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434 zur Erzsörderung sich lederner Säcke bedient haben, weßhalb sie auch Sackträger hießkn. Doch ist diese Annahme nicht sicher, indem einige alte Erklärer angeben, in jenen Säcken hätten die Arbeiter ihre Lebensmittel gehabt. Mag nun aber auch der Gewinnungs- und Schmelzprozeß der alten Attiker um die Zeit vor Ehr. Geb. etwas vollkommener gewesen sein, so kann doch das, was ein alter Grieche in dieser Hinsicht über Aegypten be richtet, als Maßstab für den gesammten berg- und hüttenmän nischen Betrieb im ganzen Alterthum angesehen werden. Wir lassen die interessante Stelle in einer freien Uebersetzung hier folgen: ,,Jn den an Arabien und Aethiopien grenzenden Ge bieten Aegyptens finden sich viele edle Metalle, namentlich Gold; die Gewinnung ist mit großen Leiden und großem Aufwand verbünden. Das vorkommende Gestein ist ganz dunkelfarbig, aber marmorartig durchädert: die Adern sind ganz glänzend weiß. In dem Goldbergbau, der unter besonderen Dirigenten betrieben wird, sind viele Menschen beschäftigt. Die ägyptischen Könige schicken dorthin theils Verbrecher, theils Kriegsgefangene, theils aber auch solche Leute, die Hof-Jntriguen zum Opfer fallen. Die Letzteren müssen oft mit ihrer ganzen Familie in die Goldbergwerke wandern. Alle tragen Fesseln; Tag und Nacht wird ohne Unterlaß angestrengt gearbeitet; ein Entkom men ist unmöglich. Das goldhaltige Gestein, das sehr fest ist, wird durch Feuersetzen gelockert. Tausende jener unglücklichen Menschen bearbeiten nun mit eisernen Brechstangen das locker gemachte Gestein. Ein Sachverständiger leitet die Arbeit. Die jenigen, welche durch Körperstärke sich auszeichnen, zerschlagen mit eisernen Schlägeln das abgetriebene marmorartige Gestein: es bedarf dazu keiner besonderen Kunst, sondern nur Kraft. Die Aufseher treiben die Arbeiter ununterbrochen, häufig mit Schlägen und ohne alle Nachsicht, zu angestrengter Thätigkeit an. Da die Stollen sehr beschränkten Raumes sind, so werden Knaben dazu verwendet, um das zerkleinte Gestein zu Tage zu fördern. Ist das geschehen, so geht dieses Gestein nach einem bestimmten Maß» in die Hände von Männern über, die das 30. Lebensjahr zurückgelegt haben, und zerstampfen dasselbe in steinernen Mörsern mit eisernen Stampfern bis zur Größe einer Erbse. In diesem Zustande empfangen es dann Kinder oder ältere Personen. Diese schaffen es auf Mühlen, die in einer Reih« nebeneinander stehen; je 2 oder 3 Personen drehen eine Erzmühle so lange bis das Gestein zu Mehl geworden ist. Diese« Mehl wird jetzt besonderen Sachverständigen übergeben, um es der vollendenden Bearbeitung zuzuführen. Man schüttet eS nämlich auf ein breites Bret, das eine etwas schiefe Lage hat, und gießt Wasser darauf. Die erdhaltigen Theile sondern sich ab und fallen mit dem Wasser vermöge der Neigung des Brrtes auf den Boden, während das Goldhaltige um seiner Schwere willen auf dem Brete zurückbleibt. Dieser Prozeß wird öfters wiederholt. Zuerst reibt man leise mit den Händen ; bann drückt man sanft mit einem lockeren Schwamm darauf. Das Lockere und Erdhaltige wird von den Schwämmen so lünge aufgefogeü, bis der reine Goldsand zurückbleibt. Zuletzt Nehmen noch SndKe Sachverständige das nach Maß und Gewicht aufgehäufte Mehl in Empfang, um es in irdene Töpfe zu werfen. Sie mischen es nach Verhältniß der Masse mit Blei, Salz und etwas Zinn, auch setzen sie Gerstenkleie hinzu. Auf die Töpfe legt man einen paffenden Deckel, der mit Thon ver strichen wird, und glüht die ersteren dann in einem Ofen 5 Tage und 5 Nächte unausgesetzt