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1966 PAPIER-ZEITUNG Nr. 95/1917 Verband Deutscher Lumpen-Großhändler Durch Verfügung der Kriegsrohstofi-Ableitung ist ein Ausschuß der beauftragten bortierbetriebe beiufen, der bei allen Anordnungen, bei Erledigungen von Beschwerden usw. zur Mitwirkung heran gezogen werden soll. Für 9 Bezirke sind je ein ordentliches Mitglied und ein Ersatzmann gewählt, deren Namen nach der demnächst statt- findenden Vereidigung bekanntgegeben werden. 12 Herren gehören dem Verbände an. Altpapier Gegenstand des täglichen Bedarfs Unsere in voriger Nummer, Titelseite, ausgesprochene Ansicht wird durch folgende Keichsgerichts-Entscheidung vom 23. November 1917 bestätitg: Jute, ein Gegenstand^des täglichen Bedarfs. Das Landgericht Chemnitz hat am 31. Mai den Handlungsgehilfen Willy Arnold wegen übermäßiger Preissteigerung zu einer Geldstrafe von 723 M. verurteilt. Als Bevollmächtigter der Firma Karl Schönemann in Chemnitz verkaufte der Angeklagte im Dezember 1916 zwei Posten Juteabfälle an die Firmen H. in Chemnitz und T. in Zittau. Das Gericht hat einen Gewinn von 8 v. H. bei diesem Geschäfte für angemessen erklärt und deshalb angenommen, daß der vom Angeklagten erzielte Reingewinn von 18 200 M. einen strafbaren Uebergewinn von 7000 M. einschließe. Die Anwendung der Preissteigerungsverordnung wurde damit be gründet, daß Juteabfälle als Gegenstände des täglichen Bedarfs anzusehen sind, da sie zur Herstellung von Papier, Kleiderstoffen, Packungen, Isolierungen usw. verwendet werden und nach früheren Entscheidungen des Reichsgerichts die Rohstoffe für Gegenstände des täglichen Bedarfs diesen gleich zu achten sind. In seiner Revision bekämpfte der Angeklagte die Annahme, daß Juteabfälle als Gegen stände des täglichen Bedarfs anzusehen seien, und bemängelte im übrigen die Berechnung des übermäßigen Gewinnes. Der Reichs anwalt erklärte die Revision in dem letzteren Punkte für begründet, da in dei Tat bei der Berechnung der Unkosten und des Gewinnes Unklarheit im Urteile herrsche. Das Reichsgeiicht hob das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Zu prüfen wird dabei noch sein, ob der Angeklagte sich nicht_etwa in einem entschuldbaren Irrtum über die Anwendbarkeit der Preissteigerungs verordnung auf Juteabfall befunden hat.-(4 D 503/17.) (Nachdr. verb.) Deutscher Zoll auf Zellulosekreppapier (Amtl. Auskunft 44/17.) Weißes, leichtes, unbedrucktes, löschpapierartiges Seidenpapier von der dem Seidenpapier eigenen Weichheit und gleichmäßigen klaren Farbe, in quadratischen Bogen von 36 : 36 cm und von einem Gewichte von weniger als 30 g aut 1 qm. Die Ware stellt ungefaltete Mundtücher dar und ist nach Tarifnr. 655 mit 10 M., vertragsmäßig 6 M. für 1 dz zollpflichtig. Ist das Papier in der für Mundtücher üblichen Art gefaltet, so tritt die Zollbehandlung als Papierware nach Tarifnr. 670 (Zollsatz 15_M. für 1 dz) ein. (Amtl. Warenverzeichnis, Stichwort „Papier” Ziffer 3, sowie Stichwort „Papierservietten” und Stichwort „Papier- und Pappwaren” Ziffer 8 a 3.) Verwendungs zweck: Mundtücher. Herstellungsland: Oesterreich. (Karlsruhe, 25. 9. 