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FACHBLATT 104 Stellengesuchezu halbem Preis V orausbezahlung an den V erloger Platzvorschriften unverbin«ek K 40 für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 24a8. Fernspr.: Ltzow 707 Erscheint Sonntags und Donnerstags. Schluß der Anzeigen-Anpahme Dennerstag and Montag abends. Bei der Post bestellt und ab- enommen oder durch Buch- Bandel: vierteljährlich 3 M. Vierteljährl. Bestellgeld 18 Pf. Von d. Geschäftsstelle d. BL uater Streifband — In- and Ausland — vierteljährlich 6 M. 50 Pf. Einzelnammer 30 Pf. Erfüllungs- a. Zahlungsort Berlin Anzeigen. Petitzelle 8 mm hech 60 mm (‘/a gespalten) breit 50 Pf. auf Umschlagseiten bis IM. (Greße von Strich zu Strich berechnet.) Zeichengebühr f. freie Zusendung frei eingehender Briefe 1 M. Teuerungs-Zuschlag 20 t. H. LSenal in 1 Jahr 10 ». H NachlaB Amisblatf der Berufsgenossenschaften sowie zahlrelcher Vereine und Verbände des Papier- und Schreibwarenfaches Nr. 87 Berlin, Donnerstag, 1. November 1917 42. Jahrg. 1 N H R L T Verordnung über Papier, Karton und Pappe . . . 1781 Mittel zum Sparen von Papier ... .... 1781 Kohlenbezug industrieller Betriebe für ihre Arbeiter 1781 Fachausschuß des deutschen Rohproduktenbandels , li8l Papiet -rzeugung uno -urosnandei . Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker . , . . 1782 Förderung der Zeitungspapier-Herstellung und -Ver frachtung 1782 Soda für die Papier- und Pappenfabriken , . . 178a Preiserhöhung im Laufe des Schlusses . . • . . . 1782 Verein der Zellstoff- und Papier-Chemikeri Literatur-Auszüge 1783 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Vorläufig keine Zusammenlegung v. Druckereibetrieben 1785 Heeresscheine .1785 sparsame Schachtel-Herstellung 17c 5 Briethülien-Bestellung . . 1785 Rücktritt vom Druckvertrag Gießen von gebogenen Stereotypplatten Auslülisteg . . Bogenzusammentragmaschine 1786 Aus den Typographischen Gesellschaften ..... 1786 PaftitrSpinner: Rollenschneidemaschinen für Spinnpapier . . ,178 Arbeiteranzüge in Oesterreich,^ Baumwollmangel in Dänemark 1787 , Papiergarn-Markt . . 1787 Scnreibwa. en-Handel: Deutscher Papier-Verein, E. V 1789 Geschätts-Naciricnten ... 1800 Deutsche Reichs-Patente 1808 Warenzeichen 1804 Briefkasten .... ....... 1804 Verordnung über Papier, Karton und Pappe vom 20. September 1917. Abgedruckt in Nr. 76 Auskünfte der Kriegswirtschaftsstelle f. d. D. Z. auf Anfragen, die an die Papier-Zeitung gerichtet waren. 1. Jede Art von Geschäften ist zur Bestands- und Verbrauchs meldung nach § 1 bezw. 2 der Bekanntmachung über Papier, Karton und Pappe vom 20. September 1917 verpllichtet. Fragesteller scheint aber aui Grund des 9 1 1 Ziffer 2 genannter Bekanntmachung der Meldepflicht nicht zu unterliegen, sofern sein Bezug nicht nur im Jahre 1916, sondern auch im Jahre 1917 keine 1000 kg an melde pflichtigem Papier, Karton una Pappe erreicht hat. 2. Briefpapiere in Kassetten, Briefpapiere mit Umschlägen zusammen in sogenannten Mappen, fertige sein eibhefte, Ansichts und Gratulationskarten sind nicbt meldeptlichtig. 