fort. Darauf läßt man sie abkühleu; und wenn dies geschehen, findet man nichts mehr von den Zu schlägen, wohl aber das reine Gold, die Verflüchtigung ist nur sehr gering. Dieser Prozeß ist uralt, er stammt aus der Zeit der frühesten Könige." Im Wesentlichen gilt das so eben Mit- getheilte auch vom attischen und spanischen Bergbau, doch be dienten sich Lie attischen Hüttenarbeiter zum Waschen des zer- kleintcn Erzes der Siebe; Treiböfen, Gebläse und Holzkohlen waren ihnen nicht unbekannt. So lange Attika unabhängig war, wurde vom Grundeigen thum keine andere Abgabe erhoben als die, welche der Glanz des Staates erforderte oder die Verherrlichung der Götter durch Feste in Anspruch nahm. Dagegen bezahlte der Besitzer von Bergwerken, die nicht freies Eigcnthum der Bürger, sondern des Staates waren, alljährlich einen gesetzlich geordneten Canon an die Staatskasse: den 24. Theil des rohen Ertrags der Grubt. Die Erwerbung eines Grubenfeldes vom Staate geschah durch Erlegung einer verhälinißmäßizen Summe als Kaufpreis oder Einstandsgeld; doch konnre eine solche Erwerbung durch Erbschaft oder Verkauf auf einen Dritten, der zum Brüh von freiem Eigenthum berechtigt war, übergehen. Ueber die Erwerbung eines Grubenseldes wurde eine Urkunde ausgenommen unter ge nauer Angabe der -Grenzen desselben. Erfüllte übrigens Ler bergmännische Erbpachter seine Verpflichtungen gegen den Staat nicht, so hatte der Letztere nicht nur daS Recht, sich wiederum in den Besitz des Grubenseldes zu setzen, sondern auch die Säu migen oder Zahlungeunsähigen nach Maßgabe der Umstänte mehr oder minder streng zu bestrasen. Daß jene Erbpächter in der Regel keine schlechten Geschäfte gemacht haben mögen, beweist der Umstand, daß die Geschichte eine ziemliche Anzahl atheniensischer Familien namhaft macht, die ihren Rrichthim den Bergwerken auf Laurion vorzugsweise verdankten. Aber auch unter den atheniensischen Staatseinkünften bilden die Er trägnisse der bergmännischen Käufe und die Renten von Gruben einen sehr bedeutenden Posten. Diese Erträgnisse wurden bis auf Themistokles alljährlich unter du Bürger vertheilt. Die vertheilte Summe betrug nach einer Wahrscheinlichkeitsberechnunz zwischen 5V und 60000 Thaler. Man hat nun nach einigen, obwohl nicht ganz sichern Unterlagen berechnet, daß das jähr liche Ausbringen der lanrischrn Silbergruben in ihrer blühendste» Zeit mehr als eine Million Thaler betragen habe. Dir Frage, wer zur bergmännischen Arbeit in Attika ver wendet worden sei, ist nach den Grundsätzen deS griechische« Alterthums leicht zu beantworten: nur Sklaven, kein freier Mann arbeitete in den Gruben, indem di« Athener nicht einmal zu härteren Strafen verurtheilte Bürger, wie die Römer und Aegypter es thaten, in die Bergwerke schickten. Wohl aber konnte ein atheniensischer Bürger, als Hausherr, seinen straf fälligen Sklaven zur Bergarbeit verurtheilen. War nun ab« auch das Loos dieser Sklaven dort weniger hart, als bei den Römern und Aegyptern, so kannte doch der Athenienser eben so wenig, als irgend ein anderer Grieche das Gefühl der Huma nität gegen die Unglücklichen. Daher die Erscheinung, daß, wie anderweit, so auch in dem Bergwerksdistrine die Sklaven sich empört! besitzer Haft zu Gelden der Sk die best beweist sklaven die bes wurden wesen z zu Fol spiel, L wurden Sklave! Arbeite Sklave! groß - theils reichen besaßen nebst d, Ar nomen besitzer ein M 5 Ngr. Ngr-, j aber n hinaus galt, wcrksb D bergbai bemerk zeigen zu dr Goldes vor Cl derung anzusei daß gl Silber zwöl 1 rungen G. m reiche Westet unter lität d züglich liche 8 nach l gehört, Zeit v ordent