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Reichsverband für den Papier- und Bürobedarfs- Handel Sitz Frankfurt a. M. Die von uns herausgegebene, jetzt völlig vergriffene Auflage der November-Preisliste Nr. 5 hat dem Reichsverband wieder einen ungeahnten Zuwachs von Mitgliedern gebracht (im Oktober und November sind 269 Neuanmeldungen eingelaufcn), die sich auf alle Teile des Reiches verteilen. Dazu kommt die werbende, rege Tätig keit unserer Kollegen Brückner in Görlitz, Gabriel in Allenstein, Lachs in Kattowitz, Nicolaus in Bremen, Siebenfreund in Danzig (Fa. W. F. Burau), Wallis in Thorn, denen es zu danken ist, daß eine größere Zahl neuer Ortsgruppen gegründet werden konnten. Nachdem kürzlich ein Landesverband für Westpreußen eingerichtet wurde, dem Kollege Siebenfreund in Danzig vorsteht, ist jetzt ein solcher auch für Schlesien in Vor bereitung, nachdem in Görlitz, Hirschberg, Liegnitz, Lauban, Bunz- lau und Haynau neue Ortsgruppen entstanden, denen die ange sehensten Firmen beigetreten sind. Auch aus vielen anderen Städten werden gleiche Ergebnisse gemeldet, ein Zeichen, daß die Kollegen überall zur Ueberzeugung kommen, daß im organisierten Zusammen schluß ihre wirtschaftlichen .Vorteile am besten gewahrt sind. Für Mitte Februar ist eine Delegiertenversammlung aller schlesischen Ortsgruppen in Görlitz geplant. Wir bitten die Kollegen, an ihren Wohnorten für die weitere Ausbreitung des Reichsverbandes tätig zu sein, um durch den festen Zusammenschluß Schleudereien zu beseitigen und ein heitliche Preise, wie sie in den Richtlinien unserer Preislisten gegeben sind, auch bei Behörden durchzusetzen. Der Reichsverband bietet hierzu jede mögliche Unterstützung. Wünsche und Vorschläge sind uns stets willkommen. Der Monat Dezember ist für die Neu- anmeldungen der günstigste Zeitpunkt. Allen Papierhändlern stehen Preislisten, Werbematerial, Jahresbericht, Statuten, Probenummern der Papier-Zeitung, welche als Vereinsorgan auf Vereinskosten geliefert wird, auf Verlangen gern zur Verfügung. Papierhändler, werdet und werbet Mitglieder! Max Keller, Frankfurt a. M. Heinrich Lautz, Darmstadt • stellvertr. Vorsitzender Schriftführer Lieferung an das Feldheer und in die Etappen Aus dem Felde Auf Anfragen aus dem Leserkreise Fabrikanten und Händler, die sich an Kriegslieferungen be teiligen wollen, (z. B. sei es für das Heer, z. B. den Bedarf der Schreib stuben und Geschäftszimmer, sei es an Kantinen und Marketendereien) sollten sich mit den für die Einkäufe in Betracht kommenden obersten Stellen in Verbindung setzen. Solche sind z. B. bei Lieferung für Feldtruppen des 9. Armeekorps die stellvertretende Intendantur des 9. A.-K. in Altona, für das 7. Armeekorps die stellvertretende Intendantur des 7. A.-K. in Münster i. W. usw. Bei Lieferungen für Etappentruppen und Marketendereien wendet man sich am besten an das Materialiendepot in Mannheim, das einen großen Teil des Papief- und Bürobedarfs nach dem Westen besorgt. Man kann auch den Intendanturen im Felde oder in der Etappe Angebot machen, z. B. „Etappen-Intendantur S. A., D. Feldpost 360, die ein Papier warenlager unterhält, um das sie mancher Großhändler beneiden könnte. Auch an die einzelnen Regimenter, Landsturmbataillone kann man sich wenden, nach deren Standort im Felde man sich er kundigen muß. Oft werden Aulkäufer nach der Heimat geschickt , was eigentlich nicht sein soll. Bei kleinen Posten Papierwaren wie Ansichtskarten, ist es vorteilhaft den Feldtruppenteilen unmittelbar anzubieten. Lands! urmmanh Ausfuhrverbot für Schreibfedern Durch Verordnung des Reichskanzlers vom 29. November 1917 istu.a: die bisher ohne besondere Bewilligung zulässige Aus- und Durchfuhr folgender Waren in Zukunft nur noch mit besonderer Aus- und Eurchfuhrbewilligung gestattet: Schreibfedern (einschließ lieh der noch nicht völlig fertig gearbeiteten), auch mit vergoldeten Spitzen. (Aus Nr. 840 des Statistischen Warenverzeichnisses.) Sie sind zur Aus- und Durchfuhr freizulassen, soweit sie spätestens am 3. Dezember 1917 zum Versand aufgegeben sind. