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Erscheint Sonntags und Donnerstags. Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends. Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel: vierteljährlich 3 M. Vierteljahrl. Bestellgeld 18 Pf. Von d. Geschäftsstelle d. BL unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. 50 Pf. Einzelnummer 30 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm hoch 60 mm (/a gespalten) breit 50 Pf., auf Umschlagseiten bis IM. (Größe von Strich zu Strich berechnet) Zeichengebthr f. freie Zu-endüng frei eingehender Briefe 1 M. Teuerungs-Zuschlag 20 v. H. 18mal In 1 Jahr 10 ▼. H. Nachlaß 26 , , , 20 , 52 , , , 60 , 104 , , , 40 , Stellengesuchezuhalbem Preis Vorausbezahlung; an den Verleger Platzvorschriften unverbindlich Papier-Zeitun =dMe] EANIIDT ATT Amsblafi der Berufsgenossenschaften sowie zahlreicher Vereine und Verbände des Papier- und Schreibwarenfaches Nr. 95 Berlin, Donnerstag, 29. November 1917 42. Jahrg. INHALT Meldepflicht der Kohlen-Großverbraucher 1935 Verdoppelung der GepäckgebObr . . 1915 Gehalt des einberufenen Angestellten 1965 Lieferpflicht ... 1965 Paj>ler-Erzeugung und -Großhandel: Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker . , . . 1965 Verband Deutscher Lumpen-Großhändler , . . . 1966 Altpapier Gegenstand des täglichen Bedarfs . . . • 1936 Deutscher Zoll auf Zellulosekreppapier . , , . . 1966 Papiernot in Oesterreich, Heller Holzstoff ...» 1966 Zellstoffasern aus Palmblättern, Hanf, Flachs u. dgl. 1966 Gewinnung von Zellulose, Alkoholen, Aldehyden usw. 1967 Stille Rücklagen. ES 1967 Verein der Zellstoff-_undI Papier-Chemiker« Literatur-Auszügefig, . 1968 Londoner Papiermarkt, Papierstoffmarkt .... 1968 Papier- Verarbeitung, Bucngewerbe: Papier für die Buchdruckereien ........ 1969 Erhöhung der Druckpreise 1969 Heftzwirn, Gaze, Heftbänder für die Buchbinderei . 1969 Berliner Ty pographische, Gesellschaft 1963 Verband der FachpressejDeutschlands E. V., , , . 1970 Wie läßt sich der Abfall an Spinnpapier vermeiden? 1970 Baumwollpreis, Papiergarn-Markt ....... 1971 Schreibwaren-Handel: Zentr.-Ausschuß d Papier-u Schreibw.-Händler-Verbände 1971 Schreibfedern, Keine Höchstpreise für Schreibfedern 1 1971 Aufgezwungene Ware . ......... 1971 Briefumschlag, Bleistiftschärfer ........ 1*78 Deutsche Reichs-Patente 1974 Geschäfts-Nachrichten ... 1117 Meldepflicht_der Kohlen-Großverbraucher Nr .^277 des Reich sanzeigers bringt_eine Verordnung des-Reichs-, kommissars für die Kohlenverteilung über die Meldeprlicht für ge werbliche Verbraucher von Kohle, Koks „und Briketts, die durch schnittlich mehr als zehn Tonnen im Monat verbrauchen. Diese Ver braucher haben erneut_ihren Verbrauch und Bedarf in der Zeit vom 1. bis 5. Dezember 1917zu melden. Auch Betriebe, denen die Brenn- stoffzufuhr gesperrt ist, sind meldepflichtig. Die Angaben haben in Tonnen zu eriolgen und sind unter genauer_Adressenangabe des Lieferers nach Art (Steinkohle, Braunkohle, Gaskoks) usw. zu trennen. Die Meldungen haben Angaben über den Bestand am Anfang des Vormonats, Zufuhr im Vormonat, Bestand zu Beginn des laufenden Monats, Verbrauch im Vormonat, Bedarf für den laufenden Monat und den voraussichtlichen Bedarf für den folgenden Monat zu enthalten. Als Monatsbedarf darf nur die tatsächlich zur Führung des Betriebes in dem angegebenen Monat benötigte Brennstoffmenge angegeben werden. Die Ausführungsbestimmungen geben die Melde- und Ver teilungsstellen an. Die Verordnung tritt am 1, Dezember 1917 in Kraft. / Verdoppelung „der] Gepäckgebühr. „Seit 120. November, wird auf den deutschen Eisenbahnen für die Beförderung von Gepäck- und Expreßgut