schen Regierungen beweist dies hinreichend, da sich mehrere derselben für den Staatsbau, andere für die Ausführung durch Gesellschaften erklärten, bei vielen derselben aber we der das eine noch das andere System rein durchgeführt wurde oder durchgeführt werden wird. Wir nennen zuerst Oesterreich, wo das System des Staatsbaues, weüigstens was die Hauptlinien betrifft, vorherrschend ist, wo aber mehrere der Hauptbahnen, z. E. die Wien-Bochnia, die Wien-Preßburger, die Venedig-Mailander Bahn, letztere mit einer Staatsgarantie von 4 2i> Zinsen, sich in Privat- händen befinden; wir beziehen uns auf Bayern, das sich zu demselben System bekennt, doch aber davon z. E. durch Concession zu der Ludwigshafen-Bexbacher Bahn rc. abge wichen ist; wir nennen Kurheffen, das theils selbst baut, theils durch eine Gesellschaft bauen läßt; wir wollen ab- warten, ob Hannover und Würtemberg, die dem Selbstbau den Vorzug gegeben haben, nicht durch die bei diesen Re gierungen schon hervorgetretenen finanziellen Verlegenheiten gedrängt werden dürften, mit der Zeit die Hülfe von Pri vatgesellschaften in Anspruch zu nehmen; andererseits lassen wir auch dahingestellt sein, ob nicht Preußen, das sich für den Bau durch Gesellschaften, mit Beteiligung des Staats und Zinsengarantie, entschieden hat, auf einzelnen Punkten der Monarchie genöthigt werden dürfte, zum Sclbstbau überzugehen, wie dies in Sachsen durch Ausführung der Sächsisch-Böhmischen Bahn auf Staatsrechnung bereits ge-