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 284 vom 30. November 1917.) Kopien von schwach geleimtem Papier Beim Kopieren der jetzigen, so mangelhaft geleimten Postkarten habe ich mir auf einfache Weise geholfen. Beim Kopieren lege ich auch sonst niemals eine gewachste Tafel unter das zu feuchtende Kopierblatt, sondern eine dicke Löschpappe; jetzt feuchte ich das Kopierpapier viel gründlicher ein und lasse das Wasser durch das selbe hindurch in die Löschpappe einziehen; erst dann nehme ich dem Kopierblatt die überschüssige Feuchtigkeit mit einer andern Löschpappe fort und kopiere dann die Postkarten, Briefe usw., welche ich etwas länger als sonst unter Druck liegen Jasse, seitdem habe ich wieder Kopien ga nz nach Wunsch. Th. Knösel, Neustadt, Wp. Aufgezwungene Ware Gegen die in Nr. 95 erschienene Beschwerde mit obiger Ueber- schritt weise ich darauf hin, daß der Sendung Hindenburgkarten eine Anzeige vorausging mit fankierter Antwortkarte, die vom Verlag zurückerbeten war für den Fall, daß die Zusendung unterbleiben soll. Der Anzeige über den beabsichtigten Versand von 50 Schiller- karten sind drei verkäufliche Postkarten als Gegenwert für die er betene Antwort beigelegt, mit der Bitte um Nachricht, wenn diese Karten nicht gewünscht werden. ■ Wer diese Werte an sich nimmt, ohne die erbetene Antwort zu geben, hat nach meiner-Ansicht keinen Grurl, sich über die erfolgte Zusendung der Karten zu beklagen. Der Empfänger hat aber immer noch Gelegenheit, die Annahme zu verweigern, somit kann von einer- aufgezwungenen Ware keine Rede sein. Wie wenig zutreffend die Schilderung meiner Anzeigen vom Beschwerdeführer gegeben ist, mag aus den beiliegenden hier in Frage kommenden Schriftstücken hervorgehen, aus denen ich auch zu entnehmen bitte, daß es sich um den Vertrieb im Interesse der Kriegsfürsorge handelt. Für solche außergewöhnliche Fälle scheint der Beschwerdeführer kein Verständnis zu haben. Was die rechtliche Seite des näheren anbelangt, verweise ich auf ein vor Jahren ergangenes Gerichtsurteil, das meines Erinnerns auch in Ihrem Blatte erschienen ist, wonach alle Sendungen (auch wenn sie unbestellt eingehen) deren Annahme nicht verweigert wird, oder die nicht sofort zurückgesandt werden, ordnungsgemäß zu bezahlen sind. Die Anzeige an den Verlag, daß die gelieferte Ware zur Verfügung steht, hat aber doch wohl bei Empfang der Sendung zu erfolgen und nicht, wie im vorliegenden Beschwerdefall, erst nach Verlauf von 5 Monaten, wenn sie Rechtsgültigkeit haben soll. Der unterzeichnete Verlag bat lediglich den Vertrieb dieser beiden, der Kriegsfürsorge zugedachten Auflagen unternommen. H. Rüdinger, Postkartenverlag, Stuttgart Wir kennen die oben erwähnte angebliche Gerichtsentscheidung nicht, dagegen wurde in unserm Blatte häufig von rechtskundiger Seite erklärt, daß der Empfänger unverlangter Ware zu deren Rück sendung nicht verpflichtet und daß zum Zustandekommen eines Kaufes stets die Zustimmung des Käufers nötig ist. Neue Erhöhung der Tintenpreise in Sicht. Wie ein Telegramm der Frkfrt. Ztg. aus Berlin vom 5. Dezember meldet, ist infolge der weiter gestiegenen Rohstoffpreise mit einer neuen Erhöhung der Tinten preise zu rechnen. Diejenigen Firmen, die nicht mehr über genügende Bestände von nicht mehr erhältlicher Gallussäure verfügen, dürften in absehbarer Zeit den Betrieb einstellen. Neue britische Einfuhrverbote. Laut Mitteilung im Schweize rischen Handelsamtsblatt verbietet eine Proklamation vom 16. No vember 1917 u. a. die Einfuhr folgender Waren in das Vereinigte Königreich: Meßbänder und Meßinstrumente aller Art, auch Verniers, Mikro meter; Federn, Federhalter, Bleistifte und alle bis jetzt noch nicht verbotenen Papeteriewaren.