17.) Papiernot in Oesterreich Am 18, November fand in Wien eine vom Verein der öster reichischen Papierinteressenten angeregte Versammlung statt, an der Vertreter fast aller Papier verarbeitender und vertreibender Gewerbe teilnahmen. Auch das Handelsministerium war vertreten. Zahl reiche Redner wiesen darauf hin, daß es den Druckereien und den anderen Papier verarbeitenden Industrien nicht mehr möglich ist, das benötigte Papier und die Pappen zu beschaffen, da die Fabriken durch Aufträge auf Rotationsdruck- und Spinnpapier, sowie seitens der Staatsbetriebe überbürdet sind. Es wurde verlangt, daß die Regierung, wie dies in Deutschland und Ungarn schon lange geschehen, den Umlang der Tageszeitungen im Verordnungswege verringern und den Papierfabriken die zur Erzeugung nötigen Stoffe sowie Wagen zur Abfuhr des fertigen Papiers zur Verfügung stellen möge. Es wurde beschlossen, die vorgebrachten Wünsche und Beschwerden durch eine zwölfgliedrige Abordnung dem Handelsministerium vor zubringen. Kienöl als Schmiermittel. „Wifstavarfs Harzöl”, der von der Sulfatstoffabrik der Wifstavarfs A. B. in Wifstavarf, Schweden, er zeugte und an Eisenbahnen und die Industrie schon in großen Mengen gelieferte Schmieröl-Ersatz, wird in Stockholm von A.-B. Kolonial- und Norrlandsprodukter an Verbraucher verkauft, bg. Großbritanniens Einfuhr im Oktober 1917 (1916) betrug an trockenem Zellstoff, gebleicht 1500 (1000) t, ungebleicht 16 200 (23 000); feuchtem 400 (3100) 11; trockenem Holzschliff 5300 (800) t, feuchtem 13 800 (17 900) t; Papier 53 100 (39 000) t; Notenpapier 18 000 (28 500) Rollen, Einschlagpapier 46 000 (162 500) t, Stroh pappe 48 300 (144 600) t. Graupapp« 18 600 (53 100) t. bg. Futtermittel aus Zellstoff in Schweden. Zu Untersuchungen hier über begehrt der staatliche Futtermittelaus'schuß von der kegierung 50 000 Kr., um_Kraftfutter im großen in einer Papierstotiabnk ohne Alkali herzustellen. Der Aufschließung von Stroh nach dem deutschen Verfahren stehe die schwierige Anscnattung des nötigen Aetzkalis im Wege. Der Vorsteher des Ausschusses, Prof. P. Klason, hält den Zellston für verdaulich, sobald dieser ligninfrei gemacht ist, mag dies durch Kochen mit reinem Aetzkali oder nach dem Sulfit- oder Sulfat- verfahren erreicht werden. Er hat teils in der Papierfabrik Katrinefors, teils in der Sulfitstoffabrik von Skutskär mit Kiefer und Fichte Kochversuche gemacht. Die Untersuchung der Versuchserzeugnisse in der schwedischen Centralanstalt für Landwirtschattsversuche scheint zu ergeben, daß ligninfreier feuchter Zellstoff. am verdau lichsten ist. Da aller Holzzellstoff nach den üblichen Verfahren der Papiertechnik behandelt, in einem gewissen Stadium als feuchter Stoff vorliegt, könne Schweden hochverdauliches Zellstoffutter erzeugen. Das sei eine neue Erkenntnis, da man im Ausschuß sowohl wie in Deutschland bisher meinte, es wäre nach dem Kochen der Masse deren besondere Bearbeitung in anderer Alt, als in der Papiertechnik üblich, erforderlich, um sie verdaulich zu machen. Prof. Klason hält es, im Gegensatz zum Ausschuß, nicht für wahrscheinlich, daß man Zellstoffutter nach deutschem Muster herstellen könne, ohne die deutschen Patente zu verletzen. Die von der Zellstoffabrik Korsnäs Sagverks A.