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1013 sehensten Bürgern der Stadt unterzeichnete Petition, haben Stadtrath und Stadtverordnete doch noch beschlossen, das Jubi» läum des 600jährigen Bestehens von Zittau in entsprechender Weise zu feiern und haben hierzu den 19. und- 20. August fest gesetzt. Da der hohe Besuch, den man bei dieser Gelegenheit bewillkommnen zu können gehofft hatte, nicht zu erwarten steht, so hat man die zu veranstaltenden Festlichkeiten vorzugsweise auf eine kirchliche Feier beim sonntäglichen Gottesdienste, zu welchem Behörden, Innungen und Schulen sich in festlichem Zuge bewegen werden und Montags auf einen Redeactus im großen Bürgersaale beschränken zu müssen geglaubt. Ein ge meinschaftliches Mittagsmahl wird Sonntags alle Diejenigen vereinigen, welche sich für die Bedeutung des Tages interessiren und möglicherweise ein Schulfest Montags auch der Jugend die selbe im Gedächtniß zu erhalten suchen. (Dr. I.) Von der Oder, 5.. August. Ist den umlaufenden Ge rüchten zu glauben, so ist auch Preußen darauf bedacht, eine Ermäßigung in der bisherigen Kriegsbereitschaft eintreten zu lassen. Bekanntlich sind bei uns Cavallerie und Artillerie mobil, d. h. die Escadrons und Batterien sind mit den kriegs etatmäßigen Mannschaften und Pferden versehen. Nach dem neuesten Bundestagsbeschluß ist nun zwar Preußen, beziehungs weise Deutschland, daraus eingegangen, die bisherige Kriegsbe reitschaft beizubehalten und es scheint demnach, als ob in der etatmäßigen Stärke der jetzt unter den Fahnen versammelten Truppen keine Veränderung oder Verminderung eintreten könnte. Dennoch wird jetzt vielfach behauptet, daß bei der Artillerie die Wagenpferde wieder verkauft und die dazu gehörige (Reserve-) Mannschaft entlassen werden sollte. Dies wäre eine bedeutende Reduction der Kriegsbereitschaft und der damit verbundenen Ko sten.. In letzterer Hinsicht wäre dies auch eine für das Land sehr wohlthätige Maßregel. Dieselbe ist auch unter den gegen wärtigen Umständen, wo die Möglichkeit eines Kriegs für Deutschland in sehr weite Fernen gerückt ist, ganz ohne Gefahr. Indessen hat sie auch ihre Schattenseiten. Man muß cs selbst gesehen haben, wie viele Zeit und Mühe die Dressur der Pferde und Lie Einübung der Mannschaft erfordert, um für den Dienst bei den Artilleriefahrzeugen geeignet zu sein. Werden nun jetzt die abgerichteten Pferde verkauft, ohne daß dieselben vorkom mendenfalls wieder abgeliesert werden müßten, so entstände in Lem Falle, der allerdings bei Lem Lermaligen Schwanken in der Politik nicht unmöglich ist, daß plötzlich eine Mobilmachung nöthig würde, der Nachtheil, daß es an den diesfallsigen Pfer den fehlte. Deshalb empfiehlt sich die österreichische Einrichtung, nach welcher solche Pferde den Landwirthen auf unbestimmt? Zeit blos geliehen werden. <D. A. ZX Der Jndependanre Lelge schreibt man aus Madrid vom 3. August: „In einem nach O'Donnel's Rückkehr aus dem ES- curial, wo er zwei Tage bei der Königin zubrachte, abgehalte nen lange dauerndem Ministerrathe ist entschieden worden, daß Spanien in das Bündniß der Westmächte eintreten und eine Armee von 25,000 Mann nach der Krim abschicken soll. Die Kundmachung dieses Beschlusses ward gestern Abend amtlich den Gesandten Frankreichs und Englands zugestellt. Im Minister rathe waren es insbesondere O'Donnel und Zabala, die auf das Bündniß drangen; der Minister des Innern stimmte ihrer An sicht bei, der Bautenminister bekämpfte dieselbe, der Justizmini ster war unentschieden und die Minister der Marine und der Finanzen erklärten, abwarten zu wollen, wie Espartero sich aus spreche. Dieser war zuerst gegen den Eintritt in das Bündniß, Lab jedoch nach, als O'Donnel und Zabala ihm ihre Gründe für diesen Schritt auseinandersetzten. Die Regierung wird über den gefaßten Beschluß den Cortes Rechenschaft ablegen, und diese werden die zum Vollzüge der Maßregel nöthigen Fonds zu be willigen haben, falls sie nicht, wie immer bestimmter von den höchstgestellten Personen behauptet wird, in kurzem aufgelöst werden. Wie verlautet, soll General Prim zum Generallieute nant befördert und ihm der Oberbefehl der spanischen Armee über tragen werden. Aus der Krim. In Sebastopol sind — nach einer Cor- respondenz Ler „Milit. Ztg." aus Odessa — alle Magazine und Läden nach Fort Nikolajeff verlegt worden. Sie nehmen die untere Etage dieses unermeßlichen Gebäudes ein. Von der Fa- yade dieses Gebäudes ist die ganze Ekaterinenstraße sichtbar, und von der entgegengesetzten gegen Norden bemerkt man deutlich am Horizonte die riesigen Umrisse der turko-franko-anglo-pie- montesischen Flotten, deren weiße Segel wie Punkte sich auf der heitern See ausnehmen. Lange Streifen schwarzen DampfeS bezeichnen den Gang der Dampfer. Von Zeit zu Zeit sendet die feindliche Batterie auf dem Kap Chersones eine Ladung Bom ben in unsern Hafen, meistens erreichen sie aber ihr Ziel nicht, sondern platzen entfernt von den Schiffen im Meere. In der zweiten Etage dieses Hauses befindet sich der Verbandplatz, der Stab des Hafencommandanten von Sebastopol, die Kanzlei deS Militärgouverncurs, das Hafenbureau, die Kasse, die Stadtver waltung, die Polizei, der Magistrat und die Regimentskanzlei. Ferner sind hier noch die Apotheke, die Hauptwache, die Woh nung des Grafen Osten-Sacken und des Commandanten von Sebastopol, Generallieutenant Kismer, im dritten Stock garni- sonirt das Militär. Mit einem Worte, in diesem Ungeheuern Gebäude sind über 20,000 Menschen logirt. Die Garnison von Sebastopol zählt noch immer 60— 65,000 Mann. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf unsre Bekanntmachung vom 22. September vorigen Jahres wird bei der bevorstehenden Ernte die in K. S Ler hiesigen Local-Feuerpolizci-Ordnnng enthaltene Bestimmung, daß Stroh und andere leicht entzündbare Gegenstände auf den Oberböden und in andern feuergefähr lichen Räumen der Wohnhäuser nicht angehäuft, auch kleine Borräthe der erwähnten Art in der Nähe von Feuerungsanlagen oder Rauchleitungen nicht geduldet werden sollen, den hiesigen mit Land- und Viehwirthschafr sich befassenden Hausbesitzern und Einwohnern mit dem Bemerken andurch eingeschä'rst, daß alle Zuwiderhandlungen, welche bei der zu seiner Zeit vorzunchmenden Revision zu unserer Kenntniß gelangen, nicht nur die in der gedachten Feuerpolizeiordnung angedrohten Strafen, sondern auch die Anordnung sofortiger Wcgschaffung des aufgehäuften Strohes u. s. w. zur Folge haben werden. , Freiberg, am 12. Juli 1stz5. Die Stadtpolizeibehörde. Rößler.