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BAP IER-UERARBE ITUNG Ü Bu CH GEWERBE EB Leimversorgung in den Monaten Januar, Februar, März 1918 Den Leimverbrauchern der papierverarbeitenden Industrie sind in diesen Tagen die Antragsvordrucke für den am 1. Januar begin nenden neuen Versorgungsabschnitt zugestellt. Die von uns gemachten Erfahrungen veranlassen uns, nochmals an dieser Stelle nachdrück lichst darauf hinzuweisen, daß Bedarfsanmeldungen, welche bis zum 10. Dezember nicht bei der Leimverteilungsstelle, Berlin W 9, Linksrtaße 22, eingereicht sind, nicht mehr berücksichtigt werden können. Die uns gesetzte Frist zur Feststellung des Gesamtbedarfs läßt Verlängerung des Termins zur Einreichung der Anträge nicht zu. Bei Begründung des Leimbedarfs an Hand der vorliegenden« Aufträge sind diese nach Heeresaufträgen, Ausfuhraufträgen und sonstigen Aufträgen zu trennen. Für den Leimverbrauch ist möglichst eine schlüsselmäßige Unterlage zu geben. Der Verbrauch darf unter keinen Umständen höher angegeben werden, als er für die drei Monate, unter Berücksichtigung der Arbeitsmöglichkeit und der vorhandenen Rohstoffe, tatsächlich ist, und der Kriegsausschuß behält sich diesbezügliche eingehende Prüfungen und Revisionen vor. Es muß ferner darauf hingewiesen werden, daß die Richtigkeit der Angaben an Eidesstatt zu versichern ist. Interessenten, welche noch nicht im Besitze von Antragsvor- drucken sind, können diese bei uns abfordern. Wir machen ferner nochmals darauf aufmerksam, daß durch Kontingentierung des Leimverbrauchs die Freigabe der zulässigen Verbrauchsmengen aus den eigenen Beständen, wie sie § 9 der Ver ordnung vom 15. Juli 1917 vorsieht, aufgehoben ist. Wer also noch im Besitze von Beständen ist, darf diese ohne Freigabeschein nicht verarbeiten. Leimverteilungsstelle ; für die Papier-Verarbeitung Wucherpreise für Papier-Posten Wir senden Ihnen ein Angebot über Karton von dem Hause X in A, damit Sie die Preise, die die Leute verlangen, ersehen. So weit man die Ware beurteilen kann, ist das alles Friedensware, der Karton hat wohl den Leuten nur den zehnten Teil gekostet. Wenn diese Verhältnisse so weiter gehen, hat darunter sicher auch der ehrenhafte Papierhän Iler und Fabrikant zu leiden. Ware ist wohl knapp, aber das berechtigt doch niemand, solche Preise zu nehmen. Können Sie gegen derartige Auswüchse auftreten? Papierverarbeiter Der Verkäufer verlangt unter den strengsten Bedingungen für das Kilo des etwa 200 g/qm schweren holzschliffhaltigen Zellstoff- kartons ab sächsischem Lager 4 M. 50 Pf. Wir können gegen solche Forderungen nicht auftreten, aber der Empfänger des Angebots kann, wenn er annimmt, daß Preiswucher vorliegt, eine Anzeige beim zuständigen Kriegswucheramt erstatten. Briefumschlag-Fenster Ein Abnehmer bestellte bei mir, ohne irgendwelche Ansprüche bekannt zu geben, mehrere 1000 Fenster-Briefumschläge, wie ich sie schon oft geliefert hatte, und ich lieferte solche mit der Durch scheinkraft der einliegenden Probe, die nach meinen Erfahrungen so gut wie möglich ist. Durch dieses Fenster ist sowohl mit Tinte als auch mit Schreibmaschine geschriebene Schrift klar und deutlich lesbar, und somit der Umschlag seitens der Post nicht beanstandungs fähig. Der Besteller versendet aber in diesen Umschlägen Rechnungen, welche mit hartem Tintenstift ausgeschrieben sind und nicht mit weichem Stift geschrieben werden können, weil gleich mit dem Aus schreiben Vervielfältigungen mittels Blaupapier hergestellt werden. Meine Versuche haben ergeben, daß mit weichem Tintenstift geschrie bene Schrift klar durchscheint und dem Postbeamten bei der Zu stellung der Briefe keine Schwierigkeit bereitet. Dei Auftraggeber dagegen behauptet, daß die Hüllen füi ihn unverwendbar seien, da die Post die Anschriften durch die Fenster nicht genügend leicht lesen könne. Ich habe ihn ersucht (da er mir keine Angaben darüber gemacht hatte, wie die Anschriften geschrieben würden), die An schriften in der üblichen Weise oder wenigstens mit weichem Tinten stift auf die Rechnungen schreiben zu lassen, was er als nicht angängig bezeichnet, weil er dann die Durchschriften mittels der Blaupapiere