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Papier-Zeitun FACHBLATT 26 52 104 20 30 10 StellengesuchezuhaibemPreis Vorausbezahlung an den Verleger Platzvorschriften unverbindlich Rnzeigen. Petitzeile 3 mm hocu 60 mm (1/a gespalten) breit 59 Pf , auf Umschlagseiten bis IM (Größe von Strich zu Strich berechn t.) Zeichen®ebührf. freie Zu endung frei eingehender Briefe l U. Teuerungs-Zuschlag 20 v. H. 13mal in 1 Jahr 10 v. H. Nachlaß für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN Erscheint Sonntags und Donnerstags. Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel: vierteljährlich 3 M. Vierteljahr). Bestellgeld 18 Pf. Von d. Geschäftsstelled. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. 50 Pf. Einzelnummer 30 Pf. Ertüllungs u. Zahlungsort Berlin BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin.- Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Amtsblatt der Berufsgenossenschaften sowie zahlreicher Vereine und Verbände des Papier- und Schreibwarenfaches Nr. 90 Berlin, Sonntag, 11. November 1917 42. Jahrg IIN H H L T Genehmigungszwang für Gesellschafts- Gründungen und Kapitalserhöhungen . .... J 853 Erhöhung der Gütertarife in Sicht Friedensschluß 1853 Papa en-trzeugung und -Gronandei: Beschauung von Papier holz für Zeitungsdruckpapier . 853 Beschlagnanme der vom Ausland eingetührten Lumpen 1864 1855 Beschlagnahme als Vorwand für Nichtlieferung , . . 1855 Natron-Zellstoff-Fabrikation ( nach a dem Ungerer- * u. , Verfahren im Großbetrieb ’ Neue Sultitstoffabrik an der Weichsel Papier-Verardeitung. buchgewcbe: Berliner Typographische Gesellschaft ..... 1859 Kriegswucher? 1859 Umtang,der, Anzeigen Der Kampf ums Papier Papierverbrauch für Lebensmittelkarten ..... 1859 Gehalt des eingezogenen Teilhabers 1859 nieine Mitteilungen 1859 PapUr-Spinntrti: Frachtberechnung von Spinnpapier auf deutschen Eisenbaonen 1860 Großhandel mit Papiergeweben 18 j0 Faserstolf aus 1861 Papiergarn-Markt . . , . , 18dl Büro-Bedar Haftung für den Paket-Inhalt . 1863 Sparsamkeit mit Papier in Württemberg ..... 1863 Abschribungen_und Steuererklärung, Probenschau . 1863 Geschäfts-Nachrichten , , . , . ... 1815 Genehmigungszwang für Gesellschafts- Gründungen und Kapitalserhönungen Nach einer dieser Tage erlassenen Verordnung des Bundesrats ist staatliche Genehmigung eriorderlich: 1. Für die Errichtung einer Aktiengesellschaft, einer Kommandit gesellschaft aut Aktien oder einer Gesellschait m. b. H., wenn das Grund- oder Stammkapital mehr als 300 000 M. beträgt. Werden die Aktien für einen höheren als den Nennbetrag ausgegeben, so ist der Betrag, für den die Ausgabe stattiindet, maßgebend. 2. Für den Beschluß über die Erhöhung des Grundkapitals, wenn die Erhöhung allein oder in Verbindung mit anderen nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung vorgenommenen Erhöhungen oder, lalls die Gesellschait erst nach dem inkraittreten dieser Verordnung errichtet werden ist, in Verbindung mit dem ursprünglichen Grund- oder Stammkapital die Summe von 300 000 M. übersteigt. Sollen die neuen Aktien für einen höheren als den Nennbetrag ausgegeben werden, so ist der Mindestbetrag, unter dem die Ausgabe nicht erfolgen soll, maßgebend. 3. Für den Beschluß über die Ausgabe von Genußscheinen, welche bei einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschait auf Aktien einen Anspruch auf Dividende oder im Falle der Auf lösung der Gesellschaft einen Anspruch in bezug auf das zu verteilende Gesellschaftsvermögen gewähren sollen. Ueber den Antrag auf Genehmigung entscheidet die Zentral behörde des Bundesstaates, in dessen Gebiet die Gesellschaft ihren Sitz hat oder haben soll. Der Reichskanzler kann bestimmen, daß die Genehmigung nur im Einverständnis mit ihm oder mit einer von ihm beauftragten Stelle erteilt werden soll. (Der