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Erscheint Sonntags und Donnerstags. Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends. Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel: viertel jährlich 3 M. Vierteljahrl. Bestellgeld 18 Pt Von d. Geschäftsstelle d. BL unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. 50 Pf. Einzelnummer 30 Pf. Ertüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Barlin 3438. Fernspr.: Lützow 787 40 Stellengesuchezuhalbem Praia Vorausbezahlung an den Verleger Platzvorschriften unverbindlich SS IM Anzeigen. Petitzeile 8 mm hoch 60 mm (1/a gespalten) breit 50 Pf.- auf Umschlagseiten bis IM. (GröSe von Strich zu Strich berechnet.) Zeichengebühr f. freie Zusendung frei eingehender Briefe 1 M. Teuerungs-Zuschlag 20 T. H. Umdla 1 Jahr 10 v. H Nachlas Amtsblatt der Berufsgenossenschaften sowie zahlreicher Vereine und Verbände des Papier- und Schreibwarenfaches Nr. 83 Berlin, Donnerstag, 18. Oktober 1917 42. Jahrg. INHALT Verordnung über Papier, Karton und Pappe . . . 1689 Beschlagnahme und Bestandserhebung von Stab-, Form- und Moniereisen, Stab und Formstahl, Blechen und Röhren aus Eisen und Stahl, Grauguß, Temperguß, Stahlguß . . 1690 Einschränkung des Papierbedarfs in Handel u. Gewerbe 1690 Versicherungspflicht ausländischer Arbeiter . . , • 1660 Papier-Erzeugung und -Großhandel: Verein Berliner Papiergroßhändler >691 Leimen von Papierstoff .......... . 1691 Angabe des Gewichts auf den Rechnungen .... 1691 Verein der Zellstoff- und Papier-Chemikeri Literatur-Auszüge ,' 1691 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Tarifamt f. Deutschlands Chemigraphen u. Kupferdrucker 1695 Deutsches Wort für Kuvert 1695 Lieferung nach Friedensschluß ....... 1695 Schutzvorrichtungen an Papierverarbeitungsmaschinen 1685 Beförderung von Buchdruck walzen . 1697 Selbsttät. Bogenzuführung, Hohlkörper aus Papiermasse 1697 Farbwerk für Buchdruck-Schnellpressen 1698 Letterngießmaschine ... 1698 PapUr-Spinnerti: Mangel au Spinnpapier ........ . . 1691 B au mwoll-Ersatz 1698 Feuchtigkeit im Papiergarn Büchertisch .... 1688 Schreibwaren-Handel: Deutocher Papier-Verein, E. V 1688 Markenartikel , 1698 Kopiarmaschine . . ,1709 Uebernahme eines Papiergeschflfts ....... 1 700 Geschäfts-Nachrichten ... 1711 Verordnung über Papier, Karton und Pappe Die Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe macht darauf aufmerksam, daß, wie sie festgestellt hat, trotz der wiederholtenHinweise auf die Verordnung über Papier, Karton und Pappe vom 20. September 1917 (s. Nr. 76 d. P.-Z.) Frage- und Meldebogen bisher noch von vielen Meldepflichtigen nicht angefordert worden sind, obgleich die Frist zur Erstattung der Anzeigen schon am 22. Oktober 1917 abläuft. Die Kriegswirt schaftsstelle weist daher nochmals darauf hin, daß die Säumigen sich nicht nur Gefängnis- und Geldstrafen aussetzen, sondern Gefahr laufen, bei späterer Zuteilung kein Papier, Karton oder Pappe zu erhalten. Nachträgliche Einwände, daß die Vorschriften der Bekanntmachung nicht bekannt gewesen sind, werden von der Kriegswirtschaftsstelle keinesfalls anerkannt werden. Wer die Vorschriften der Bekanntmachung nicht beachtet, hat sich alle Nachteile, die daraus entstehen, selbst zuzuschreiben. In Fällen, in denen die Anzeigen nicht erstattet. oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht werden, kann außer Geld- und Gefängnisstrafen auch Einziehung der Bestände erfolgen. Die Kriegswirtschaftsstelle wird durch Revisoren genaue Prüfungen vornehmen lassen, die alle Verstöße zur Strafanzeige bringen. Wir können nur nochmals dringend raten, die Mahnung der Kriegswirtschaftsstelle zu beachten, die Fragebogen, soweit es noch nicht geschehen ist, sofort anzufordem und die Anzeigen rechtzeitig zu erstatten. * * ♦ • Die Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe fordert für 3 Fragebogen Nr. 1 30 Pf., für deren Uebersendung 25 Pf., für 5 Meldebogen Nr. 3 50 Pf. und 15 Pf. für deren Uebersendung. Sie versendet