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tz. L zu VN, » ist zu 128. Mittwoch, den 6. Juni 1855 - IX. ne Fisch» lebach. iupchen- welches end gute ld einen i dieses geringer, als der des Bodens, und Lem kleinen und klein- ländlichen Grundbesitz, bei dem das Gegentheil bis zum und Mehrfachen der Fall, da es gleichwohl kaum möglich, Grenze zu bestimmen und z. B. Garten- oder Hausier ¬ er, mit zu ver- Erscheint jeden Wochentag früh g Uhr. Preis vierteljährlich 15 Ngr. — Inserate werden an dm Wochentage» nur bis Nachmittags 3 Uhr' für die nächfierscheinende Nummer angenommm und die gespaltene Zeile mit 5 Pfennigen berechnet. besser noch städtische und zugleich ländliche Hypotheken-Bant gewiß nicht aufgehen mögen. Der erbländische ritterschaftliche Creditverein leiht, nicht unter 1000 Thlr., aufRittergüter und auf, mindest 1000 Steuereinheiten habende, Bauergüter im Kö nigreich Sachsen gegen erste Hypothek und nur bis zur Hälfte des nach mit dem 25fachen Betrag bewirkten Abzug der mit dinglichem Rechte versehenen Privat-Lasten, Auszüge, Renten und eisernen Stämme und darf nicht kündigen, wozu mit halbjähriger Frist nur Erborger berechtigt ist, welcher Hingt gen, wie auch sonst gewöhnlich, bei am Zahltermine unterlas sener Zinsberichtigung sich der Einklagung des solchenfalls so fort rückzuzählenden Stamms zu gewärtigen hat. Erborger hat aber die Besugniß, an den zwei jährlichen Zinsterminen Abschlagszahlungen in auf den Inhaber lautenden Pfandhrieftit zu leisten, welche der Creditverein zu Verschaffung seiner Geld mittel ausgegeben hat, deren Besitzer seine Gläubiger sind. Mittelst Tilgungsfond wird in ungefähr 70 Jahren das Dar lehn, es mag noch voll oder durch die gedachten Abschlagszah lungen gemindert sein, welches jedoch bis dahin zu verzinsen ist, gänzlich bezahlt, so daß der Schuldner heute die letzten Zin sen von der morgen verschwundenen, sei es kleinen oder wohl an 100,000 Thlr. und darüber betragenden Pfandschuld berich tigt. Wegen der deshalb einzuziehenden und zu vernichtenden Pfandbriefe findet Ausloosung jährlich statt. Das Statut vom 26. April 1844 des Gesetz- und Ver ordnungsblattes, welches in jeder Stadt- und Landgemeinde befindlich ist, enthält alles Weitere. Uebrigens würde der Til gungsfond den, wie wir gleich zeigen, nur scheinbaren Nach theil, daß der Verein das Darlehn nicht baar, sondern in Pfandbriefen giebt, trenn dabei wirklich zu verlieren wäre, vollständig aufwiegen; denn wer z. B. ein Grundstück mit 2600 Steuereinheiten, also von 21400 Thlrn. Steuerschätzungs- werth, auf welchem 10,000 Thlr. Credit - Vereins - Darlehn seit 10, 20 oder mehr Jahren haften, verkaufen will und Kauf lustigen nicht blos die jenseitige Unkündbarkeit dieses StawmS -Weit sten L0- ^eine Zu I. Der Artikel in Nr. 114 dies. Bl. vom 19. Mai: „Die Ein- Mrichtung einer ländlichen Hypothekenbank" regt bei der Wich- Ml igkeit des Gegenstandes an, zu weiterer Beleuchtung und eini- R ger Berichtigung darauf einzugehen, wie nicht blos eine länd- Miche, sondern eine allgemeine Hypothekenbank im Königreich -LSachsen Noth thut und wie inzwischen theilweise auch viel ge- Hholfen werden kann. Schwierig ist die Begründung und Ein richtung einer allgemeinen ländlichen Hypothekenbank an sich wegen des für die Sicherheit eines Darlehns voy, nach Verhältniß des Steuereinheits-Werths des zu ver- .pfändenden Grundstücks, gleicher Höhe einflußreichen Unter schieds zwischen dem großen und größeren ländlichen Grund besitz, bei dem der Werth der Wohn- und Wirthschaftsgebäude und dessen Verzinsung mit nur 3'/gvLer 3^ vom Hundert, sondern auch, daß von diesen 10,000 Thlrn. schon ungefähr-Vr, t/i oder 1/2,oder mehr noch getilgt samortisirt) ist unddaß der Rest in , 60, 45, HO oder weniger Jahren ganz getilgt sein wird, versichern sann, der erlangt unbezweifelt, der inwährenden volle» Verzinsung ungeachtet, einen um so. höherenKaufpreis,.jMeniger 'er 234 V Hypothek g m bittet 1 lieber;»- ß Mahrungen, zu denen nur einige Metzen oder mehrere Quadrat- suß Land gehören, von der Aufnahme in einen ländlichen Hy potheken-Dank-Verband auszuschlicßen. Diese Ausschließung Henähme zugleich der Hypothekenbank ausnehmend an ihrer Hstützlichkeit, denn sie trifft den zahlreichsten und meist unbemit- ' Hellsten, folglich der Erleichterung bedürftigsten Theil der an- t weiße» l Landbewohney; I - 8. weil schon der erbländische ritterschaftliche, Creditverein Ein Hypotheken-Verein auf Gegenseitigkeit, auch Hypothekenbank genannt, ist in Sachsen nicht blos für das Land, sondern für Stadt und Land an der Zeit und Hai neben den vorhandenen zwei besonderen Bänken allein Aussicht auf Zustandekommen und ersprießliches Bestehen. n Darlehnsgeschäfte auf Zeit ohne Hypothek sind nicht damit zu verbinden, sondern den zu vermehrenden Spar kassen zu überlassen. Freiberger Anzeiger und Tageblatt. md die lausttzer Hypotheken-Bank vorhanden ist, zwei so gut Verzinsung ungeachtet, einen um so höherenKaufprels,.jeHvemger segründete Anstalten, welche in eine allgemeine ländliche oder . entfernt der Zeitpunkt der vollendeten Tilgung ist. Jeder-.solcher