nicht gleichzeitig herstellen könne. Da ich die Umschläge bereits gestanzt und mit dem Fensterrahmen bedruckt habe, somit solche nur für Fensterbriefumschläge zu verwerten sind, so schlug mein Besteller vor, daß ich sie solange äufhebe, bis anderer Lack vorhanden ist, um bessere Durchsicht der Fenster zu erzielen. Nun können Fensterbrifumschläge mit besserer Durchscheinkraft nur aus be sonders gewähltem Päpier geliefert werden. Der Verband Deutscher Briefumschlagfabrikanten hat schon vor Kriegsbeginn seinen Mit gliedern empfohlen, zu Fensterbriefumschlägen nur hellfarbige, beiderseitig geglättete Papiere zu verwenden und nicht etwa einseitig glatte oder matt geglättete weiße, auch nicht dunkle oder stark melierte farbige Papiere. Der Besteller hatte aber dunkel-blaugraues, stark meliertes Papier gewählt' Ferner benützte ich einen Lack, der aus guten Friedens-Rchstoffen hergestellt ist. Soll ich dem Be steller in irgendeiner Weise entgegenkommen, oder liegt die Schuld der zu geringen Verwendbarkeit nur an meinem Kunden ? Briefumschlagfabrik Das Fenster des Briefumschlages ist so durchscheinend, daß der Umschlag als gute Handelsware gelten kann. Wollte der Kunde für seinen besonderen Zweck höheres Durch scheinen, so hätte er dies der Briefumschlagfabrik mitteilen sollen, und dann hätte diese ihm Von der Verwendung dunkelfarbigen Papiers abgeraten. Schuld an der angeblichen Unverwendbarkeit der Umschläge für den Besteller trägt also dieser selbst. Matrizenzeilensetz- und -gießmaschine Die Mergenthaler Linotype Company in New York, V. St. A. erhielt das DRP 298104 vom 2. März 1915 ab in Kl. 15 a auf eine Matrizenzeilensetz- und Gießmaschine mit mehreren Magazinen, die paarweise in die Arbeitsstellung gegenüber mehreren Sammel- und Ablegevorrichtungen gebracht werden können. Jedes der Maga zine des Stapels kann beliebig mit dem darunter oder darüber liegenden Magazin in Arbeitsstellung gegenüber dem Sammlereintritt gebracht werden. Die Einzelheiten sind aus der Patentschrift zu ersehen. Neue Darlehnskassenscheine zu 5 Mark vom 1. August 1917. Der Beschreibung in Nr. 284 des Reichsanzeigers entnehmen wir: Der Schein ist auf Papier gedruckt, das als durchscheinendes Wasserzeichen wiederkehrend die Zahl 5 in einfacher Linienum rahmung enthält. Senkrecht durch die Mitte del Rückseite zieht sich ein Streifen von orangeroten Fasern, die einen Bestandteil des Papiers bilden. Die Größe des Scheines, am Papier gemessen, beträgt 8 : 12,5 Zentimeter (wie die der bisherigen Scheine). Der Druck ist durchweg im Buchdruckverfahren ausgeführt. Preiserhöhung für Druckwerke. Die deutschen Verleger der Volksausgaben von Musikalien haben den bisherigen Kriegszuschlag für Musikalien von 20 auf 50 v. H. wegen der fortgesetzten Steigerung der Papierpreise, der Druckkosten usw. mit sofortiger Wirkung erhöht. Alsbaldige weitere Erhöhung ist zu erwarten. (Leipz. N. N.) Eg. * * * Die Berliner Tageszeitungen haben im Einzelverkauf ihre 5 Pfennig-Ausgaben auf 10 Pi. und den monatlichen Bezugspreis um 25 Pfennig erhöht. Plakat für die nächste Kriegsanleihe. Der Verein der Plakat freunde E. V. zu Berlin veranstaltet einen Wettbewerb zur Erlangung künstlerisch wertvoller Plakate für die nächste Kriegsanleihe und setzt an Preisen 20 000 Mark aus. Dem Preisrichter-Kollegium gehören u. a. an: Ludwig Hohlwein, Hofrat Alexander Koch, Prof. Bruno Paul, Prof. Emil Preetorius, Dr. Walther Rathenau, Ober bürgermeister Dr. Wermuth. Nähere Bedingungen durch den Verein der Plakatfreunde E. V., Charlottenburg 2, Joachimstaler Str. 1. Neues schwedisches Ausfuhrverbot. Schweden verlöt am 25. No vember die Ausfuhr von Papiertüten, bg. Verbandsgründung. Verband der Fachgeschäfte für Buchbinderei bedarf E. V. Dieser wurde in Nürnberg, Karolinenstr. 7,11, gegründet, Ihm geboren folgende Firmen an: Braunwarth & Lüthke, München; Loth. Fülleborn Nacht., Bieslau; G. Honrath, Berlin; Edmund Jung händel, Nürnberg; Armin Krah, Berlin; Emil Kumetat, Cöln a. Rh.; Rob. Paul Kumetat, Cöln a. Rh.; Wilh. Leo’s Nachf., Stuttgart; Eduard Th. Pape. Düsseldorf; Raab & Großmann, München; Nic. Reisinger, Frankfurt a M.; Wilh. Valentin, Berlin.