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Es wurde beschlossen, den ersten dieser Anträge: das Heirathen der männlichen Bevölkerung vor dem zurückgelegten 24. Lebens jahre zu verbieten, der Staatsregierung zur Erwägung zu über geben, dagegen den zweiten Antrag: die Klageberechtigung des weiblichen Theiles aus die Vaterschaft aufzuheben, auf sich be ruhen zu lassen. — Wir mußten in unsrer letzten Mittheilung über den Angriff des Baues an den in Sachsen auszuführenden neuen Eisenbahnen darauf verweisen, daß, soviel die Zittau-Reichen berger Linie betreffe, es sich zunächst noch um die formelle Con- cessionsertheilung feiten der österreichischen Regierung handle. Um die deshalb nöthigen Verhandlungen, welche sich nur noch auf einige technische Punkte beschränken, möglichst zu fördern, ist, wie wir hören, in diesen Tagen ein Mitglied des hiesigen Finanzministeriums nach Wien abgegangen, welches die noch geringen Anstände im Wege mündlicher Rücksprache hoffentlich in kürzerer Frist erledigen wird. — Anlangend die Chemnitz- Zwickauer Linie, wird, nachdem cs bekanntlich gelungen ist, alle bctheiligten Grundeigenthümer zu freiwilliger Abtretung des Terrains — vorbehältlich der gesetzlichen Entschädigung — zu bestimmen, die Expropriation in vorgeschriebener Form am 14. d. M. bei Chemnitz beginnen, deren glücklichem und raschem Fortgange von allen Seiten entgegengesehen wird. (Dr. I.) Die Stadt Zittau, von dem König Ottokar von Böh men im Jahre 1255 begründet, gedenkt ihr KVOjähriges Beste hen festlich zu feiern. Gera, 8. Juni. Am 2. und 3. Juni ist unsre Umgegend auf fürchterliche Weise durch Gewitter verheert worden, worü ber noch täglich neue Hiobsposten hierhergelangen. Das Un wetter vom 2. Juni war von Hagel begleitet, welcher, soviel man bis jetzt weiß, in einer Ausdehnung von 4—5 Meilen alle Fluren, die er betroffen, fast total verwüstet hat. Der Weg ! dieses Unwetters ging über Greiz, Weida, Veitsberg und wen dete sich von hier über Mosen nach Nonneburg.- Zackige Eis stücken bis zur Größe eines Hühnerei's und der Schwere von 1V ja sogar 14 Loth fielen unter den übrigen vom heftigsten Sturm getriebenen dichten Hagelmassen in Menge hernieder. An manchen Orten lagen sie noch am folgenden Tage nicht sel- ten einen Fuß hoch. Die betroffenen Fluren gewähren mitun ter ein entsetzliches Bild der Verwüstung. Die Bäume find dort ihres Grüns beraubt, die Neste zerfetzt, die Saaten, Oel- flüchte und Futterkräuter rein von den Feldern verschwunden und die letzteren durch eine an demselben Ta^e nachfolgende Überschwemmung noch auf Jahre hin in ihrer Fruchtbarkeit gestört. Fenster sind natürlich in zahlloser Menge zerschlagen, an manchen Orten aber sogar Schiefer- und Ziegeldächer beschä digt wyrden. Daneben hat an beiden Gewittertagen auch der Blitz mehrfach zerstörend gewirkt. So wurden am 2. Juni z. B. in dem reußischcn Städtchen Zeulenroda 26 Gebäude einge äschert und 2 Frauen vom Blitz getroffen, von denen die ein« todt blieb, die andere erst spät sich erholte. In Lössen und Aga, zwei benachbarten reußischen Dörfern, wurden am 3. Juni gleichsfalls zwei Frauenspersonen vom Blitz getödtet. Auch in Gera, das mit seiner nächsten Umgebung von der Verheerung verschont blieb, schlug der Blitz in ein dicht an der Stadt be findliches Vergnügungslocal, ohne jedoch zu zünden. Aehnlkche Fälle werden noch von mehreren Orten her berichtet. Berlin, 11. Juni. Der am 5. Juni erfolgte Schluß der Wiener Konferenzen hat es bewiesen, daß Preußens Ehre und Machtstellung nicht gefährdet war, als es von der Theil- nahme an demselben ausgeschlossen wurde. Denn es war vor auszusehen, daß sie ohne Resultate bleiben mußten. Zwar ist eine Einigung über die ersten beiden Propositionen erfolgt; aber die dritte ist von einer solchen Beschaffenheit, daß sie nur durch das Schwert gelöst werden kann. Ohne große Niederlagen er litten zu haben, kann einerseits Rußland seine Souveränetäts- rechte im Schwarzen Meere nicht beschränken lassen, andererseits aber können die Alliirten nicht von ihrer Forderung abstehen. Der vierte Punkt ist inzwischen praktisch erledigt worden. In dem die Türkei die ganze bisherige Verfassung der RasahS durch die neueste Gesetzgebung aufhob und dieselben den Türken beinahe gleichstellt, ist der Schutz Rußlands für die griechischen Christen überflüssig geworden, und da ihre bisherigen Rechte aufgehoben oder vielmehr durch neue erweitert worden sind, hat die Garantie der alten von selbst aufgehört, Rußland hat ste also nicht mehr zu beschützen. Die neuen Rechte der Chrlste»