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APIER-VERARBEITUNG Buch Gewerbe Vorläufig keine Zusammenlegung von Druckereibetrieben Der Staatssekretär des 'Innern hat unter dem 20. Oktober an den Reichsausschuß für Druckgewerbe, Verlag und Papierver arbeitung folgende bedeutsame Mitteilung gerichtet: Zur Beseitigung der in verschiedenen an das Kriegsamt und mich gerichteten Eingaben geäußerten Beunruhigung über eine etwaige Zusammenlegung von Zeitungsbetrieben teile ich nach Benehmen mit dem Kriegsamt mit, daß eine solche Zusammenlegung weder von der Reichsleitung noch vom Kriegsamt beabsichtigt ist. Das Kriegsamt hat dementsprechend sämtliche Kriegsamts stellen angewiesen, Maßnahmen zur Zusammenlegung solcher Betriebe nicht mehr in Angriff zu nehmen und bereits eingeleitete Vorbe reitungen abzubrechen. Das Gleiche gilt auch für Druckereien, die mit der Herstellung von Zeitungen beschäftigt sind. Ferner sollen Vorarbeiten für die Zusammenlegung von anderen Druckereien von den Kriegsamtsnebenstellen nicht weiter geführt werden; die grund sätzliche Frage, ob und inwieweit diese Betriebe zusammengelegt werden können, wird demnächst von mir im Benehmen und nach Anhörung der Vertreter der in Betracht kommenden Gewerbe ge prüft werden. Ich stelle ergebenst anheim, die beteiligten Kreise von der Sach lage in Kenntnis zu setzen. In Vertretung gez. Schwander. Heeresscheine Zu Nr. 81 S. 1647 Die Auslassungen der „Papierausstattungs-Fabrik” treffen auch auf uns zu. Wir waren über Ihre damals erteilte Auskunft hocherfreut und warteten gespannt auf die angekündigte diesbezügliche amtliche Kundgebung. Ist sie erschienen ? Zwar lasen wir darüber nichts, aber Ihre Auskunft in Nr. 85 S. 1737 unter gleichem Stichwort läßt beinahe darauf schließen. Nach wie vor verlangen Papierfabriken, Großhändler, Brief hüllenfabriken, letztere gar wegen jeder Kleinigkeit, „Heeresscheine”, als ob der allgemeine Bedarf gar nicht mehr vorhanden wäre oder unterbunden werden müßte. Auch wir haben auf Anfragen bei maß gebenden Stellen eine ähnliche Auskunft wie Sie erlangt. Um so eher sollte jetzt die zuständige amtliche Stelle eine endgültige Be kanntmachung erlassen. Großdruckerei ♦ * ♦ Der Zweck der seitens der Fabriken geforderten Heeresscheine ist doch der, den Papierverbrauch auf das Mindestmaß des Bedarfes einzuschränken; dies wird dadurch auch erreicht. Wenn der Ein sender in Nr. 81 betont, daß der schriftliche Verkehr zwischen Feld heer und Etappe mit der Heimat unentbehrlich ist, so hat er gewiß recht. Unnötig ist es aber, Luxuspapier zu diesem Zweck herzustellen und die Ausstattungsfabriken mit vielen Sorten und Färbungen, Pressungen usw., wie zu Friedenszeiten, auszustatten. Um das Ziel zu erreichen, würde es genügen, eine geringere Sorte Papier von be stimmten Eigenschaften (Farbe, Melierung) festzulegen, etwa durch Vereinbarung der Ausstattungsfabriken mit dem Verein Deutscher Papierfabrikanten oder mit den Vereinigungen Holzfrei oder Holz haltig. Dieses Papier dürfte dann lediglich zu vorgenannten Zwecken verwendet und auch ohne Heeresscheine erzeugt werden, und die Fabriken, die diese Aufträge übernehmen, würden bezüglich der Ver sorgung in gleichem Range stehen, wie die Hersteller der Sorten, welche für militärische und Zivil-Behörden gebraucht werden. ""Durch diese Maßnahme würde eine Kontrolle ermöglicht, die ausgeschlossen ist, wenn die Fabriken arbeiten können, wie und was sie wollen. Bei dem herrschenden Mangel an Rohstoffen ist die größte Einschränkung im Verbrauch von Papier notwendig geworden, und man muß zu scharfen Vorschriften greifen, um den Papiermangel nicht noch größer werden zu lassen. Die Erschwerungen der Her stellung werden ja ohnehin immer größer! Papierjabrik Leiter Deutsches Wort für Kuvert, anderes Wort für Briefumschlag. (Siehe Nrn. 79 und 83.) Wir erhalten immer noch Zuschriften, die teils für Kuvert, teils für Briefumschlag, teils für andere Ausdrücke ein treten. Wir schließen die Aussprache, da