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1184 8 - L. gegen» Freiberg, am 3. Juli 1855. den 25. Januar 1856 der Jnrotulation der Acten und die Veit bogen empfiehl droschen Thalc * Btvoll! - 8. - c. - o. ist die Buch h das I zur Vers dicngeldei benszeit unter der h Auch kör R1 uncurü Lschüttung Ooncorsti zwischen ( Dicnstvcr 50, 264, 291 a 200 Tblr.^ - 171, 262 a 100 Thlr., - 50, 95, 186 a 50 Thlr., Thlr. bei Beiträge. auf folgenden Tage, werden die etwa unabgehoben gebliebenen Capitalbclräge auf Kosten der säumigen Jmerciicmen bei der Justizbehörde de- ponirt, Zinsen davon aber vom 1. April 1856 an nicht mehr gewährt. Der Rath zu Freiberg, Löbr. » den 25. April 1856 der Bekanntmachung eines Locatiouscrkenntnisses, welches rücksichtlich der Außcnbleibendcn Mittags 12 Uhr für publicirt erachtet werden wird, zu gewärtigen. Edictalcitation. Nachdem die Gewerkschaft des Vcrggcbäudes Gott Vertrauter Daniel Gkbstolln zu Hohentanne durch ihren Vorstand ihre Insolvenz angezeigt hat und in Folge dessen zu ihrem Vermögen der Concursprcccß von uns eröffnet worden ist, werden hiermit alle be kannte und unbekannte Gläubiger der gedachten Gewerkschaft berggcrichtswegen geladen, den 1. November 1855, welcher als Licitationstermin bestimmt worden ist, bei Vermeidung des Nachtheils, daß sic außerdem von diesem Crcditwcsen werden aus geschlossen und bezüglich der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verlustig erachtet werden, persönlich rcsp. unter gesetzlicher Vertretung oder durch gehörig legitimirtc Bevollmächtigte an hiesiger Berggcrichtßstcllc zu rechter Gerichtszcit zu erscheinen, ihre Anforderungen gehörig anzumelden und zu bescheinigen, darüber mit dem bestellten Coneursvertrctcr, sowie nach Befinden unter sich selbst rechtlich zu verfahren, bin- «e» sechs Wochen zu beschließen und sodann den 20. December 1855 »er Bekanntmachung eines Präclusivbeschcids, welcher rücksichtlich der außcngcbliebcnen Gläubiger Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht er achtet «erden wird, sich zu gewärtigen, hierauf aber den 10. Januar 1856 Vormittags 8 Uhr anderweit an hiesiger Berggerichtsstclle legal zu erscheinen, mit einander gütliche Verhandlung zu pflegen und womöglich sich zu vergleichen, wobei Diejenigen, welche nicht erscheinen oder sich über Annahme Ler Vcrglcichsvorschläge gar nicht oder nicht bestimmt er klären, als mit dem Beschlusse der Mehrzahl der Gläubiger einverstanden werden erachtet werden. Däfern jedoch ein Vergleich nicht zu Staude kommen sollte, so haben sich die Gläubiger Bekanntmachung. Nachdem bei der heute staltgefundenen Ziehung der Nummern mehrer auf den Termin 1 April 1856 cinzulöscnder dreiprocenti aer Freiberger Stadtschuldscheine folgende Partialobligationen, als: 8ätt. L. Nr. 62 ä 500 Thlr., - L. - 80, 180 » 25 Thlr. ausgelooset worden sind, so werden den Inhabern dieser Schuldscheine die darauf bemerkten Capitalbcträze dergcstalr hiermit gekündigt, daß bei Ablauf der planmäßigen halbjährigen Kündigungsfrist, nämlich den 1. April 1856, gegen Rückgabe der Schuldscheine nebst dazu gehö rigen Talons und noch nicht fälligen Coupons den Inhabern die gekündigten Stämme sammt Zinsen bis zum gedachten Tage in hiesiger Stadtkassenerpeditiou ansgezahlt werden sollen. Nach Ablauf einer weitem einmonatlichen Frist, also den 1. Mai 1856 oder an einem dar- kn deiner evangelische» Schwestern im engern und weitern Va- terlayde, mit Lenen du sonst im ächt protestantischen Sinne wetteifertest, zurückzustehen, um deiner Jugend die hohen Seg nungen deS Religionsfriedens, den ungestörten Besitz der von den Vätern errungenen Güter unvergeßlich zu machen? Was gekmkst du zu thun, um den Enkeln, die nach 100 Jahren in den Annalen deiner Geschichte lesen tverden, durch die That zu beweisen, daß du in deinem kirchlich religiösen Sinne und Eifer nicht erkaltet bist? Wie würden deine Frauen und Jungfrauen gegenseitig wetteifern, um mit dem noch reichen Schmucke der Gärten und Wälder die Häuser und Straßen zu ziiren! Wie gern wurden deine Bürger und Knappen, die immer ein warmes Herz für« die heilige Sache der Religion und Kirche bewährten, sich unter^ ihre Fahnen stellen, um stattliche Festzüge zu bilden! Wie seh würden auch heut« noch Aller Herzen von Freude und Begei sterung glühen, wenn jede Kirchgemeinde unter festlichen Gesän gen und dem feierlichen Geläute aller Glocken durch reichbe- kränzte Straßen in ihr dem Herrn festlich geschmücktes Gottes haus zöge! Was gedenkst du also zu thun? Subhastations-Bekanntmachung. Vom unterzeichneten Königlichen Landgericht soll das zum Nachlaßcrcditwesen des Bergarbeiters Carl Leberecht Emmrich zu Bräuns- dorf gehörige, im Grund- und Hvpothekenbuche für gedachten Ort auf Folium 84 eingetragene Hausgrnndstück, welches, unberücksichtigt der Oblasten, ortsgerichtlich auf 325 Thlr. gcwürdert worden ist, den 25. September 1855 des Vormittags an Königlicher Landgerichtsstellc allhier öffentlich unter den für nothwendigc Subhastalioncn bestehenden gesetzlichen Bedin gungen versteigert und mit dem Zuschlag um das höchste Gebot Mittags 12 Uhr verfahren werden. Dies wird andurch bekannt gemacht mit dem Bemerken, daß eine ungefähre Beschreibung des Grundstücks den im unterzeichneten Landgericht und im Gasthof zu BräunsLorf auöhängendcn Anschlägen bcigefügt ist. Freiberg, am 9. Juli 1855. Das Königliche Landgericht daselbst. Abtheilung für streitige Civilsachen. - Heckt. Coith.