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Nr. 104/1917 PAPIER-ZEIT UNG 2167 erteilt, ohne daß die Sperrklausel zur Bedingung gemacht wird; nur ist der Nachweis erforderlich, daß das einzuführende Holz dem Heeres interesse dient. Bis zur allgemeinen Aufhebung der Verkehrsbeschrän kungen müssen nach wie vor alle Firmen, die Holz aus Oesterreich- Ungarn einführen wollen, sich mit der Auslandsstelle des Reichsbank- Direktoriums, Berlin, Kurstr. 45/46, in Verbindung setzen. Wenn der Nachweis erbracht wird, daß das Holz mittelbar oder unmittelbar für kriegswichtige Zwecke bestimmt ist, wird die Genehmigung zu Abschlüssen in der Regel ohne Einschränkungen erteilt („Der Holzmarkt”) Kohlenversorgung der Zeitungspapierfabriken Da eine Reihe von Zeitungen des rheinisch-westfälischen Industriebezirks unter Papiei mangel litten, weil die für die Lieferung des BezLks in Betracht kommenden Papierfabriken teilweise wegen Kohlenmangels stillagen, hat sich der Verein Deutscher Zeitungs verleger an den Reichskommissar für die Koh len Verteilung mit der Bitte gewandt, daß beschleunigte Belieferung der Papierfabriken, insbesondere der Papierfabrik Kabel, erfolgen möge. Er hat weiter auf Wunsch einer Reihe von Verlegern gebeten, daß Kohlen für die Papierfabriken auf die Transportdringlichkeitsliste gesetzt werden. Sollte dies untunlich sein, so möge wenigstens veranlaßt werden, daß in allen Fällen, in welchen die Reichsstelle für Papierholz einer Druckpapieriabrik die Dringlichkeit der Zuführung beschejnigt, Wagen gestellt werden. In Beantwortung dieser Eingabe har der Reichskoblenkommissar zugesagt, daß er, wie seither, sofort helfend eingreifen werde, wenn ihm durch die Reichsstelle für Papierholz der Beweis für die Notwendigkeit der Versorgung einer Zeitungs druckpapier herstellenden Fabrik erbracht worden sei. Es empfiehlt sich demnach, daß die Fabriken sich von Fall zu Fall unmittelbar mit der Reichsstelle für Papierholz in Verbindung setzen. Y- Kaufmännisches für Papiermacher Abdruck [aus der zweiten erweiterten] Ausgabe des Bucnes „Kaufmännisches für Papiermacher“, Jederzeitige Feststellung der vorhandenen Rohstoffe und Erzeugnisse Aus dem Lagerbuch (Vordruck 6) in Verbindung mit dem Verbrauchsbuch für Rohstoffe (Vordruck 8), aus den Laufzetteln (Vordruck 11) und dem Lagerbuch (Vordruck 16), sowie dem Lagerbuch für versandfertige Papiere kann jederzeit der Vorrat an Rohstoffen, in Ausrüstung befindlichen Papieren und fertigen Erzeugnissen festgestellt werden. Auch konnten Laufzettel, die etwa bei einem Brande verloren gehen, durch die täglichen Be richtzettel (Vordruck 12), die sowohl für die Papiermaschine als auch für jede Ausrüstungsmaschine geführt werden, ergänzt werden, so daß es nicht unbedingt nötig ist, Lagerverzeichnisse zu führen, aus denen der tägliche Bestand sofort ersichtlich ist. Will man hierzu übergehen, so sind Vordrucke 27 und 28 einzurichten. Die Eintragungen macht man am besten in Hefte derart, daß für jeden Monat ein neues Heft gebraucht wird. Als Unter lagen für die Eintragung des Verbrauchs dienen bei Rohstoffen das Verbrauchsbuch (Vordruck 8) und für Hilfsstoffe, die durch das Buch nicht erfaßt werden, die Stoffabforderungszettel und Arbeitskarten der Schlosserei (Vordrucke 21 und 23), die für die Selbstkostenberechnung der einzelnen Ausrüstungsarten er forderlich sind. Vordruck 27 Lagerbuch für Rohstoffe 1917 Sulfitstoff I a Sulfitstoff Ib Holzschliff trocken Januar Bestand Zugang Ver brauch Bestand Zugang Ver brauch Bestand Zugang Ver brauch 1. 