-B. in Bomhus ■ bei Geile begonnene Anlage für Kraftfutter aus Holzzellstoff wird nach Dr. Rinmans schwedischem Verfahren arbeiten. , . Daß der Hauptrohstoff für die neue Industrie (die u. a., wie in diesem Blatte berichtet wurde, von Stora_Kopparsberg Berglags A. B. und Storviks Sulfit-A. B. aufgenommen wird) aus dem Zell stoff der schwedischen Sulfit- und Sulfatstoffabriken bestehen wird, ist gerade jetzt, wo ihr Absatz sich durch die Ausfuhrschwierigkeiten bedeutend verringert hat, von großer Bedeutung. Können sie in vollem Betrieb bleiben, so wird dies der teils vorhandenen, teils geplanten großen Sulfitspriterzeugung ungestörte Weiterentwicklung ermöglichen, bg. Heller Holzstoff Leopold Enge in Niederschreiberhali i. Riesengeb. erhielt das DRP 301857 vom 14. Juli 1915 ab in Kl. 55 a auf ein Verfahren zur Herstellung hellen Holzstoffes durch Kochen des Holzes vor dem Zerfasern im geschlossenen Gefäß bei über 100 0 C. Zunächst wird der mit Holz beschickte Kocher völlig mit der Behandlungstlüssigkeit, z. B. Wasser gefüllt. Darauf wird das Luft ventil geöffnet und so lange offen gehalten, bis der Wärmegrad, bei welchem mn kochen will, erreicht ist. Damit hierbei nicht zuviel Dampf entweicht und eine geringe Spannung im Kocher entsteht kann man, wenn das Wasser zu sieden anfängt, das Luftventil so weit schließen, bis nur noch Spuren von Dampf abgehen. Ist eine Temperatur von etwa 120 0 C und ein Dampfdruck von 2 Atm. er reicht, so wird die weitere Dampfzufuhr abgestellt, das Luftventil geschlossen und das Holz 10 bis 20 Stunden im Kocher belassen. Man erhält ein gleichmäßig durchgekochtes und doch helles Holz, aus welchem feste, helle Holzfaser herstellbar ist. Kocht man in der angegebenen Weise noch weiter, wobei die Spannung nicht viel über 2 Atm. steigen soll, was durch zeitweiliges Oeffnen des Luftventils geregelt wird, so kann man ein gleiches Er gebnis auch in kürzerer Zeit erzielen. Das Verfahren kann auch auf das Kochen mit mittelbarer Dampfheizung angewendet, auch können beide Verfahren vereinigt werden, indem man erst mit unmittelbarer Dampfzuleitung schnell die Kochtemperatur erzielt und sodann diese durch mittelbare Heizung dauernd erhält. Das Verfahren eignet sich auch zum Kochen von Holz vor dem Schleifen mit solchen Mitteln, z. B. stark verdünnten Sulfit- oder Aetznatronlaugen, welche das Ankohlen des Holzes verhindern und die Fasern verbessern sollen. Der nach dem Verfahren hergestellte Holzstoff soll bei gleicher oder größerer Zähigkeit als der braune Zellstoff sehr hell bleiben. Der Arbeitsaufwand beim Schleifen soll geringer als bei in anderer Weise vorbereitetem Schleifholz sein, weil das Holz weicher bleibt. Auch werden die .Inkrusten nicht so stark gelöst, sodaß die Stoff ausbeute größer wird. Der Batent-Anspruch lautet: Verfahren zur Herstellung hellen Holzstoffes durch Kochen des Holzes vor dem Zerfasern im geschlos senen Gefäß bei über 100 °C, dadurch gekennzeichnet, daß das Schleif holz in dem vollständig mit Flüssigkeit gefüllten Kocher derart ge kocht wird, daß das Luftventil geöffnet wird, sobald der Druck übei den Druck steigt, welcher der herrschenden Anwärme- und Koch temperatur etwa entspricht. Zellstoffasern aus Palmblättern, Hanf, Flachs, Jute u. dgl. LJ Die Vereinigten Cöln- Rottweiler Pulverfabriken erhielten das DRP 301085 vom 28. Dezember 1915 ab in Kl. 29 b auf ein Verfahren zur Gewinnung der in den Blättern der Palmen, in Hanf, Flacks, Jute, Sisal, Ramie u. a. enthaltenen Zellstoffasern. Di« in den genannten Fasern und Blättern enthaltenen Färb-