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Freiberger Anzeiger Tageblatt. Erscheint jeden Wochentag stütz 9 Utzr. Prei« vierteljährlich IS Ngr. — Inserate werden an den Wochentagen nur bi« Nachmittag« L Utzr^ für die »Schsterscheinende Nummer angenommen und die gespaltene Zeile mit 5 Pfennige« berechnet. ^44. Montag, den 2S. Juni 1855. I ———-SS-—s»se TageZoeschlchte. Dresden, 20. Juni. Erste Kammer. Sechsunddrei- ßigste öffentliche Sitzung. Sie wird gegen ^12 Uhr Vorm, mit der Protokollverlesung in Gegenwart des königl. Kommis sars, Geh. Rath Kohlschütter, eröffnet. Der Tagesordnung gemäß vernimmt die Kammer den durch Bürgerm. Hennig im Auftrage der ersten Deputation erstat teten Bericht über das allerhöchste Decret, die auf Grund von tz. 88 der Vcrfassuugsurkunde erfolgte Erhebung der Brandver- sicherungsbeüräge im Jahre 1854 und die Fixation dieser Bei träge für die Jahre 1855 bis 1857 betreffend. Die Deputation befürwortet sämmtliche bezüglich des Decrets von der Zweiten Kammer gefaßten Beschlüsse ebenfalls. Ohne weitere Debatte ertheilt die Kammer demgemäß zu der wegen Erhöhung der Brandversicherungsbciträge im Jahre 1854 auf Grund von §. 88 der Verfassungsurkunde erlassenen Verordnung nachträgliche Genehmigung; ferner ihre Zustimmung zur Erhöhung des der Brandversicherungscommission bei der Staatskasse eröffneten un zinsbaren Credits von 50,000 Thlr. auf 100,000 Thlr. und bewilligt sodann die Feststellung der Brandversicherungsbeiträge auf die Jahre 1855 bis 1857 auf den Betrag von 12 Ngr. 8 Pf- von je 100 Thlr. der Versicherungssumme jährlich mit dem Vorbehalte entsprechender Herabsetzung der Beiträge im Jahre 1857, falls der Bedarf in den ersten beiden Jahren un ter der Anschlagssumme von je 800,000 Thlr. erheblich Zurück bleiben sollte. Von den bei Berathung des vorliegenden Gegenstandes in der Zweiten Kammer angenommenen Anträgen pflichtet die Kam mer dem Gruner'schen Anträge (die Abänderung der jetzigen Brandkasseneinrichtung auf eine der Gerechtigkeit nach allen Seiten hin entsprechende Weise zu erwägen, und das Resultat dem nächsten Landtag vorzulegen) nach Anrathen der Deputa tion bei. Den von dem Abg. v. Polenz gestellten Antrag dagegen: „die Staatsregierung wolle erwägen, ob nicht die Jmmobiliar- brandversicherungsanstalt als Staatsinstitut ganz aufzuheben und unter gewissen polizeilichen Anordnungen das Versicherungs wesen lediglich Privatanstalten zu überlassen sein möchte, die jedoch zu concessioniren und zu beaufsichtigen sind", empfiehlt die Deputation nicht zur Annahme, indem das Zusammentref fen größerer Brände in der letzten PeriKe und die daraus fol gende Erhöhung der Beiträge in einer finanziell bedrängten Zeit allein es kaum rechtfertige, das Fortbestehen deS ganzen Instituts ohne Weiteres in Frage zu stellen. Den Privatge sellschaften ein noch größeres Feld einzuräumen, als bisher, scheine aber um so bedenklicher, als sich schon jetzt gegen die all zugroße Ausdehnung derselben vielfach Stimmen im Lande er hoben hätten. Unter allen Umständen könne eine Privatgesell schaft nicht die Garantie einer Landesanstalt gewähren. Fer ner werde die von dem Antragsteller vorausgesetzte Controlr deS Staats mit großen Schwierigkeiten und Kostenaufwande ver bunden sein: wozu noch komme, daß nach nunmehr 70jährigem Bestehen der Versicherungsanstalt die Feuergefährlichkeit der Gebäude sich wesentlich gemindert habe, das Versicherungseapi- tal noch immer im Steigen begriffen sei und hierdurch die Beitragspflicht erfahrungsmäßig erleichtert werde, sonach die Anstalt die ungünstigen Verhältnisse im Wesentlichen überstan den hätte. Ohnehin werde auch die Regierung über die Frage wegen Les Fortbestehens der Anstalt bei der zugesicherten Vor lage über das Jmmobiliarbrandversicherungswesen Entschließung zu fassen haben. Bürgermeister Koch verwendet sich für den v. Polenzschen Antrag. Derselbe gehe durchaus nicht direct auf Aushebung der Anstalt als Staatsinstitut; er wolle diese vielfach besprochene Frage nur erwogen haben, und dies könne keinesfalls etwas schaden. Die zu handhabende Controle sei eben so gut aus führbar wie die, welche bei Mobiliarversicherungen ausgeübt werde. Ob eine Abnahme der Feuergefährlichkeit jetzt anzuneh men sei, lasse er dahingestellt sein. Der Referent entgegnet, daß hier ein Vergleich mit den Mobiliarversicherungen, da diese in der Willkür des Einzelnen ständen, während die Gebäudever sicherung eine zwangsweise bleiben müsse, nicht recht statthaft sei. Ueberhaupt habe man in der Frage noch nicht klar genug gesehen, um einen bezüglichen Antrag an die Regierung brin gen zu können. Bei der Abstimmung lehnt man darauf gegen 5 Stimmen den v. Polenzschen Antrag ab, womit sich zugleich eine auf diesen Beschluß gerichtete Petition aus Weigmannsdorf erledigt. Den Oehmichenschen Antrag (Prämirung der Mannschaft jeder auf Anordnung obrigkeitlicher Personen bei einem Brande thätigen Spritze, der zuerst ankommenden aber auch nur dann, wenn sie wirklich in Thätigkeit gesetzt worden) will die Otyu»