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Freiberger Anzeiger und . * ' - Tageblatt,' Erscheint jeden Wochentag früh 9 Uhr. Preis vierteljährlich IS Ngr. — Inserate werden an den Wochentagen nur bi« Nachmittags 3 Uhr' für die nächsterscheinende Nummer angenommen und die gespaltene Zeile mit S Pfennigen berechnet. ^^121, Dienstag, den 2S. Mai 1855. . Tage5geschichte. Freiberg, 21. Mai. Mit der am 30. Mai stattfin- Lenden Thierschau ist, wie auch schon früher in diesem Blatte berichtet worden, eine Hauptversammlung des landwirthschaft- lichen Kreisvereins, die am genannten Tage Vormittags 11 Uhr ihren Anfang nehmen wird, verbunden. Da das Direc- z torim des hiesigen Vereins bei Gelegenheit der Bekanntmachung der Tagesordnung nicht nur die Mitglieder, sondern überhaupt alle Freunde der Landwirthschaft zur Theilnahme auffordert, t so darf es als in der Natur der Sache liegend befunden werden, I wenn wir diese Tagesordnung vor das größere Publikum > bringen, um so mehr als sie Fragen enthält, die auf der einen I Seite ein allgemeines- wissenschaftliches Interesse haben, auf I der andern Seile sich auf unsere erzgebirgischen, ökonomischen W Verhältnisse insbesondere beziehen. Auch bestimmt uns zur I Veröffentlichung der festgestellten Tagesordnung der Umstand, daß das größere Publikum daraus abzunchmen vermag, wie die landwirthschaftlichen Vereine auf andere Dinge ihr Augen- . werk und ihr selbst eifriges Bestreben richten als darauf, den M armen Leuten das Brod theurer zu machen, wie ihnen Unwis- I senhcit oder böser Wille mehr als einmal schon in die Schuhe geschoben hat. Doch zur Sache. Die Tagesordnung wird fol gende sein. 1) Eröffnung der Versammlung durch den Vor sitzenden vr. Schober und Miltheilungen desselben über die Thätigkeit des Kreisvereins in der letztverflossenen Zeit; 2) Vortrag des Herrn Oekonomierath Geyer über die Wirthschafts- verhältnisse der Freiberger Gegend; 3) Ucbcr.die Fortschritte und Resultate der Gütcreinrichtungcn überhaupt, sowie über die Fortschritte der Viehzucht in der Freiberger Gegend insbe sondere, von Herrn Ober-Commissar Münzner; 4) Mittheilungen N des Herrn Professor 0r. Haubner über die Lungenseuche bei M dem Rindvieh und über die Ernährung der Thiere; 5) Vortrag des Herrn Hofrath vr. Stöckhardt über chemische Untersuchung l der Futtermittel und den Nutzen solcher Untersuchungen für die Praxis. Die Versammlung wird im Lehmannschen Saale M abgehaltcn. Uebrigens muß der Wunsch einer in jeder Bezie- hung befriedigenden Theilnahme als gerechtfertigt erscheinen: der Name und die Ehre Freibergs dürfen sich nicht an verfehlte Dinge geknüpft sehen wollen. Dresden, 25. Mai. Die königlich sächsischen'Staatsei- , scnbahnen haben im Monat April d. I. einen Ertrag von 228,366 Thlr. (mit Hinweglaffung der Bruchtheile, wie auch in den folgenden Ziffern) geliefert. Derselbe übersteigt den im gleichen Monat 1854 erlangten um 12,113 Thlr. Was die einzelnen Linien betrifft, so zeigt Dresden- Görlitz zwar infolge der noch andauernden Verkehrsstörung einen Rückgang der Ein nahme gegen April 1854 um 5525 Thlr. (günstiger als März, wo die entsprechende Differenz noch 6788 Thlr. betrug), dage gen haben alle übrigen Lkkien ein Mehr aufzuweisen; dasselbe beträgt bei Leipzig-Zwickau-Hof, einschließlich der, Kohlenbahn 9476 Thlr., bei Chemnitz-Riesa 4255, Thlr., bei Dresden-Bo- denbäch 3307 Thlr. Die Einnahmen haben in den ersten vier Monaten zusammengenommen 836,527 Thlr. 13 Ngr. 2 Pf, . betragen, mithin gegen die vier ersten Monate 1854 (750,965 Thlr. 15 Ngr. 8 Pf.) 85,621 Thlr. 27 Ngr. 4 Pf. mehr. Die Zahl der beförderten Personen ist im Verhältniß zu April 1854 auf allen Linien gefallen, und zwar von 139,664 Personen auf 134,514, die Gütermaffe dagegen auf allen Linien, mit A«S-> nähme von Dresden-Görlitz, gestiegen und zwar von 1,343,013,,, auf 1,481 138,Ctnr. (Dr. I.) Leipzig, 25. Mai. Oer ehemalige Pfarrer der hiesigen deutschkatholischen Gemeinde Franz Rauch hat jüngst Deutsch land verlassen, um sich mit seiner Familie nach den Vereinig ten Staaten zu begeben; er hat in den letzten Jahren Medicia studirt. (D. A. Z.) Berlin, 23. Mai. Das Gesetz, die Beschränkung der Zahlungsleistung mittels fremden Papiergeldes betreffend, tritt erst am 1. Jan- 1856 in Kraft und lautet: §. 1. Fremdes, auf Beträge im 14-Thaler-Fuße lautendes Papiergeld darf, insoweit die einzelnen Stücke desselben auf geringere Summen lauten, zu Zahlungen nicht gebraucht wer den. Der Umtausch solchen fremden Papiergeldes gegen preu ßisches oder anderes im gemeinen Verkehr zugelaffenes Geld un terliegt diesem Verbot nicht, h. 2. Dem fremden Papiergelde werden gleichgeachtet die in einem fremden Staat auSgegebenm Banknoten und sonstigen von Corporationen, Gesellschaften oder Privaten ausgestellten, auf den Inhaber lautenden unver zinslichen Schuldverschreibungen. , h. 3. Wer dergleichen frem des Papiergeld (tz. 1 und 2) zur Leistung von Zahlungen de« vorstehenden Verbot zuwider ausgiebt oder'anbietet, wird mit einer polizeilichen Geldbuße bis zu 50 THlrn. bestraft, h. 4. Das genwärrige Gesetz tritt mit dem 1. Jan. in Kraft. Dasselbe kann im Wege königlicher Verordnung für einzelne LandesHeA