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Nolhweudigt Harmonie des Haos» mit der Schule Ist aber die Schule eine Hilfsanstalt, der das Haus einen Antheil der Erziehungsgeschäste, Rechte und Pflichten vertrauend übergiebt, und sollen Haus und Schule als die beiden Bildungs stätten zum glücklichen Erfolge wirken; so müssen sie nothwen dig harmoniren, d. h. von gleichen Grundsätzen ausgehend, in gleicher Methode nach gleichem Zielpunkte streben und sich gegen seitig stützen und ergänzen. Um diese Harmonie ins Leben zu stellen, wird allerdings die Schule vom Hause mehr zu fordern genöthigt sein, als sie im Wechselverhältniffe der besonderen Forderung des Hauses nachgeben kann. Denn die Schule, gern, so weit es geht, die einzelnen Wünsche berücksichtigend, ist, soll und muß sein eine gesetzlich organisirte Anstalt, die, gleich dem Staate auf allge mein gültige Gesetze gegründet, nach Erreichung des allgemeinen Zwecks, der Bildung der Gesammtheit aller ihr anvertrauten Zöglinge zu sehen hat, und darum berechtigt, in eigener Macht vollkommenheit über ihre Pflegebefohlenen zu verfügen, sich nicht nach den verschiedenen Sonderinteressen richten kann. Von diesem Gesichtspunkte ausgehend wird das Haus, wenn es in seinem heiligsten Werke der Erziehung mit der Schule in Ver- bindung tritt, schon aus eigenem Interesse Alles thun, was an . ihm ist, jede Störung in der Hilfsanstalt zu vermei- i den. Es wird nicht ohne triftigen Grund, die Schule als i nothwendiges, lästiges Uebel betrachtend, nach Zufall und Be- ! lieben bei geringfügiger Veranlassung Versäumnisse herbeiführen, durch welche der fortlaufende Gesammtunterricht aufgehalten und I lückenhaft werden muß; nicht durch sinnliche Vergnügungen, » zerstreuende Genüsse die Liebe des Kindes zum ernsten Schul- i besuche erkälten; nicht die Bescheidenheit und den kindlichen I Sinn durch vornehme Absonderung von niedriger Gestellten I ihres Alters der Schülerin aus dem Herzen reißen, oder die I rege Lust zum eifrigen Fortstreben dämpfen durch unzeitiges H Gewöhnen an Neichthum und Glanz. Das Ansehn der Lehrer > wird das Haus im Auge des Kindes niemals verdächtig machen und herunterziehen durch liebloses Reden, durch rücksichtslos ausgesprochenen Tadel eines nothwendig strafenden Verfahrens, s selbst auch, da in allen Lagen und Verpflichtungen des Lebens den 12. Mai x 1855. Irren menschlich ist, eines gewiß nicht leicht beabsichtigten Fehlers und Versehens; vor Allem aber wird das Haus streng sich hüten durch unvorsichtige Aeußerungen und Urtheile über Religion und heilige Gegenstände, durch fahrlässige Nichtachtung religiös-kirchli cher Pflichten den kaum gepflanzten Keim des Glaubens auS dem lockeren Boden des kindlichen Gemüths für immer zu reißen.*) Und nicht zufrieden, alle Störung womöglich streng zu ver meiden, wird auch das Haus thätig der Schule alle Mit wirkung gewähren. Nicht seiner Pflicht entbunden glaube sich das Haus, wenn es die Schülerin regelrecht zur Schule hält; ihm verbleibt fort und fort eine große Hälfte der Er ziehung. Was die Schülerin in der Schule lernt, muß sie im Hause üben, und darum muß dieses die heimgekehrte Tochter wenigstens durch festgestellte, genau beobachtete Arbeitsstunden bek Fertigung der Aufgaben beaufsichtigen, wobei jedoch jede fremde Hilfe von Seiten talentvollerer Mitschülerinnen oder erwachsener Familienglieder entschieden fern zu halten ist, da selbige, ohne irgend einen Nutzen zu gewähren, nur Täuschung erzielt und die Trägheit begünstigt; es muß im pädagogisch disciplinark- schen Einklang Achtung vor öffentlicher Ordnung und allgemei nem Gesetze in der Schülerin beleben und nähren und so durch patriarchalisch frommes, gerechtes. Leben dem Schulstaate eine treue Bürgerin erziehen und erhalten. Unabwendbar nothwen dig ist ein öfterer Ideenaustausch zwischen Aeltern und Lehrern, den so eng und in gleicher Verpflichtung und Beruf verbundenen Erziehern der Kinderwelt, damit diese von jenen der Schülerin Eigenthümlichkeit von Anfang strenger ins Auge fassen lernen, jene von diesen, da Kinder oft so falsch berichten, vom perio dischen Standpunkte ihrer Lieben, intellektuell und moralisch, stete Kunde erhalten. MtgestMc Erziehung der weiblichen Geschlecht; nach Entlassung aus der Schule. „In dcr Mutter bescheidener Hütte Sind sie geblieben mit schamhafter Sitte Treue Töchter der frommen Natur. Schiirr. Wenn in den meisten Fällen mit erlangtem 14 Lebens jahre das Mädchen der Schule entwachsen und durch die Con- *) Eine himmelschreiende Versündigung ist es, wenn Steltern ihre Kinder in den traurigen In- und Wirrsaal ihrer, allen Glauben an das Höhere über Bord werfenden, jedes religiöse Gefühl mordenden Freigeistern gestiffenr- lich einführen; solchen Gewissenlosen ist nnr mit der Mahnung des Hertn. zu begegnen: Matth. 18, b. '-t