40 I. Lausspiele. letzte Paar, die eine rechts, die andere links, an der Säule vorbei nach vorn laufen und sich vor dem ersten paare durch hände- fassen wieder zu vereinigen suchen. Die Vornstehende(„Fängerin"), die während des Aufrufes aber sich weder umsehen noch zur Seite schielen darf („Bäckchen schiele nicht!"), sucht die Vereinigung zu verhindern, indem sie einer der an ihr vorbeilaufenden Spiele rinnen nacheilt und sie durch einen Schlag mit der Hand für sich fängt. Gelingt ihr dieses, so tritt sie mit ihrer Gefangenen als erstes paar vornhin, die Nichtgefangene wird Ruferin (Fängerin) und setzt das Spiel nun fort. Wird keine der Läuferinnen ab gefangen, bevor sie sich wieder vereinigten, so muß die Fängerin in ihrer ersten Rufstellung durch abermaligen Ruf ihr Glück weiter versuchen. Besondere Regeln: l. Vie Fängerin darf sich vor dem Händeklappen und Rufruf das letzte paar ansehen, um auszuforschen, an welcher Seite eine schlechte Läuferin vorbei kommt. Während des Rufes ist aber alles Umdrehen und selbst ein Schielen nach der Seite hin streng verboten. 2. Vie Laufenden dürfen aber dieses Ruskundschaften der Fängerin dadurch zunichte machen, daß sie vor dem Laufen ihre Plätze rasch vertauschen und so jene überlisten. 3. Vie Vereinigung der Laufenden ist nur vor der Stirn säule der paare gestattet, doch kann sie hinter der Fängerin geschehen, was dadurch möglich gemacht wird, daß beide auf ein gegenseitig verabredetes Zeichen schnell umkehren, um sich hinter dem Rücken der Fängerin die Hände zu reichen. 4. wer hinter die Spielabteilung zurückläuft, gilt als Gefangene. Rnm. Grdnet man an, daß nur die Rechte vom letzten paare gefangen werden darf (die „Witwe"), so ist der Name „witmann- oder Brautlauf" erklärt. 11. Schlaglaufen. Die Nkädchen, 10 bis 16 an der Zahl, teilen sich in zwei gleich starke Parteien und stellen sich in einem Abstand bis zu 50 Schritten in zwei Stirnreihen einander gegenüber hinter ihren