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1268 Bietungstermiu. Zn Nachlaßsachen weil. deS Hauslers Siegismund Winkler zu Hetzdorf hat fich dessen Wittwe erboten, das zu dem Nachlasse, ge hörige, auf Fol. 1 des Grund- und Hypothekenbuchs für Hetzdorf eingetragene Hausgrundstück Nr. 29 des Brandcatasters, welche« ortSgerichtlich aus 475 Thlr. taxirt worden ist, für den Preis von 439 Thlr. 5 Ngr. käuflich anzunehmen, dabei aber fich zu unentgelt licher Erziehung ihrer 4 unmündigen Kinder bereit erklärt. Um jedoch zu ermitteln, ob nicht im Interesse der bei diesem Nachlasse beteiligten unmündigen Miterben zu einem noch günstigeren Ergebnisse zu gelangen sei, ist ein. Bictungstermin abzuhalten beschlossen und hierzu der 11. Oktober 1855 anberaumt worden. Es werden daher^llle Diejenigen, welche einen noch höheren Kauspreis, als den angegebenen und außerdem ein angemessenes Ae- quivalent für Erziehung der unmündigen Geschwister Winkler zu bieten gemeint find, hiermit eingeladen, an dem gedachten Tage vor 12 Uhr Mittags an hiefiger Landgerichtsstelle zu erscheinen und ihre Gebote zu eröffnen. Freiberg, den 1S. September 1855. Das Königliche Landgericht daselbst. Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Schwedler. Freiwillige Subhastation. Grbtheilungshalber sollen die zu dem Nachlasse des Gärtners und Bergarbeiters Karl Gottlieb Zeller in Berthelsdorf gehö rigen Grundstücken und zwar: 1) die auf Fol. 10 des Grund- und Hypothekenbuchs für Berthelsdorf eingetragene Gartennahrung Nr. 10 des Brandcatasters, 2) das auf Fol. 144 desselben Grund- und Hyyothekenbuchs eingetragene Feld- und Wiesengrundstück öffentlich versteigert werden und es ist hierzu der 5. October 1855 anberaumt worden. ES werden daher alle Diejenigen, welche auf diese Grundstücken zu bieten gemeint sind, hiermit eingeladen, fich an dem gedachten Tage vor 12 Uhr Mittags in dem Gasthofe zu Berthelsdorf, woselbst dem deshalb gestellten Anträge gemäß die Subhastation vor sich gehen soll, einzufinden, ihre Gebote zu eröffnen und wenn cs an dasiger Kirchthurmuhr 12 Uhr Mittags ausgeschlagen haben wird, des - Zuschlags an den Meistbietenden fich zu gewärtigen. Die nähere Beschreibung dieser Grundstücken, ingleichen die Subhastationsbedingungen find der an hiesiger LandzerichtSstelle und im Gasthofe zu Berthelsdorf aushängenden Bekanntmachung beigesügl. Freiberg, den 11. September 1855. Das Königliche Landgericht daselbst. Abtheilung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Schwedler. Auctionsanzeige. Künftige Mittwoch, den 26. September, und nach Befinden Len folgenden Tag sollen von Nachmittags 1 Uhr an eine Partie großentheils ziemlich neuer, feiner Leibwäsche und Kleidungsstücke, letztere zum Theil in Wolle und Seidenstoff, sowie einige Komoden und andere Gegenstände in dem im Parterre des Rathhauses gelegenen Conferenzzimmer an die Meistbietenden gegen sofortige Baarzah lung versteigert werden, was mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß die gedachten Gegenstände am Auctionstage Vormittags von 10 Uhr an zur Ansicht ausliegen. Freiberg, den 18. September 1855. Bekanntmachung. Grbtheilungshalber soll das von Carl Traugott Wilhelm Bieber hierselbst hinterlassene Haus- und Gartengrundstück Nr. 85 deS Brandcatasters, Folium 96 des Grund- unv Hypothekenbuchs für Oberlaugenau, bestehend in den Flurstücken Nr. 389»., 388 und 389 b. de« Flurbuches mit 151 Quadratruthen Flächenraum, worauf 53,x, Steuereinheiten haften, ortsgerichtlich auf ungefähr 750 Thlr. abgeschätzt, den 19. October 1855 freiwillig, jedoch unter den üblichen Bedingungen nothwendiger Versteigerung, an den Meistbietenden verkauft werden. Bietunzsluftige wer den daher hierdurch aufgefordert, an diesem Tage Vormittags vor 12 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, ihre Gebote zu eröffnen und sich des Zuschlags um das höchste Gebot nach obervormundschaftlicher Genehmigung zu gewärtigen. Eine Beschreibung dieses Grundstückes ist bei dieser Bekanntmachung im Gasthause allhier mit angeschlagen. Haus Oberlangenau, den 20. September 1855. Don Oehlschlägelsches Gericht daselbst. Gramp, Gdir. Aufforderung und Bekanntmachung. Dem 56 Jahr alten August Friedrich Ihle aus Dittmannsdorf ist in der wegen Diebstahls wider ihn hier anhängigen Untersuchung ein Gerichtsbescheid bekannt zu machen. Es ist dem Aufenthalt Ihles bisher vergebens nachzeforscht und nur bekannt worden, daß derselbe in der Umgegend von Freiberg auf Arbeit fich befinden soll. M SS wird daher nicht nur Ihle aufgefordert, fich unverweilt an hiefiger Königlicher Gerichtsstelle einzufinden, sondern es ergehet auch an diejenige Behörde, in deren Bezirk Ihle dermalen sich aufhält, andurch die Bitte, denselben mittelst ZwangSpaffes anher zu dirigiren. Sayda,- den 19. September 1855. Das Königliche Gericht daselbst. Fiedler, Just. Keller, Act.