das Doppelte der bisherigen Fracht erhoben, um Entlastung in der Gepäckbeförderung herbeizuführen. Gleichzeitig wurden die Mindestgebühren erhöht, sie betragen seit 20. November im Gepäck- und Expreßgutverkehr in Personenzügen 1 M., im Expreßgutverkehr in Schnellzügen 2 M. Lieferpflicht Ich habe im Januar und April bei der Papierfabik X Papiere* ~ bestellt, die Firma hatte mir die Aufträge seinerzeit bestätigt, sich allerdings die Lieferungsmöglichkeit vorbehalten, ferner laut Auf druck auf den Auftragsbestätigungen auf die Verkaufsbedingungen des Vereins deutscher Papierfabiikanten vom 17. Juli 1915 verwiesen. Von den Papieren hat Oie Fabrik nur einen kleinen Teil geliefert, wegen des Restes macht sie Schwierigkeiten und will unter Berufung aut § 23 der fraglichen Verkaufsbedingungen überhaupt nicht, oder höchstens einen Teil zu den jetzigen ganz wesentlich erhöhten Tages preisen liefern. Ist sie hierzu berechtigt ? Ich habe leider nicht auf irühere Lieferung gedrungen. Die Firma konnte liefern; wie mündlich zugestanden, haben ihr andere Drucker das Haus eingelaufen, ihr jeden Preis geboten, da sind meine Aufträge zurückgeblieben. Die Lieferungsmöglichkeit der Firma mit ihren Preisen ist für mich sehr wichtig, da ich auf Grund der Auftragsbestätigung vom Januar neue Preise für Frachtbriefe mit der Eisenbahnverwaltung abge schlossen hatte, an welche ich bis Ende 1918 unbedingt gebunden bin. Druckerei Die Papierfabrik lehnt die Lieferung zum vertragsmäßigen Preise ab, weil sie zu wenig Zellstoff für das Vierteljahr erhalten habe und infolgedessen nach § 23 der neuen Geschäftsbedingungen für die Dauer der Behinderung von der Lieferpflicht frei sei. Dieser Ein wand der Papierfabrik erscheint uns stichhaltig, soweit sie überhaupt nicht liefern kann. Wenn sie aber liefern kann (was aus dem Angebot der Lieferung eines Teiles zu höherem Preis hervorzugehen scheint), so ist Fragesteller berechtigt, Lieferung zum vertragsmäßigen Preis« zu fordern. Gehalt des einberufenen Angestellten ä Ein bei mir als Lagerverwalter im April eingestellter Herr wurde im Juli zum Heeresdienst einberufen. Bei seinem Abgang wurde ihm das Gehalt bis zum Tage des Austritts ausbezahlt. Vor einiger Zeit schrieb er, daß er vom Militärdienst freigekommen sei und fragte an, ob er die innegehabte Stelle wieder antreten könnte. Da ich mit seinen Leistungen nicht zufrieden war, lehnte ich seine Wiedereinstellung ab. Daraufhin fordert er mich auf, ihm sein Restgehalt für 6 Wochen zu zahlen, widrigenfalls er Klage erhebt. Besteht die Forderung des ehemaligen Angestellten zu Recht ? Großhandlung Fragesteller hat nach der Rechtsprechung der meisten Kauf manns- und Gewerbegerichte seiner Pflicht gegenüber dem erst seit einem Vierteljahr bei ihm tätigen Angestellten genügt, als er ihm das Gehalt bis zum Tage des Austritts bezahlte. Der Angestellte hat dies übrigens anerkannt, indem er sein Gehalt ohne Einspruch annahm. Papier-Erzeugung und -Großhandel Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker Einladung zur Hauptversammlung am Dienstag, den 4. Dezember, vormittags 10 Uhr in Berlin im Haus« des Vereins Deutscher Ingenieure, Sommerstr. 4 a Ergänzung zur Tagesordnung (siehe Nr. 93) Fragen : 1. Wie lassen sich „die Schwierigkeiten beim Verarbeiten be sonders harzhaltigen Sulfitzellstoffs übei winden? 2. Läßt sich springhartes Cumaronharz,zu Papierleim verarbeiten? 3. Sind bei der Sulfatstoffabrikation durch Ausschaltung de« Scheibenverdampfers die Geruchbelästigungcn zu vermeiden? Anträge: Antrag auf Einsetzung eines ständigen Ausschusses zur Be schaffung von Unterlagen für Vereinheitlichung der Fabrikkontroll- Verfahren.