Partei das aufmerksame verfolgen ihres Balles zu erleichtern, von kleinen Bällen ist der eine rot, der andere blau emailliert, und von großen ist der eine mit grauem, der andere mit rotem Vrillichüberzug versehen. Besondere Kegeln: l. Vas Zuwerfen geschieht immer mit Zchockwurf. Wird der kleine Vail benutzt, so geschieht das werfen anfänglich mit der rechten und das Fangen mit beiden Händen. Später kann das Werfen und Fangen mit einer Hand, der rechten oder linken, angeordnet werden. Kkit dem großen Valle wird das Werfen und Fangen stets mit beiden Händen aus geführt. 2. Der Vall muß bei jedem Gange von jedem Mitglieds einer Partei der Reihe nach gefangen und weitergeworfen werden. Niemand darf überschlagen werden. 3. wer den Ball nicht fängt oder fallen läßt, muß ihn auf nehmen und mit ihm auf seinen Platz zurückkehren, bevor er ihn weiterwirft. 4. Niemand darf eine Spielerin der Gegenpartei absichtlich am Werfen oder Fangen hindern oder gar ihren Ball aufhalten. Wird gegen die Regeln gefehlt, so hat die Partei, welche den Fehler beging, das Spiel verloren. Anm. Aufmerken! Den Ball sicher seiner Parteigenossin zu werfen! Ihn möglichst schnell nach dem Fangen weiterbefördern! Mit den Blicken unausgesetzt nur den Ball seiner Partei verfolgen! Vas sind die kurzen, wenigen Gesetze, deren strenge Befolgung seitens aller Spielerinnen einer Partei ihr den Sieg sichert. Abänderungen dieser einsachsten Art der „Balljagd" er geben sich, wenn man bestimmt, daß die Bälle mehrmal die Gasse zu durchwandern haben, oder auch dadurch, daß die Gasse erweitert wird. 2. Krt. Vie 2. Art der „Balljagd" ergibt sich, wenn die Spielerinnen statt in einer Gasse mit geraden Linien in einer Gasse mit geschlossenen Kreislinien stehen (Abbild. 42). Sn dieser Aufstellung muß aber die Zahl der Spielerinnen in beiden Kreisen eine gerade sein, hier sind für jeden Kreis 16, also im ganzen 32 Spielerinnen angenommen. Auch hierbei steht immer eine Erste einer Zweiten gegenüber.