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322 L T thelsd den 18. Mai 1855 der Jnrotulation der Acten, und Schloß Niederreinsberg, den 7. December 1854. nach Ausgo Ä' auch l 8trss xerm xeräi 8»rä LIdü ürub Aluri Alsri Hum beste kbnr »ekt In6iri üeek! lruor und c Al! Werden gäbe f ren Ge lehrern Amtsfi spräche heilsaw sie des! in Ungewißheit, daß ein zweites entzündetes Element auch sein Opfer von der Verheerung verlange. Nachdem zwei Häuser vollständig niedergebrannt waren, gelang es, dem Feuer Ein halt zu thun. Wir können nicht unterlassen, hier der hochher zigen Thaten mehrer Schiffer und Fischer von Grieth rühmlichst zu erwähnen, welche es sich in diesen Tagen der Noth zum Geschäft gemacht, überall, wo es Noth that, zu Hilfe zu eilen. Manche Familie har ihnen ihr Leben zu verdanken. Auch eilten sie gleich auf die Brandstätte und löschten, stundenlang bis an die Brust im Wasser stehend, bis die Feuersgefahr vorüber war. Unser wackerer Bürgermeister, Herr Backer, munterte durch seine Aufopferung, indem er selbst, bis an die Brust im Wasser stehend, die Spritzen mit in Bewegung setzte, die Bürgerschaft zur thätigen Hilfe mit auf. Von allen Seiten treffen Fuhren mit den nöthigsten Lebensmitteln ein. Die Stadt und Umge gend steht noch völlig unter Wasser; dasselbe fällt nur langsam. Betrübende Nachrichten stehen noch in Aussicht." Wohn und große, gehör« Händl, daß i Holz paffen fich g Von Schönberg'sche Gerichte. Messerschmidt, Vice-Just. Einwohner der kleveschen Niederung dem Aufbrechen des Rhein-' eises entgegen. Das ängstliche Gefühl mußte noch vermehrt werden, als die Nachrichten vom Oberrhein eintrafen, wonach fich die Eisdecke dort in Bewegung gesetzt habe, während sie hier, am Niederrhein, zwischen Wesel und Holland, noch mauer fest stand. Allseitig wurden von Xanten, Finnen, Lüttingen, Wardt, Mörmter re. die betrübendsten Aussichten gemeldet. In der Nacht vom 2. auf den 3. März, um 1 Uhr, deuteten die schauerlich durch die Nacht hallenden Klänge der Glocken die hereinbrechende Gefahr an. Gegen 5 Uhr verkündete ein ent setzliches Gebraust das Herannahen des losgelassenen Elements. Die Wassermassen drängten sich so gewaltig, daß Derjenige, welcher noch mit Rettung seiner Habseligkeiten im Unterhause beschäftigt war, nur schnell auf den Boden flüchten mußte, um sein Leben zu erhalten. Der erste Stoß war, wie es schien, ohne besondere Unglücksfälle vorübergebraust, doch bald zeigten vorüberschwimmende Häusertrümmer, Möbel, Vieh und viele Leichen, daß Andere, in der Niederung Wohnende, schrecklich unvorbereitet heimgesucht worden. Viele Häuser und Familien find zwischen dem Durchbruche bei Xanten und Calcar ver schwunden. Noch ist die Tragweite des Verlustes nicht zu er messen und zu bestimmen. Das Wasser wuchs mit einer solchen Schnelligkeit und erreichte eine solche Höhe, wie sich die ältesten Leute kaum erinnern. Die Stadt steht ganz unter Wasser; an den niedrigsten Stellen reicht es bis ans Dach. Am 4. März schlug ein mit zwölf Personen beladener Nachen bei der Stadt um, und es gelang zehn, sich aus der Strömung zu retten; ein Knabe von elf Jahren Ertrank, ein anderer von 15 Jahren wurde von dem herbeieilenden Tagelöhner Johann Laurenz mit eigener Lebensgefahr dem sichern Tode entrissen. Obwohl kräftige Vorsorge getroffen worden, suchte die Noth manche auf dem Boden fitzende arme Familie heim. Auf einmal erscholl am 5. März Morgens von neuem Lie Sturmglocke. Aufsteigender Dampf ließ die geängstigten Bewohner der Stadt nicht lange . » den 7. Juni 1855 der Publica tion eines Locationserkenntnisscs, welches rücksichtlich der Außenbleibendcn Mittags 12 Uhr für publicirt erachtet werden wird, sich zu versehen. Auswärtige Gläubiger haben bei 5 Thlr. Strafe zur Annahme künftig an sie zu erlassend er Verfügungen Bevollmächtigte an hiesige» Orte oder in dessen Nahe zu bestellen und zu legitimiren. . . den 10. Mai 185 5 anderweit an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, die Güte zu pflegen und womöglich einen Verg leich, wob ei diejenigen, welche nicht erscheinen,^! oder sich nicht bestimmt erklären, für in die Beschlüsse Ler Mehrzahl der Gläubiger einwilligend werden erachtet werden, zu treffen; dafern aber ein Vergleich nicht zu Stande kommt Rirchtiche Nachrichten. Prkdigrr. Nom. I^ütsre. Vorm. Text: Joh. 11, 32—46. Nachm. Text: Röm. 5, 1—6. Dom: früh 9 Uhr, Herr Superintendent Merhach. — Beichte und Communion früh 7 Uhr, Herr Diac. Nr. xb. Teichgräber. — Nachm. Betstunde. Petri: früh halb 9 Uhr, Herr Pastor Uhlmann. —Nach«. Herr Diac. Reinhold. — Beichte und Communion früh 7 Uhr, derselbe. Nicolai: früh halb 9 Uhr, Herr Pastor Sturm. — Beichte und Communion früh 7 Uhr. Jacobi: früh halb 9 Uhr, Herr Diac. Mäschel. — Beichte und Communion früh 7 Uhr. — Nachm. 2 Uhr Katechis- musexamen, Herr Pastor Rosenkranz. Freitags vorher, den 16. März, früh 7 Uhr, Fasten predigt im Dom, gehalten vom Herrn Superintendent Merbach. Edictalladung. Nachdem zu dem Nachlaß des verstorbenen Hausbesitzers August Friedrich Wolf allhier der Concursprozcß zu eröffnen gewesen, laden wir alle bekannte und unbekannte Gläubiger Wolfs und alle, die. an dessen Nachlaß aus irgend einem Grunde Ansprüche zu haben vermeinen, andurch vor ° den 22. März 1 8 5 5 welchen wir zum Liq uid atio ns term inc anberaumt haben, in Person oder durch gehörig lezitimirie Bevollmächtigte an hiesiger Ge richtsstelle zu erscheinen, ihre Ansprüche bei Strafe der Ausschließung von der Masse und bei Verlust der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung, in den vorigen Stand anzumelden und zu bescheinigen, mit dem verordneten Concursvcrtreter rechtlich darüber zu verfahren, binnen 4 Wochen zü beschließen und den 26. Ap r il 1 8 5 5 der Publikation eines Mittags 12 Uhr rücksichtlich der Ausbleibenden für bekanntgcmacht geltenden Präklusivbescheides gewärtig zu sein, sodann aber °