24 4. eine Bahn zur Verbindung von Leipzig mit der projectirten Thüringischen Eisenbahn (Leipzig-Dür renberger Bahn); 5. eine Bahn von Chemnitz nach Riesa, b. Für den Betrieb durch Pferdekraft: 6. eine Bahn zur Verbindung der südlichen Oberlausitz von Zittau ab mit der Sächsisch-Schlesischen Bahn (Flügelbahn von Löbau nach Zittau). 2 Die Aufnahme der Flügelbahn von Löbau nach Zittau in das System der unter Mitwirkung und Unterstützung des Staates herzustellenden sächsischen Eisenbahnen knüpft sich an die Voraussetzung, daß die Voranschläge über die Kosten und Verkehrsverhältnisse bei dieser Bahn, welche der nächsten Ständeversammlung zu gewähren sind, das Maaß der vom Staate zu gewährenden Unterstützung für jene Bahn, im Verhältnisse des davon zu hoffenden Nutzens, nicht als zu hoch erscheinen lassen. Hierüber bleibt die Vereinbarung der hohen Staatsregierung und der nächsten Ständevcrsammlung Vorbehalten. Ob und inwieweit bei Concessionirung des Eiscnbahn- baues von Dresden nach Görlitz die Ausführung der Löbau- Zittauer Flügelbahn den Unternehmern der Hauptbahn von vorn herein zur Bedingung gemacht werden könne, bleibt der hohen Staatsregierung überlassen.