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Freiberger Anzeiger Tageblatt. Erscheint jeden Wochentag ftüb 9 Ukr. Preis vierteljährlich 15 Ngr. - Inserate werden an den Wochentagen nur LIS Nachmittags 3 Uh< für die nächsterscheinende Nummer angenommen und die gespaltene Zeile mit 5 Pfennigen berechnet. 173. Freitag, den 27. Juli 1855. Tagesgeschichte. Dresden, 25. Juli. Die Verordnung vom 8. Juli, das Verbot fremden Papiergeldes betreffend, ist bereits Gegenstand der Besprechung in der Presse und, so natürlich es auch von vorn herein erscheinen sollte, daß in so wichtiger Angelegenheit von den bedeutendern dem Thalerfuß angehörigen Staaten, das gleiche Verfahren cingcschlagcn wird, dennoch der Mißdeutung als Repressalie gegen Preußen geworden. Es kann nur zuvör derst versichert werden, daß zwischen der königl. sächs. und der könizl. Preuß. Regierung völliges Einverständniß über Gleich förmigkeit und Gleichzeitigkeit der in Rede stehenden Maßregel stattfindct. Allerdings gingen der königl. sächs. Regierung, als die königl. preußischerseits beabsichtigten Schritte kund wurden, anfänglich mancherlei Bedenken — abgeleitet von den bei solchen Maßregeln unvermeidlichen Verkehrsstörungen — bei, und man glaubte, daß der auch diesseits als völlig rationell anerkannte Zweck der Niückführung der deutschen Papiergeldcirculation auf «ine völlig solide Basis sich wohl auch ohne mit dem Verbote anzufangen, durch Verhandlungen werde erreichen und so ein Zustand gegenseitiger Absperrung vermeiden lassen. Denn da rüber war man nie in Zweifel, daß Sachsen, welches nächst Preußen die stärkste Papiergeldcirculation hat und wo schon jetzt sehr bedeutende Mengen anhaltischer, schwarzburgischer, groß herzoglich und herzoglich sächsischer, hessischer u. s. w. Kassenan weisungen und Banknoten umlaufen, genöthigt sein werde, die königl. preuß. Maßregel sofort nachzuahmen; wenn auch nicht zu noch besserer Unterstützung des Zweckes, so doch gewiß um nachher nicht allein als Reservoir für den Erguß aller aus Preu ßen ausgeschlossenen kleinern Appoints dienen und die einstigen nachtheiligen, in Sachsen .besonders für die arbeitende Klasse fühlbaren Folgen einer Entwcrthung derselben allein tragen zu müssen. In diesem Sinne hat man sich mit der königl. Preuß. Regierung vernommen. Von Seiten der letzter» sind die Gründe, welche sie bestimmten, den unverweilten Erlaß eines ausnahms losen Verbotes, in der bekannten Ausdehnung für ein weit siche res Mittel zur Erreichung des auch diesseits als nothwendig anerkannten Zweckes zu halten, als Verhandlungen, in der klar sten Weise dargelegt und dabei zugleich erklärt worden, daß man es nicht nur für sehr natürlich, sondern mit Rücksicht auf die vollständigste Erleichterung deS Zweckes sogar für sehr wün- schenswerth halte, daß auch die nächst Preußen größten Thaler staaten die Maßregel gleichzeitig zur Ausführung brächten. Ma» konnte diesseits das Gewicht jener Ansichten nicht verkennen und mußte zugeben, daß die immerhin nur vorübergehenden und nicht sehr erheblichen Verkehrsstörungen durch das Verbot doch weit unbedeutender seien, als die Nachtheile, welche Sachsen tref fen müßten, wenn es nach Erlaß deS preußischen Gesetze? sich völlig passiv verhielte. Diese Ansicht ist auch von allen deshalb zu Rathe gezogenen, mit den Geldverhältnissen Sachsens ver trauten Notabilitäten vollständig gebilligt worden. Man erließ daher die Verordnung vom 8. Juli absichtlich in einer dem königl. preuß. Gesetze fast völlig gleichen Fassung. Aus obiger Darlegung wird sich ergeben, daß diese Verordnung weder ge genüber denjenigen Staaten, deren kleine Appoints dadurch be troffen werden, noch gegenüber Preußen irgend etwas Feindse liges enthält; sie ist eben nur eine im eigenen Interesse unver meidliche nationalökonomische und finanzielle Maßregel. Abge sehen davon würde es doch geradezu lächerlich sein, annehmen zu wollen, daß zu einer Zeit, wo durch das Verbot Millionen ausländischer Appoints aus Preußen vertrieben werden, wo also eine Ausfüllung der entstehenden Lücken wünschenswerth ist, die Austreibung der in Sachsen circulirenden preußische« Kaffenbil lets zu 1 und 5 Thalern für Preußen irgend eine Verlegenheit erzeugen, also als Repressalie benutzt werden könnte. Das be darf aber keiner Erläuterung, daß man in Sachsen mit der Verordnung wartete, bis das preußische Gesetz publicirt war, da im Falle des Ausbleibens des letztern eine derartige Maß regel für Sachsen nur überflüssig und praktisch unausführbar gewesen wäre. Was die Folgen für Sachsen selbst anlangt, so werden dieselben wohl nur in zwei Beziehungen besonders bemerkbar werden, einmal für die nächsten Leipziger Messen, sodann aber in den Fabrikdistricten. Drängenden, nicht sofort zu beseitigenden Uebelständen in beider Hinsicht kann die Re gierung durch besondere Ausnahmebestimmungen nach ß. 4 der Verordnung begegnen. Aber theils wird die entstehende Lücke durch rückkehrendes inländisches Papier ausgefüllt werden, theilS kann auch vielleicht Seiten des Staates Einiges geschehen, um die Folgen zu mildern. Dann aber ist es gewiß ein recht be deutender Schritt zu Verbesserung der AuslohnungSverhältniffe in den Fabrikdistricten, wenn es gelingen sollte, wenigstens in der Hauptsache die Lohnzahlung nur auf Silber oder auf in ländisches, Verlusten am Cours u. s. w. nicht ausgesetztes Pa piergeld zurückzuführrn. Wir sagen in der Hauptsache, denn eL