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D)APIER-VERARBEITUNG a Buch Gewerbe e=S3 Druckpapierpreise Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers betreffend die Reichsstelle für Druckpapier vom 12. Februar 1917 (Reichs- Gesetzbl. S. 126) wird folgendes bestimmt: Maschinenglattes, holzhaltiges Druckpapier, das für den Druck von Tageszeitungen bestimmt ist, darf, soweit Lieferung in der Zeit vom 1. November 1917 bis zum 31. März 1918 erfolgt, nur zu fol genden Preisen abgesetzt werden: § 1. Jeder Empfänger hat den Preis zu zahlen, den er für die letzte ihm vor dem 1. Juli 1915 gemachte Lieferungan den damaligen Lieferer zu zahlen hatte, zuzüglich eines Aufschlages a) für Rollenpapier von 27,75 M., b) für Formatpapier von 31,75 M. für einhundert Kilogramm. In dem Aufschläge ist die vom 1. August 1917 ab zu entrichtende Kohlen- und Frachtsteuer einbegriffen. § 2. Die Lieferung hat im übrigen zu den Zahlungs- und Liefe rungsbedingungen zu erfogen, die im zweiten Vierteljahr 1916 ge golten haben. Es hat jedoch 1. i n den Fällen, in denen Lieferung frei Haus des Empfängers erfolgt, der Empfänger dem Lieferer den Unterschied zwischen dem Rollgeldsatz, der im zweiten Vierteljahr 1915 von dem Lieferer zu bezahlen war, und demjenigen, den er für Lieferungen in der Zeit vom 1. November 1917 bis zum 31. März 1918 bezahlen muß, zu erstatten ; Der Empfänger ist j edoch berechtigt, die Abfuhr des Druckpapiers selbst vornehmen zu lassen. In diesem Falle hat der Lieferer dem Empfänger den Rollgeldsatz, der im zweiten Vierteljahr 1915 zu be zahlen war, zu vergüten. 2. i n den Fällen, in denen Lieferung auf dem Wasserwege ver einbart war, der Empfänger dem Lieferer den Unterschied zwischen dem für Wasserversendung im zweiten Vierteljahr 1915 geltenden und dem für Wasserversendung in der Zeit vom 1. November 1917 bis zum 31. März 1918 zu bezahlneden Frachtsatz zu erstatten. § 3. Erfolgt die Lieferung vom Lager eines Papierhändlers, so kann der Händler auf den auf Grund des § 1 zu zahlenden Betrag einen weiteren Aufschlag von 10 vom Hundert berechnen. § 4. Bei allen Lieferungen von Druckpapier vom Lager eines Papierhändlers hat der Händler auf den Rechnungsbetrag (abzüglich Fracht, Verpackung und etwaiger Zuschläge nach § 2 Absatz 2) einen Rabatt von 2 vom Hundert zu gewähren, wenn die Bezahlung der Rechnung durch den Verleger bis zum dreißigsten Tage nach Eingang der Rechnung erfolgt. Wird die Rechnung an den Händler bis zum sechzigsten Tage bezahlt, so kann der Händler die Bezahlung ohne Abzug von Rabatt verlangen. Erfolgt die Bezahlung nach dem sechzigsten Tage, so ist der Händler berechtigt, auf den Rechnungsbetrag (einschließlich Fracht, Verpackung und etwaiger Zuschläge nach § 2 Absatz 2) 2 vom Hundert aufzuschagen. Weitere als die in den §§ 1 bis 4 zugelassenen Aufschläge für Lieferungen vom Lager darf der Händler auf die nach § 1 zu zahlenden Preise nicht fordern. § 5. Hatte die Lieferung vertragsmäßig vor dem 1. November 1917 zu erfolgen, so gelten die Bestimmungen dieser Bekanntmachung nur insoweit, als die Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungs gewerbe in Berlin bescheinigt, daß die Lieferung bis zum 31. Oktober 1917 nicht möglich war. Anderenfalls gelten die Bestimmungen der Bekanntmachung der Reichsstelle für Druckpapier vom 31» Mai 1917 Deutscher Reichsanzeiger Nr. 127). Berlin, den 29. Oktober 1917. Reichsstelle für Druckpapier Rühe Weitere Erhöhung der Zeitungs- und Anzeigenpreise. Der Zei tungsverlegerverein Nordwestdeutschlands, Kreisverein des Vereins Deutscher Zeitungsverleger, beschloß in einer Versammlung in Han nover angesichts der wesentlichen Verteuerung der gesamten Her stellungskosten der Zeitungen neue Maßnahmen. Die Verleger ver pflichteten sich einstimmig zu entsprechender Erhöhung der Bezugs- und Anzeigenpreise sowie zur Beschränkung der Nachlässe auf Anzeigen aller Art, auch auf Wohltätigkeitsanzeigen. Die Ver leger erklärten, daß auch die neu geplanten Maßnahmen keinen vollen Ausgleich für die immer weiter gegangene Verteuerung der Herstellung bringen. Berliner Typographische Gesellschaft Für die gut besuchte Sitzung vom 30. Oktober waren im Buch gewerbesaale neben den Schriftproben der Schriftgießerei Gebr. Klingspor einige Lutherdrucke und Wiedergaben der Abdrücke der 95 Thesen Dr. Martin Luthers ausgestellt. Der Vorsitzende teilte mit, daß dem Oberfaktor Herrn Paul