Bild 2 gebracht wird, daß sie zwar einen unbehinderten Durchblick, aber kein Nachgreifen der das Arbeitsstück einlegenden Hand zwischen die Stempel gestattet. Der Schutz ist so hoch, daß die unterste Kante des Oberstempels auch in der höchsten Stellung nicht über die obere Kante des Schutzes tritt. Die andere Hand hat mittels eines Drahthakens das fertige Arbeitsstück aus der Matrize zu entfernen. Eine nähere Beschreibung und Abbildung des Schutzes befindet sich in der Zeit- Bild 3 Schrift „Sozial-Technik"*) XV, Heft 15, Seite 143. An gleicher Stelle ist ein Schutz der Firma Friedrich Stolzenberg & Co., G. m. b. H., Berlin-Reinicken dorf, abgebildet und be schrieben, der darauf be ruht, daß beide Hände zur Inbetriebsetzung der Ma schine gebraucht werden müssen. Für Loch- und ähn liche Maschinen finden sich in derselben Zeitschrift XV, Heft 20, zwei neue Sicher heitsvorrichtungen der Fir ma Ch. Fitzgerald Rood in Ravenna und Byron .0. Conn in Mansfield und der Maschinenfabrik J. Sandt in Pirmasens näher er läutert. An Handspindelpressen hat der Betrieb Josef Lehnert A.-G. in Dresden- Striesen einen einfachen Handabweiser angebracht, der in Bildern 4 und 5 dargestellt ist. Der aus einem einfachen rechtwinklig gebogenen Stabe bestehende Schutzbügel ist an der linken Seite der Maschine drehbar befestigt und wird durch eine mit der Spindel in Verbindung gebrachte Hebel anordnung bewegt. Bild 4 zeigt die Maschine während des Einlegens des zu be arbeitenden Deckels. Der Schutzbügel ist in Ruhe, das Schwungrad berg & Quandt, Berlin 0 112, Frankfurter Allee 75, verwendete Schutzvorrichtung, die auch an Reibungs- und ähnlichen Pressen verwendbar ist. Sie besteht darin, daß an der linken Seite der Matrize eine galerieartig ausgebaute feststehende Handabwehrung so an- *) „Sozial-Technik”, Zeitschrift für technische und wirtschaft liche Fragen der Industrie, Unfallverhütung, Gewerbehygiene, Arbeiterwohlfahrt, Gewerberecht. Verlag A. Seydel, Berlin SW 11, Königgrätzer Straße 31. Bild 4 Bild 5