154 II. Ballspiele. Ms Hehler gilt es, oder der voll ist tot: 1. wenn er mit der Hand oder der inneren, vom Rande um gebenen (hohlen) Fläche des Tamburins geschlagen wird; 2. wenn er mit der Hand oder der inneren Tamburinfläche aufgefangen wird; 3. wenn beim Schlagen das Tamburin aus der Hand fliegt; 4. wenn eine Spielerin, während der Ball im Gange ist, die Mittellinie überschreitet und den Hof der Gegnerinnen betritt; 5. wenn der Ball beim Angeben oder beim Rückschlägen a) hinter einer der Spielfeldgrenzen niederfällt, b) die Leine sowie deren Stützpfosten berührt, o) unter der Leine weg in den Hof der Gegnerinnen geschlagen wird; 6. wenn der Ball in demselben Hofe beim Päppeln mehr als einmal vom Boden aufspringt, bevor er wieder geschlagen wird (vergl. Regel 5, b o). Bei geübten Spielerinnen kann es auch noch als Fehler gerechnet werden, 7. wenn der Ball, so lange er im Gange ist, eine Spielerin oder deren Kleidung berührt. Nach einem jeden Fehler muß neu „angegeben" werden, vergl. hierzu Regel 13. Das Schlagen von Reihen („Serienschlagen") und das Spiel in Horm eines Massenspieles. Das Schlagen von Reihen ist eine gute Vorübung für das Tamburinspiel. Ls können sich zwei und mehrere Spielerinnen daran beteiligen. Für drei bis vier Schlägerinnen aus jeder Seite genügt ein Ball. Je nach der Anzahl der Spielerinnen werden mehr Bälle in das Spiel gebracht. Ausgabe ist es, den Ball möglichst lange in hüpfender Bewegung zu erhalten und ihn inzwischen möglichst oft hin und her über die Leine zu schlagen. Gezählt werden aber auch hierbei nur die Schläge, durch welche der Ball in den Hof der Gegnerinnen befördert wird. Vas „Päppeln" kann hierbei in seinem ganzen Umfange angewandt und auch ein mehrmaliges Kufspringen vom Boden zugelassen werden.