10 000 25 000 8 000 2. 10 000 10 000 4000 25 000 6000 8 000 — 2000 3. 16 000 4000 19 000 — 6000 6 000 — 20001 4. 12 000 — 4000 13 000 10 000 6000 4 000 10 000 2000 5. 8 000 10 000 4000 1 7 000 10 000 6000 12 000 — 2000 6. 14 000 — — 21 000 — — 10 000 — — Für in Ausrüstung befindliche Papiere vereinigt man Vor drucke 28 zu Lose-Blatt-Büchern, weil solche billiger sind als Kartensammlungen. Der größte Teil der Aufträge geht so schnell durch die Ausrüstungsstellen hindurch, daß die losen Blätter nur kurze Zeit gebraucht werden. Geordnet werden sie in der Reihenfolge der Auftragsnummern, und sobald der Auftrag er ledigt ist, oder das Papier in das Lager der Fertigfabrikate über nommen wurde, wird das Blatt überflüssig und muß aus dem Buche entfernt werden. Der nachstehende Entwurf eines Blattes für das gewünschte Lagerbuch (Vordruck 28) zeigt die Eintragungen der vorgenomme nen Ausrüstungsarbeiten bis zum 9. Dezember 1916 morgens 6 Uhr auf Grund der täglichen Berichtszettel. Vordruck 28 Papierlagerbuch Wäre in dem Betriebe am 10. Dezember ein Brand aus gebrochen, so würde die Aufzeichnung ergeben, daß von den angefertigten 5437 kg Papier 3137 kg bereits gefeuchtet und satiniert und 2241 kg nur gefeuchtet waren. Die anfangs von der Papiermaschine hergestellte Rollenzahl kann sich unter Um ständen bei jeder Maschine ändern, was aus den Aufzeichnungen ersichtlich sein muß. Der angefallene Ausschuß wurde inzwischen auf den Ausschußboden gebracht und erscheint hier in dem Be standbuch als Zugang. Die versandfertigen Papiere sind entweder, geschlossene An fertigungen für bestimmte Abnehmer, die zum Teil schon be rechnet sind, oder Lagersorten, die in Teilmengen zum Versand kommen und ergänzt werden, bevor der Vorrat ganz vergriffen ist. Wir können hier also gleiche Vordrucke verwenden wie Nr. 27 für Rohstoffe. Die Anfertigungen für bestimmte Abnehmer, die geschlossen zum Versand kommen, werden zusammen auf einer Seite eingeschrieben. Die Spalte für Bestand kann man benutzen für die Namen der Empfänger oder die Auftragsnummer. Lagersorten werden in Zugang, Ausgang und Bestand genau so eingetragen, wie Rohstoffe. Zuschüsse (Prämien) Ein Gewinn, der einem in sicherer Aussicht steht, oder den man als sein Recht beanspruchen kann, ist kein für jedermann genügender Ansporn zu voller Pflichterfüllung. Erst wenn für besondere Leistung besonderer Lohn winkt, reizt dies die meisten zur Hergabe aller Kräfte, besonders wenn die Gefahr besteht, daß der in Aussicht stehende Gewinn verloren gehen kann. Des halb werden in vielen Papierfabriken an Meister und Arbeiter, und zwar meistens für Erhöhung der Erzeugung, Zuschüsse (Prämien) bezahlt. Jedoch hat das Streben nach immer höherer Erzeugung leicht mehr Ausschuß und übermäßigen Verbrauch von Sieben und Filzen zur Folge. Neben dem Zuschuß für Erhöhung der Erzeugung sollte deshalb ein Bespannungszuschuß und ein Zuschuß für Verringerung des Ausschusses eingeführt werden derart, daß bei Erhöhung der Bespannungskosten und der Ausschußmenge ein Abzug von der Erzeugungsmenge erfolgt. Am Erzeugungszuschuß nehmen alle Arbeiter teil, die zur Erhöhung beitragen, also neben den Maschinenleuten auch Hol länder- und Kollergangleutc. Die zu erzeugende Mindestmenge wird monatlich auf Grund der Tabelle auf Seite 78 (des im Verlag der Papier-Zeitung er schienenen Buches, Preis geb. 4,50 M. und 10 v. H. Teuerungs- zuschlag) ausgerechnet. Die Verteilung erfolgt auf Grund nach stehender Bestimmungen für Erzeugungszuschüsse und Bespan nungszuschüsse, siehe Seiten 81 und 82 des Buches.