uns bei dem herrschenden Papiermangel nicht mehr Raum zusteht, und es doch dem Geschmack eines jeden überlassen bleibt, welches Wort ei anwendet. Sparsame Schachtel-Herstellung Der Zentral-Verband Deutscher Kartonnagen-Fabrikanten schlägt zum Zweck der Ersparnis an Pappe und Papier u. a. vor: Für rohe und bezogene Schachteln sollen keine stärkeren Pappen als 70 er verarbeitet werden. Tiefe, vollständig über den Kasten hinübergreifende Deckel sollen möglichst vermieden werden. Bei Schachteln über 10 cm Höhe ist die Herstellung möglichst mit angesetzten Teilen und nicht aus dem Ganzen vorzunehmen. Das Auslegen der Schachteln mit losem Papier soll verboten werden, das Bekleben der Innenseiten von Schachteln mit Papier jedoch gestattet sein. Beklebepapier soll nur noch bis zu 50 g/qm Schwere angefertigt, vorhandene Bestände stärkerer Papiere dürfen verarbeitet werden. Für Zigaretten bis zu 100 Stück sollen feste Packungen nicht mehr gestattet und die Schachtelhälse sollen nicht gerändert sein. Faltschachteln. Einsteck-(Zungen-) Verschluß soll nur bei Schach teln bis zu 4 cm Höhe gestattet sein. Briefhüllen-Bestellung 1. Laut einliegender Abschrift haben wir bei einer Briefumschlag fabrik Leinen,-Billet-Hüllen bestellt. Die Fabrik ist Mitglied des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten. In der beigefügten Abschrift der Bestätigung steht, daß die Billet-Hüllen vorrätig sind. Ist demnach die Firma berechtigt, auf diese Hüllen den uns nach träglich am 13. Oktober angezeigten Aufschlag'von 25 v. H. anzu rechnen ? 2. Ist es ferner statthaft, daß die Briefumschlag-Fabriken auf sämtliche Rückstände die neuerdings angezeigte Erhöhung anrechnen ? Seit längerer Zeit ist nämlich die Bahn für Stückgüter gesperrt, die Fabrikanten haben nicht versenden können, demnach liegen eine große Anzahl Waren versandbereit. Wäre die Sperre nicht ein- getreten, so wäre die Ware ohne Aufschlag berechnet und abgesandt! Für diese Waren ist ja keine Teuerung eingetreten! Großhandlung Zu 1. Die Preiserhöhung bezieht sich nicht auf Geschäfte, die zu festem Preis abgeschlossen wurden. In der Bestätigung des strei tigen Auftrages heißt es aber: „Die Berechnung sämtlicher Waren erfolgt zu den bei der Ablieferung gütigen Tagespreisen”. Als Tages preis kann aber nur der vom V. D. B. festgesetzte Preis und Teuerungs zuschlag gelten. Demnach durfte die Fabrik so berechnen, wie sie es getan hat. Zu 2. Ja, falls der Verkauf gleichfalls mit der oben mitgeteilten Preisbestimmung geschehen ist. Rücktritt vom Druckvertrag 1. Im Frühjahr 1915 schlossen wir mit einem Kunden einen Posten ab auf Abruf innerhalb eines Jahres. Infolge der Kriegsein wirkungen suchte unser Auftraggeber die Drucklegung des Postens wiederholt hinauszuschieben, zuletzt im Dezember 1916, also etwa 1% Jahre nach Erteilung des Auftrages. Seitdem ist hierüber nicht wieder verhandelt worden. Können wir heute von dem Auftrag ohne weiteres zurücktreten, oder sind wir auch heute noch gezwungen, den Auftrag zum geschlossenen Preise auszuführen ? Die Preisfrage wurde seit Abschluß nie wieder berührt. 2. Wir übernahmen kürzlich den Druck einer Auflage auf einer Spezialmaschine. Inzwischen hat der die Spezialmaschine bedienende Drucker gekündigt, wir können den Auftrag nicht ausführen und betrachten den Auftrag, da wir uns bei Eingehen desselben die üb lichen Vorbehalte gemacht hatten, als erledigt. Aendert sich die Sachlage, wenn wir kurz darauf zufällig einen Ersatzmann be kommen? Kunstdruckerei Zu 1. Unseres Erachtens muß Fragesteller den Kunden zur Abnahme innerhalb angemessener Zeit auffordern unter Androhung des sonstigen Rücktritts vom Vertrag. Erst wenn diese Aufforderung erfolglos bleibt, kann Fragesteller den Vertrag aufheben. Zu 2. Es empfiehlt sich, dem Besteller mitzuteilen, daß Frage- steller infolge der und der Umstände den Auftrag nicht ausführen könne und infolgedessen den Vertrag auflöse. Dann ändert spätere Aenderung der Verhältnisse die Rechtslage nicht.