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dasteht und gerade dpc B»rgapg hei ter Zsttau - Reichenherger Bahn bewiesen hat,/-aß a^f Lh^e ZAeHe'Capitalieu nicht an gezogen werden, was erklärlich ist, da die Gewährleistung einer Zinsenrente Seiten des Staats gewissermaßen doch immer eine Art von Armuthszeugniß für das betreffende Unternehmen bleibt. Das Einfachste und Naheliegendste wäre nun gewesen, daß die Kammern daS Freiberger Expropriationsgesetz glatt hin bewil ligt und der Regierung freie Hand gelassen hätten. Die Folge davon wäre gewesen, daß dieselbe solche Concessionsbedingungen hätte stellen können, welche annehmbar geschienen und die Ka pitalisten ermuthigt hätten, sich an dem Unternehmen zu bethei ligen. Es wäre hierzu um so mehr Aussicht vorhanden gewe sen, glS bereits sowohl vom Auslande, als auch im Inland« die darauf hWgb'chey emleiteudev Schritte geschehen sein sollen. Es wäre alsdann die Bahn bis zur nächsten Landtagsperiode ^aut worden, ohne daß die EUenbahnschuld des Landes auch nm nm einen Pfennig vermehrt worden wäre, die Malischen HHenwerke hätten in wenigen Jahren wohlfeile Kohlen erhal ten, die Reinerträge des fiscalischen Bergbaues wären erhöht und einem betriebsamen Landestheile wäre eine wesentliche För derung seiner Erwerbsintereffen zu Theil geworden. Was thut dagegen die volkswirthschaftliche Weisheit der zweiten Kammer? Es werden zwei Bedingungen hinzugesiigt, welche es geradezu unmöglich machen, daß eine Privatgesellschaft den Muth haben kann, diesen Bahnbau zu unternehmen. Jede Betheiligung des Staates soll ausgeschlossen und demselben das > jederzeitige Änkaufsrecht nach vorheriger einjähriger Kün digung Vorbehalten bleiben. Das heißt dem Unternehmen gleich von vornherein die Bedingung der Existenz entziehen. Nun hat zwar die Regierung durch eine Erklärung, welche sic bei der ersten Kammer durchsetzte, und die zu Protokoll gegeben worden ist, dem Vorbehalte der zweiten Kammer einigermaßen die Spitze abgebrochen, allein nichts desto weniger dürfte unter den gegebenen Umständen das Zustandekommen einer Tharandt- Freiberger Aktiengesellschaft sehr zweifelhaft sein. Die Folge dgvon wird sein, daß das Freiberger Bahnproject den Kam mern abermals vorgelegt werden wird, und daß diese schließlich dazu die geforderten Millionen doch, wenn auch „ungern", wer den bewilligen müssen. Das Freiberger Bahnproject hat übrigens für Chemnitz ein größeres Interesse, als es für den ersten Augenblick er scheint. Zunächst haben wir einer Kammerepisode zu gedenken, von welcher es Schade wäre, wenn sie in den Landtagsmitthei- lungen, welche bekanntlich außer Kammermitgliedern jetzt fast Niemand mehr liest, begraben bleiben sollte. Herr v. Erdmanns dorf ergriff bei Berathung dieses Expropriationsgesetzes zu fol- aeyder Auslassung das Wort: „Es ist freilich sehr unangenehm Ap die Kammer, daß eine so wichtige Frage, wie die vorlie- aurde, erst im letzen Augenblicke vor die Kammer kommt. Ich Hmn allerdings nicht bergen, daß mich das Dekret mit ziemli cher Besorgy,iß erfüllt und, meine Herren) ich muß Sie daran erinnert), daß dem Königreich Sachsen durch ein derartiges Decret ftützer sHon ein nicht sehr erfreuliches Geschenk gemacht worden ist, nämlich die Chemnitz-Riesaer Eisenbahn. D» wurde auch am Ende des Landtags 1839, oder schon 1837 Wird rS gewesen sein, eben so ein Expropriationsgesetz gegeben, die Genehmigung zu demselben wurde so verklausuliert und verriegelt, daß sn keiner W/lse das Trprppriationsgesetz eheö auSgeführt