nur einige wenige Deutsche, welche durch Terrainzeichnungen, verdächtige Reden, falsche Pässe re. der Polizei Argwohn erregt hatten. Von Gewaltthätigkeiten gegen Deutsche in de^ Bundesstadt ist keine einzige bekannt. Wohl aber könnte ich Beispiele anfüh ren, daß solchen Deutschen, welche »'n Wirtschaften, Kaffeehäu» fern rc. sich in diesen aufgeregten Tagen geringschätzend und verletzend über die Wehrkraft der Schweiz gegenüber Preußey aussprachen, ruhig, doch entschieden bedeutet wurde, solche Redest zu unterlassen oder Schweizergesellschaften zu meiden, wenn sie sich nicht Unanehmlichkeiten aussetzen wollten. Bon Mißhand lungen war keine Rede; dazu ist der Schweizer zu besonnen und an entgegengesetzte Meinungen gewöhnt. Daß er sich aber in Augenblicken, wo das Nationalgefühl lebendiger aufflammt wie gewöhnlich, nicht verhöhnen lassen will, wird ihm Niemand verargen. Bern, 5. Januar. Der Bundesrath hat eine Proklama tion erlassen, in welcher nach einer geschichtlichen Darstellung der bisherigen Verhandlungen die Frage über Krieg und Frie den als zwar unentschieden dargestellt, jedoch die Bereitwilligkeit^ zu einem ehrenhaften Frieden die Hand zu bieten, ausgesprochen und hierbei auf die Begeisterung des Volkes und dessen Opfer bereitwilligkeit hingedeutct wird. Die Wehrmänner werden zur MannSzucht und Menschlichkeit ermahnt. Das Vaterland werde für die Familien der Gebliebenen sorgen. — Der „Ällg. Ztg." wird unterm 5. Jan. telegraphirt r Nach glaubwürdigen Aussagen lauten die Berichte Barmans äußerst günstig und garantiren sehr energische Verwendung Frank reichs bei Preußen, sofern dieses die neuesten Vorschläge nicht acceptiren sollte. Paris. Der „Moniteur" vom 7. d. theilt mit, daß die zweiten Bevollmächtigten Dienstag den 6. Jan. das Protokoll unterzeichnet haben, welches den Schwierigkeiten Hin Ende macht, die sich der Ausführung des Pariser Vertrags entgegengestellt hatten. Beseelt von dem Streben des früher» Congreffes, den Interessen aller der betheiligten Mächte gerecht zu werden, hat sich die Conferenz dafür entschieden, daß die russische Ekenze sich längs des Trajanwalles bis zum Flusse Ualpuk erstrecken, Bolgrad-Tobak dagegen zur Moldau geschlagen werden soll. Rußland wird als Ersatz für Beides auf dem rechten Donau ufer Komrat mit einem Gebiete von 330 Quadratwerste erhal ten. Die Schlangeninsel wird als ein Zubehör der Donau mündung angesehen werden. Das Donaudelta ausgenommen, welches zur Türkei gehören wird, werben die von Rußland ab getretenen Gebietstheile zur Moldau geschlagen. Die Conferenz hat weiter beschlossen, daß die Grenzregulirung bis zum 30. März spätestens beendet sein muß. Zur selben Zeit wird auch die Räumung der Donaufürstenthümer, sowie des schwarzen Mee res stattgefunden haben. Die Commission zur Regulirung der Angelegenheiten der Fürstenthümer wird dann ihre Mission auS- führen können, und sobald dieselbe ihre Aufgabe gelöst^hat, der Conferenz Bericht erstatten. , , ,)