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So rentirte im ersten und zweiten Jahrzehnt unseres Jahrhunderts bei der altherkömmlichen Wirtschaftsweise ein Acker mit 3 bis 4Thlr., während er zur Zeit, d. i. ungefähr seit 1844, bei vollendet rationellem Betriebe 14 bis 20 Thlr. reinen Ertrag giebt.*) — Wir bedauern, hier abbrcchcn zu müssen. Jndeß, was uns weiter vorliegt, ist so speziell der Landwirthschast an- gehörend, daß eine auch nur thcilweise Mittheilung desselben *) Bei Deurthcilung der erzgebirgischen Landwirthschast und ihrer Vergleichung mit dem Niederlande vergesse man folgende Punkte nicht: 1) sie hat größeren Bedarf an Dünger; 2) größeren Aufwand an Samen auf einem gegebenen Flächcnraum; 3) größeren Aufwand an Zugkraft; 4) starker ist die Abnutzung an Schiff und Geschirr; ö) sie hat kürzere Zeit für Aussaat und Erndte und 6) längere Winterfüttcrung für den Viehbestand. über die Grenzen hiuausgreifen würde, die „der Anzelger", ohne seine Bestimmung zu verkennen, nicht überschreiten darf. Uebrigens hat uns bei den hier gemachten. Mittheilungen nicht nur das Vorgelegen, was Herr yekonomierath Geyer in der Zeitschrift für deutsche Landwirthe von Dr. Schober und Dr. Stöckhardt (Jahrg. 1850) niedergelegt hat, sondern auch das, was sich in dem Jahrbuch für Statistik und Staatswiffenschaft des Königreichs Sachsen von vr. Engel (Jahrg. 1853) von demselben Verfasser findet. In allen diesen Arbeiten spricht sich die gereifteste Erfahrung und aufmerksamste Beobachtung aus. Tagesgeschichle. St. Petersburg, Mittwoch, den 13. Juni. Fürst Gort- schokoff meldet aus Sebastopol vom 9. Juni: Das feindliche Feuer dauert fort und ist hauptsächlich gegen die Bastionen Korniloff und Nr. 3 gerichtet. Der Feind hat um einen Waf fenstillstand nachgesucht, um seine Todten zu beerdigen. Tein Verlust vom 7. Juni übersteigt 4000 Mann. (Dr. I.) Bekanntmachung. Ausgcklagtcr Schuld halber soll von dem unterzeichneten Königlichen Landgericht die dem Zimmermann Carl Traugott Dolf zrige- hörige Gartennahrung zu Niederbobritzsch, im Grund- und Hhpothekcnbuch für gedachten Ort auf Folium 90 verzeichnet, welche ortsgericht lich, unberücksichtigt der Oblasten, auf 510 Thlr. qewürdert worden ist, den " 2 1. I u n i 1 8 5 5 an Königlicher Laudgerichrssteüc allhicr des Vormittags unter den gesetzlichen Bedingungen öffentlich versteigert und mit dem Zuschlag an den Meistbietenden Mittags 12 Uhr verfahren werden, was mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß eine Beschreibung des Grundstücks und ein Vcrzeichniß der Oblasten, für welches beides jedoch nicht Gewähr geleistet wird, den im Königlichen Landgericht allhier und in der Erb- gerichtsschänke zu Niederbobritzsch aushängcnden Anschlägen beigefügt sind. Freiberg, den 26. März 1855. Das Königliche Landgericht. Abtheilung für streitige Civilsachen. Hecht. Coith. Nothwendige Subhastation. Einer ausgeklagten Schuld halber soll das dem Kramer Johann Leberecht Störtzcl zu Sand gehörige, im daflgen Brandverficherunqs- Catastcr unter Nr. 22 verzeichnete und im Grund- und Hhpothekcnbuch für gedachten Ort auf Folium 20 eingeschriebene Gartengrundstück welches ohne Berücksichtigung der Oblasten ortsgcrichtlick aur 1300 Tblr. qewürdert worden ist, künftigen 18. Juli 1 85 5 ' ' in dem gedachten Grundstück des Vormittags unter den für nothwendige Subhastationen gesetzlich vorgeschriebcnen Bedingungen öffentlich ver steigert und mit dem Zuschlag an den Meistbietenden Les Mittags 12 Uhr verfahren werden. Indem wir Lies hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen, bemerken wir zugleich, daß eine Beschreibung des Grundstücks und ein Vcrzeichniß der Oblasten, für welches beides jedoch eine Gewähr nicht geleistet wird, den im hiesigen Gasthofe und in der Mühle zu Sand aushängenden Anschlägen bcigefügt sind. Crummenhennersdorf, den 14. Mai 1855. Adelig Schönberg'sche Gerichte. Bursian, Director. Subhastationsbekanntmachung. Nachdem zum Vermögen Karl Gottlieb Schlickes in Dittmannsdorf der Concursproceß eröffnet worden, soll das zu diesem Kredit wesen gehörige, mit Fol. 35 des Grund- und Hypothckenbuchs und Nr. 32 des Brandcatasters von Dittmannsdorf, unter Berückstchtig«»- der darauf haftenden Oblasten ortsgcrichilich auf 350 Thlr. gewürderte Hausgrundstück von uns den 19. Juli 1855 nothwendiger Weise öffentlich versteigert werden. Wir machen dies unter Verweisung auf die den in den Gasthöfen zu Reinsberg und Dittmannsdorf aushängenden Patenten bcige- fügten Erstchungsbedingungen nebst Beschreibung des Grundstücks hiermit bekannt. Schloß Obcrreinsberg, am 8. Mai 1855. Von Schönberg'fche Gerichte. H. G Dauer, Just.