Ritter vom Sultan der Medschidieorden V. Kl. und dem Schriftsetzer Herrn Leopold Kopp die türkische Medaille für Kunst und Gewerbe verliehen wurde. Sodann überreicht er Herrn Oberfaktor Otto Winser aus Anlaß der Vollendung seiner 10 jährigen Tätigkeit als Vorstands mitglied ein Angebinde und hebt dankend hervor, daß Herr Winser während des Krieges die zeitraubende umfangreiche Feldpost mit den im Felde stehenden Mitgliedern allein erledigt und durch seine persönlichen Beziehungen der Gesellschaft schon öfter lehrreiche Besichtigungen ermöglicht habe. Weiter berichtet der Vorsitzende über die am 14. Oktober statt gefundene Besichtigung der Luther-Ausstellung im Schausaale der Königlichen Bibliothek und dankt Herrn Dr. Diesch für die Führung durch diese Ausstellung. Hierauf sprach Herr Georg Erler in längerem gehaltvollem Vor trage über Die Buchdruckerkunst als Werkzeug der Reformation. Durch die Ausstellung von Luther-Drucksachen in der König lichen Bibliothek und die sehr große Menge durch Luthers Werk hervorgerufener Bücher erhalte man einen überwältigenden Begriff von dessen Einfluß auf das geistige Leben des deutschen Volkes. Frage man sich nun, welche Umstände dabei mitgewirkt haben, so müsse man die weltgeschichtlichen Ereignisse in seiner Zeit mit in Betracht ziehen: im Jahre 1492 wurde Amerika entdeckt, 1450 die Buchdruckerkunst erfunden, 1483 wurde Rafael geboren, von Italien ausgehend nahm die Kunst einen gewaltigen Aufschwung, eine neue Weltanschauung machte sich geltend, die griechische und hebräische Sprache wurden als Bildungsmittel eingeführt, Universitäten wurden errichtet, und der Kapitalismus hatte sich bereits zu einer einfluß reichen Macht entwickelt. Das gesamte geistige Leben wurde durch diese Verhältnisse lebhaft angeregt. Als die Buchdrucker wahrnahmen, daß die Drucke der Veröffentlichungen Luthers guten Absatz fanden, befaßten sie sich vielfach mit deren Nachdruck. Weil damals bereits Typen auf Nonpareille-Kegel im Gebrauch waren, konnte auch ein umfangreicher Text auf kleineren Formaten untergebracht und auf die unter den Gelehrten bis dahin gebräuchlichen Abkürzungen zur Einschränkung des Umfanges der Druckwerke konnte verzichtet werden. Dadurch aber wurden sie weiteren Kreisen verständlich. Besonders die in deutscher Sprache gedruckten Veröffentlichungen Luthers fanden infolge häufigen Nachdrucks weite Verbreitung und übten großen Einfluß auf weitere Volkskreise. Das Reformations werk beschränkte sich eben nicht auf das religiöse Gebiet, sondern beeinflußte das gesamte geistige Leben. Durch Wiedergabe einzelner Stellen aus Luthers Werken, z. B. aus dem Buch „An den christ lichen Adel deutscher Nationen” zeigte der Vortragende, welch starke Wirkung Luther durch die Wucht seiner Ausdrucksweise zu erzielen wußte. Ein weiteres Beispiel hierfür sind die in der Vorrede zu der 1525 erschienen „Auslegung der Episteln und Evangelien” enthaltenen Vermahnungen an die Nachdrucker seiner Werke, in denen cs u. a. heißt „Was soll das sein, meine lieben Buchdruckerherren! daß einer dem anderen so öffentlich raubet und stiehlt das Seine und unter einander euch verderbet ? Seid ihr nun auch Straßenräuber und Diebe geworden ? Oder meinet ihr, daß Gott euch segnen und ernähren wird durch solche böse Tücke und Stücke? usw.” Der Redner machte schließlich noch auf die beiden vom Berliner Magistrat aus Anlaß der 400 jährigen Jubelfeier der Reformation herausgegebenen Ver öffentlichungen aufmerksam, von denen besonders die von Professor Harnack verfaßte 64 Seiten umfassende Broschüre für Volksschüler Beachtung verdiene, die für 1 M. zu haben sei, während das für höhere Schulen bestimmte umfangreiche Werk „Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation” von Dr. Arnold Reimann im Verlage von Georg Reimer erschienen sei. Er schloß seine mit lebhaftem Beifall entgegengenommenen Ausführungen mit einem begeisterten Hinweis darauf, daß wir in Martin Luther einen kraftvollen deutschen Mann verehren können, der seinen reformatorischen Einfluß auf allen Kulturgebieten geltend zu machen wußte. — Der Vorsitzende dankte Herrn Erler, teilte mit, daß die Dauer der Luther-Ausstellung in der Königlichen Bibliothek um einige Wochen verlängert sei, und daß die Fachklassen für Typographen an der I. Berliner Handwerker schule den Unterricht für das Winterhalbjahr in üblicher Weise begonnen hätten. Schluß der Sitzung 10% Uhr