werden sollte, bis die nächst« Ständeversammlung zusammen käme. Aber es entstand in Chemnitz eine Bewegung, die sich- durch das ganze Land verbreitete, das Ministerium konnte nicht w^erstehen, man glaubte, die theure Stadt Chemnitz') würde untergehen, man behauptete allgemein, das Wohl von Sachsen stehe auf dem Spiele, und eines schönen Maimorgcns wurden wir mit der Chemnitz-Riesaer Eisenbahit überrascht. Die gute Stadt Chemnitz war so ungeheuer gene rös, von dem enormen Profite, den diese Bahn bringen sollte, dem Vatcrlande auch etwas zu Gute gehen zu lassen; das war der erste Anfang, und der Staat mußte schließlich mit bedeuten den Summen eintreten und die Bahn acquiriren." Wir unsererseits haben zu dieser Auslassung, da sie sich ! selbst richtet, nichts hinzuzufügen, als die Bemerkung, daß sie in der Kammer nicht ohne Widerlegung blieb. Der Oberap- pellationsrath v. König meinte, daß sich der Staat schließlich doch noch Glück zu wünschen haben werde, daß die Bahn ge baut worden sei, und daß die Zeit nicht mehr fern liege, wo man sagen werde, der Staat habe mit derselben immerhin ei» gutes Geschäft gemacht. Allein die eigentliche Pointe des ganzen Vorgangs ist die, daß der Freiherr v. Welck den revo- lurionären Ursprung der Chemnitz - Riesaer Bahn ganz entschie den in Abrede stellte. „Ich möchte," sagte derselbe, „doch auch ein paar Worte zur Ehrenrettung der Chemnitz-Niirsaer Bahn anführen und namentlich mich dagegen verwahren und dagegen , protcstiren, daß sie von Herrn v. Erdmannsdorf geradezu als ' ein Kind der Bewegung und mithin als ein Kind der Revo lution bezeichnet wurde. Ich war damals selbst Mitglied des Ausschusses und habe immer den ganzen Verhandlungen ziem lich nahe gestanden, aber daß die hohe Staatsregierung gerade zu aus Furcht vor der Revolution die Concession gegeben hätte, dem glaube ich doch mit gutem Gewissen widersprechen zu kön nen. Möglich, daß während des Baues selbst vielleicht auf der ') Was Herr v. Erdmannsdorf mit seiner „theucrn" Stadt Chemnitz har sagen wollen, ist nichl recht klar, wenigstens ist uns kein Anlaß bekannt, auf den sich der Ausdruck etwa als ein Cital bezie hen könnte. König Friedrich August II. brachte bei Eröffnung der Chemnitz-Riesaer Staatseisenbahn seiner lieben Stadl Chem nitz ein Hoch; König Johann ließ vor wenigen Tagen seine lie ben Chemnitzer, von denen er in einer väterlich herzlichen Weise — man gestatte uns die einfach bürgerlichen Ausdrücke — Abschied ge nommen hatte, von der Nachbarstadt Hohenstein aus nochmals grü ßen und — die Bewohner von Chemnitz streben eifrigst darnach, Las ihnen beigelegte Prädicat zu verdienen. Will Herr v. Erdmannsdorf mit seiner ironischen Floskel andeuten, daß in Chemnitz wie ander wärts Fehler begangen worden sind, die wir nicht ableugnen, aber möglichst wieder gut zu machen suchen, so erinnern wir ihn ganz ein fach daran, daß es von einem Vertreter der Ritterschaft im Jubel jahre der Befreiung sächsischer Fürsten ans Räubcrhand sehr unklug ist, an die dunkeln Blätter in der Geschichte Sachsens zu erinnern. Es dürfte einer geschichlskundigen Feder nicht schwer fallen, der theu- s ren Industriestadt eine theure Ritterschaft gegenüber zu stellen, in I einer Weise, daß wir Herrn v. Erdmannsdorf das Urtheil anhcün- stellen können, auf wessen Seite die Wagschalc sinken würde. Mö gen sich doch Die, welche es mit König und Vaterland gut meinen, s nicht durch bittern Spott anfeindcn! keccatuw est ürtra et extra. Viäeswus, ne amplius peccetur. Die Rcdaction.