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Freiberger Anzeiger I und Tageblatt. Erscheint jede» Wochentag früh 9 Uhr. Preis vierteljährlich 15 Ngr. — Inserate werden an den Wochentagen nur bis Nachmittags SsUhr - für die nüchsterscheinende Nummer angenommen und die gespaltene Zeile mit 5 Pfennigen berechnet. Freitag, de» «. Juli 1855. Tagesgeschichte. Freiberg, den 5. Juli. Die Erzlieferungen an die Freiberger Hüttenwerke betrugen in den letzten 4 Wochen des so eben abgelaufenen Quartals Trinitatis ») an Erzen 29,609,4, Ctr. mit 3955,zz Pfund Silber, 5885,zzz Ctr. Blei und 39,74, Ctr. Kupfer gegen eine Bezahlung von 98,117 Thlr. 17 Ngr. 9 Pf.; b) an Zuschlagserzen: 9266,7 Ctr. mit 248,1,5 Pfund Silber und 30 Ctr. 99,z Pfund Kupfer gegen eine Bezahlung von 2323 Thlr. 11 Ngr. 7 Pf. - 100,440 Thlr. 29 Ngr. 6 Pf. Ueberhaupt aber sind im Laufe des genannten Quartals an Erzen den Freiberger Hüttenwerken geliefert wor den 86,322,« Ctr. und an ZuschlagSerzen 31,182,, Ctr.; in den ersteren war ein Silbergehalt von 11,909,,, Pfund, in den letz teren dagegen 797,„5 Pfund. Die Gcsammtsumme, welche die Freiberger Hüttenwerke den liefernden Gruben im Quartal Trinitatis bezahlten, belief sich auf 303,781 Thlr. 9 Ngr. 4 Pf. Glück auf! Dresden, 4. Juli. Die Erste Kammer genehmigte heute in völliger Uebereinstimmung mit den desfallsigen Beschlüssen der Zweiten Kammer das auf Grund von h. 88 der Verfas sungsurkunde erfolgte Ausschrciben der zum 1. April d. Js. fällig gewesenen ersten halbjährigen Rate der Brandversiche rungsbeiträge und hat sodann nach kurzer Debatte einen Gesetz entwurf angenommen, dessen Hauptbestimmung dahin geht, die durch das Gesetz vom 9. März 1850 aufgehobene Strafe der körperlichen Züchtignng gegen Bettler und Vagabunden wieder einzusühren. Die Zweite Kammer hat sich mit der Berathung des zweiten und dritten Theiles des Gesetzes über die Berichti gung von Wasserläufen rc. beschäftigt, welche in einer Abend sitzung fortgesetzt werden wird. — Ueber den lebhaft vorwärts schreitenden Wiederaufbau der Löbauer Eisenbahnbrücke geht uns nachstehender Bericht zu: - Die Pfeiler sind so hoch aufgeführt, daß dieselben bei günstiger Witterung und hinlänglichem Materialvorrath im Laufe dieses Monats bis zu den Gewölbanfängen gelangen können. Die als Jnterimsbrücke eingerichtete Gerüstseite ist vollendet, der Anschluß derselben an die beiderseits angrenzenden Bahndämme hergestellt und der Oberbau aufgelegt, so daß das Ueberführen der Güterwagen demnächst wird beginnen können. Die mit dieser Brücke angestellten Trag- und Standfähigkeitsversuche haben die befriedigendsten Resultate ergeben: Die größte Durch biegung der Brückenträger betrug bei eiker Belastung mit 36V Cntr. nicht mehr als 0„r Elle oder 0,„ Zoll, und die größte bleibende Durchbiegung wurde zu 0,0,5 Elle — 0,,r Zoll gefun den. — Die zweite Gerüstseite — mit der vorerwähnten ersten verbunden —ist bis mit einer Etage über die Bogmanfänge aufgestellt und wird in den nächsten Tagen ebenfalls vollendet werden. - (Dr. I.) — Gestern Abend 11 Uhr wurde am Leipzig-DreSdner Bahnhofe ein Mann Herumtreibens halber verhaftet. Bei sei ner Befragung gestand derselbe zu, einige Stunden vorher, ge gen 6 Uhr, seine Ehefrau, mit der er in Scheidung lebte, in seinem Quartier an der Weißeritz Nr. 4 erschlagen zu haben. Der Mann, ein Handarbeiter, Namens Schütze, hatte die Frau, von der er bereits getrennt lebte, in seine Wohnung gelockt, ihr Vorstellungen gemacht, sich wieder mit ihm zu vereinigen, und als dies erfolglos gewesen, khr mit der Holzaxt den Hirnschä del einzeschlagen, überdies aber auch nachher die Gurgel durch geschnitten und sich, nachdem er die Thür verschlossen, entfernt. Angeblich trieb ihn Eifersucht zu dieser That. Die Leiche wurde gestern Abend noch aufgehoben. (Dr. I.) Leipzig, 4. Juli. Nach dem Vorgänge anderer Städte wird auch hier vom 15. d. M. ab die bisher üblich gewesene Fleischtaxe aufgehoben; jedoch müssen die Stadt- und Landflei- scher nach wie. vor das Fleisch nur nach dem Gewichte verkau fe.:. Contraventionen gegen die Richtigkeit der Gewichtsanga ben, wobei Zulagen nicht gerechnet werden dürfen, werden mit 5 Thlr. Strafe geahndet. Außerdem wird von dem Stadtrathe auch noch fernerhin die Aufsicht über die Waage und Gewichte beim Fleischverkaufe, sowie über die gesunde und gute Duali tät des zum Verkaufe gestellten Fleisches aufs Strengste gehand habt werden. ,,, A^us dem Waldeck'schen, 22. Juni. Den Bürgermei stern im Ederkreise.ist aufgegeben worden, vor den versammel ten Gemeinden bekannt zu machen, daß alle Verordnungen, welche vom Jahre 1555 bis zum Jahre 1771 in Bezug auf die Sonntagshei ltgung und die Anleitung zum christliche» Leben erlassen worden, noch in voller Kraft beständen und zur Anwendung gebracht werden sollen. Dahin gehören denn die Bestimmungen, daß des Sonntags leibliche Arbeiten und son stige weltliche Geschäfte nicht vorgenommen, sondern die Kirchen fleißig besucht werden sollen; daß Der, welcher mit Kindern und Gesinde die Betpredigt nicht fleißig besucht, die hiMgen