also die Bogen als Brief, während durchaus nichts im Wege stände, sie als Drucksache zu senden. Dann würden die 3 Frage bogen 5 Pf. Porto und die 5 3 Pfg. Porto kosten, oder wenn beide zusammen als Drucksache verschickt würden, würde das Porto im ganzen nur 5 Pf. betragen. Die Versendung der Bogen als Brief bedeutet also eine Portoverschwendung, welche bei der großen Zahl der zu versendenden Bogen nicht unbedeutend ist. Da die Melde- bogen in Zukunft von den Verbrauchern fortlaufend bezogen werden müssen, so ist es sehr angebracht, daß die Bogen in Zukunft als Drucksache versandt werden und die Bestimmung über die einzu sendenden Gebühren entsprechend geändert wird. Heutzutage hat jeder Gewerbetreibende soviel von seinem Verdienst an die Staats kasse abzuführen, daß die maßgebenden Stellen darauf bedacht sein sollten, die Gebühren äußerst niedrig festzusetzen, statt sie auf un nütze Weise zu erhöhen. Die Postbehörde läßt die Versendung ausgefüllter Fragebogen über Bestandsaufnahmen als Geschäftspapiere.zu, dagegen nicht die Meldetogen über den monatlichen Verbrauch. Diese Auslegung erscheint uns als eine Geburt des Büroktarismus; denn wo der Unter schied liegen soll, welcher dazu berechtigt den Fragebogen als Ge schäftspapier und den Meldebogen als Brief anzusehen, ist uns schleierhaft. Papierverarbeiter Wie wir erfahren, hat die Kriegswirtschaftsstelle bei einer früheren Umfrage, bei der sie die Vordrucke als Drucksache ver sandte, so üble Erfahrungen gemacht, daß sie sie seitdem im Interesse der Empfänger als Brief versendet. Die ausgefüllten Fragebogen müssen laut Postordnung als Brief versandt werden. * * » Soweit den Aeußerungen in der Papier-Fachpresse zu entnehmen ist, hat sich des Papierhandels infolge der behördlich angeordneten Bestandsaufnahme eine so große Erregung bemächtigt, daß die finanzielle Seite der Verordnung anscheinend weniger Beachtung gefunden hat. Aber auch diese verdient, weil sie von grundsätzlicher Bedeutung ist, etwas näher beleuchtet zu werden. Die auferlegte Abgabe von 20 Pf. für je 100 kg angelieferten Papiers ist ein Kuriosum. Es wäre erwünscht festzustellen,.ob irgend eine andere Kriegswirtschaftsstelle eine gleich hohe Abgabe auferlegt. Würde man der Berechnung des Ertrages dieser Abgabe den Jahres betrag der deutschen Papier- und Pappenerzeugung, etwa einund- einehalbe Milliarde Kilo Papier, zugrunde legen, so ergäbe dies eine Jahreseinnahme der Kriegswirtschaftsstelle von drei Millionen Mark zur Deckung ihrer Auslagen. Dieser Betrag wäre das Ergebnis, wenn die Erzeugung nur einmal im Jahre umgesetzt wird. Da jedoch viele Waren, einmal dem freien Verkehr übergeben, mehrere Male im Jahre umgesetzt werden, so ist anzunehmen, daß noch eine wesentlich höhere Summe herauskommt. Eine Abgabe mit solchem Ergebnis, und die eine solche Belastung der in Frage kommenden wirtschaft lichen Gruppe zur Folge hat, ist schon keine Abgabe mehr im land läufigen Sinne sondern eine Steuer, wie sie sonst nur auf reichs- qder landesgesetzlichem Wege dem Volke auferlegt wird. Hier aber wird diese Steuer einfach von einer Kriegswirtschaftsstelle dekretiert. Papierverarbeiter Die Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe, der wir diese Einsendung vorlegten, erwidert darauf: Der Einsender legt seinen Betrachtungen Erzeugungsziffern zu grunde, die leider schon seit langem nicht annähernd-erreicht werden. Wir müssen es uns aus naheliegenden Gründen versagen, die genauen Erzeugungsziffern für abgabepflichtige Papiere, Kartons und Pappen bekannt zu geben. Mit einem weiteren Rückgang dieser Ziffern ist zu rechnen, und demgemäß werden sich auch die Abgaben vermindern. Sollte sich wider Erwarten herausstellen, daß die Abgaben höher sind als die von vornherein auf das geringste Maß begrenzten Un kosten, so werden wir sofort Antrag auf Herabsetzung der Abgaben stellen, denn die Kriegswirtschaftsstelle hat nicht das geringste Interesse daran, größere Einnahmen aus den Abgaben zu erzielon, als