2. Nach jedem 5piele werden die Höfe gewechselt. 3. Es ist gleichgültig, welche Spielerin den Ball angibt, nur muß das Angeben bei Wettspielen mindestens 10 m von der Leine entfernt erfolgen. Wer angibt, hat vorher der Gegenpartei „Achtung!" zuzurufen. Um Zeit zu sparen, gibt immer diejenige Spielerin an, welche dem Balle, wenn er zur Ruhe kommt, am nächsten steht. Fällt der angegebene Ball im Spielfelde der Angeberin oder außerhalb einer Seitengrenze nieder, so muß er noch einmal angegeben werden. 4. Aufgabe der Spielerinnen ist es nun, den über die Leine heranfliegenden Ball hin und her von einem Hofe in den anderen über die Leine zurückzuschlagen. 5. Der Rückschlag ist gültig, a) wenn er unmittelbar, frei aus der Luft, ohne daß der Lall den Boden berührt hat, erfolgt („Luftbälle", „direkte Bälle"). Anm. Diese sind schwierig, aber die schönsten und des halb der Endzweck der Übung. b) wenn er nach einmaligem Aufhüpfen des Balles vom Boden erfolgt; Anm. Anfänglich mag man ein zweimaliges Aufhüpfen gelten lassen^ man gebe dieser Nachsicht aber nicht zu lange Naum, denn sie verzieht die Spielerinnen. o) wenn er erfolgt, nachdem der Ball von derselben Spielerin oder einer Genossin im eigenen Lpielfelde ein- oder mehr mal mit dem Tamburin mäßig hoch geschlagen wird und danach einmal vom Boden aufspringt, oder wenn er nach ein- oder mehrmaligem Prellhüpfen auf dem Tamburin ausgeführt wird. Rkan nennt das den Ball „päppeln". Anm. Der Ball darf also beim „Päppeln" nach jedem Schlage mit dem Tamburin seitens derselben Spielerin oder einer Parteigenossin nur einmal den Boden berühren. Wir lassen das einmalige Aufspringen vom Boden des halb zu, weil es bei dem sehr nahe verwandten „Faustball" gestattet ist und bei ungünstigen Verhältnissen, wie unebenem Boden oder Wind, notwendig wird. Bei geübten Spielerinnen oder bei Wettspielen mag man, wenn man will, beim „Päppeln" auch das einmalige Aufhüpfen vom Boden nicht gestatten.