Reichskanzler hat bestimmt, daß die Landeszentralbehörden die Genehmigung nm- im Einvernehmen mit dem R ichsbankdirektorium erteilen sollen.) Der Anmeldung der Gesellschait oder der unter 2 und 3 bezeichneten Beschlüsse zur Eintragung in das Handelsregister ist die Geneh migungsurkunde beizutügen. Erhöhung der Gütertarife in Sicht Den Zeitungen wird von zuständiger Seite mitgeteilt: „Während des Krieges sind fast in allen außerdeutschen Ländern, kriegführenden wie neutralen, die Eisenbahntarife allgemein er heblich erhöht, zum Teil sogar verdoppelt worden. Die deutschen Staatsbahnen haben bisher von einer allgemeinen Erhöhung der Tarife abgesehen. Die persönlichen und sachlichen Ausgaben sind aber im Laufe des Krieges derart gestiegen, daß ein auch nur an nähernd angemessenes Erträgnis des Eisenbahnbetriebes bei den jetzigen Tarifsätzen nicht mehr erzielt werden kann. Die deutschen Staatseisenbahnen sehen sich daher gezwungen, alsbald einen Kriegs zuschlag zu den Frachtsätzen des Güterverkehrs eluzuführen, um wenigstens teilweise die durch den Krieg hervorgerufenen Mehraus gaben zu decken.” Da die Fi achten einen wesentlichen Teil der Herstellungskosten von Papierstoif, Papier und i'api. . . 1cu .1 len, wir- di angekündigte) Tarif-Erhöhung zu neuer Verteuerung dieser Erzeugnisse führen.I Friedensschluß Im geschäftlichen Leben beginnt der Zeitpunkt des künftigen Friedensschlusses eine Rolle zu spielen, denn schon werden ver- träge abgeschlossen, nach denen Lieierung oder Zahlung „bei Friedens schluß” oder so und so viele Monate „nach Friedensschluß” zu erfolgen hat. Wenngleich die Mehrzahl der jetzigen Gegner Deutschlands sich nach dem Londoner Abkommen wohl verpachtet hat, nur gemein schaftlich Frieden zu schließen, könnte bei den verschiedenartigen Interessen der einzelnen Länder doch der Fall eintreten, daß der oder jener Staat Deutschlana gegenüber das Kriegsbeil schon früher begräbt. Gibt es für'den kommenden Friedensschluß eine genau umrissene rechtliche Form? Diese zu kennen liegt im allgemeinen Interesse, um Meinungsverschiedenheiten der Parteien auszuschalten. X. Es erscheint zweckmäßig, als „Friedensschluß” denjenigen Zeit punkt aufzufassen, in welchem der Kriegszustand im Deutschen Reiche durch Kaiserliche Verordnung für aufgehoben erklärt wird. Papier-Erzeugung und -Großhandel Beschaffung von Papierholz für Zeitungs druckpapier Verordnung des Reichskanzlers vom 2. November 1917 § 1. Die Durchführung der Beschaffung von Papierholz für die Versorgung der Tageszeitungen mit, Druckpapier zu angemessenen Preisen liegt der ffeichsstelle für Papierhölz in Berlin ob. sie ist eine Gesellschait mit beschränkter Haftung. Sie hat einen Aufsichtsrat. Er besteht aus dem Vorsitzenden und zwanzig Mitgliedern, von denen zehn auf Reich und Bundesstaaten, vier auf Zeitungsdruckpapier fabriken, eins auf Zellstoftabriken, eins auf Holzschleitereien und vier auf Zeitungsverleger entfallen. Der Reichskanzler ernennt den Vor sitzenden und die Mitglieder des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat be stellt die Geschäftsführer, deren Bestellung der Bestätigung des Reichs kanzlers bedarf. Die Aenderung der Satzung der Gesellschait uiid Aenderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats bedürfen der Genehmigung des Reichskanzlers. § 2. Zur Versorgung der Tageszeitungen mit maschinenglattem, holzhaltigem Druckpapier sind für die Zeit vom 1. November 1917 bis zum 31. Oktober 1918 600 000 Raummeter Papierholz alsbald zu sichern. Von der Holzmenge müssen zur Verfügung gestellt sein: spätestens bis zum 28. Februar 1918 300 000 Raummeter, spätestens bis zum 31. Juli 1918. . 300 000 Raummeter. Diese Holzmenge wird von dem .Reichskanzler für das ganze Wirtschaftsjahr im voraus auf die einzelnen Bundesstaaten und Elsaß-