3. Die Herstellung von Tapeten ist nicht als Druck im Sinne der Bekanntmachung üoer Papier, Karton und Pappe vom 20. Sep tember 1917 zu betrachten, und unter Tapeten-Kohpapier nach Ziffer 3 des Fragebogens P. D. V. 1 ist jedes Papier zu melden, welches zur Anfertigung von Tapeten bestimmt ist, maschinenglattes holz haltiges Druckpapier auch ohne Rücksicht daraut, daß es pisher schon meldepflichtig war, was auch in Ziffer 8 der Erläuterungen zur Aus füllung des Fragebogens P. D. V 11 hervorgehoben ist 4. Natronzellstoffhaltige Papiere unterliegen der Meldepflicht bei der Kriegswirtschaftsstelle nicht. Ob aber das vom Fragesteller verwendete Packpapier Natronzellstoff enthält, kann nur der Her steller des Papieres angeben. 5. Druckpapier ist nicht in allen Fällen meldepflichtig nach obengenannter Bekanntmachung. Welche Papiere meldepilichtig sind, ergibt sich aus den für die Meldungen vorgeschriebenen Vor- drucken, die nach Maßgabe der §§ 4 und 6 genannter Bekanntmachung von der Kriegswirtschaftsstelle zu beziehen sind. Mittel zum Sparen von Papier Aus Brüssel 1. Man verwende in der Hauptsache Briefe nach Art der Feld postbriefe, die in Quart- und Oktavgröße hergestellt werden können. Läßt man beim Schreiben auf der Schreiomaschine die Zeilen ohne Zwischenraum, vermeidet unnötige Absätze und allzubreiten Rand usw., so bekommt man Mitteilungen, die vordem zwei Seiten be anspruchten, auf eine Seite. Auf diese Weise werden 80 v. H. des für die Hüllen benötigten Papiers frei. 2. Herstellung der Frachtbriefe in halber Größe und Bedrucken der bisher unbenutzten Rückseite. (Ist an dieser Stella schon an geregt worden. Schriftleitung.) 3. Alle weniger wichtigen Schreiben können ohne Durchschläge angetertigt werden. Zur Kontrolle versieht man die Stenogramme im Stenogrammhett mit der fortlaufenden Brielnummer. 4. Im schrittlichen Verkehr räume man der Postkarte einen größeren Platz ein, sie kann wohl tür die Hälfte aller Mitteilungen benutzt werden. Landsturmmann Kohlenbezug industrieller Betriebe für ihre Arbeiter Wie das Kriegsamt mitteilt, ist Abgabe aus den Betriebskohlen vorräten für Hausorandzwecke unzulässig. Nur Bergwerke und son- stige Brennstotterzeuger dürfen an ihre Berg- und Hüttenarbeiter und Angestellten Deputatkohle abgeben, soweit dies bisher üblich gewesen ist. Im übrigen ist die Hausdrandversorgung der Arbeiter und An gestellten den allgemeinen Vorschritten unterworfen, nach denen die Unterverteilung der Kohle an die Haushaltungen den Kommunal verbänden und in Gemeinden von mehr als 10 000 Einwohnern den Gemeindevorständen übertragen ist. Der Werkbesitzer, der seine Angestellten und Arbeiter bisher mit Hausbrand versorgt hat und dies auch weiterhin tun will, wird sich daher mit dem Kommunal verband oder dem Gemeindevorstand in Verbindung setzen und das Bestellschreiben, mit dem er Hausbrandbrennstofie lür seine Arbeiter und Angestellten bestellen will, dem Vorstand der Gemeinde oder des Kommunalverbandes zur Abstempelung vorlegen müssen; über die für seine Arbeiter und Angestellten zu bestellende Menge wird er sich mit dieser Behörde ins Einvernehmen setzen müssen, da die für diesen Zweck gelieferten Mengen aut das allgemeine Hausbrandkon tingent des Versorgungsbezirks zur Anrechnung gelangen. Fachausschuß des deutschen Rohprodukten handels Die nächste Vollsitzung findet am Donnerstag, den 6 Dezember 1917, vormittags 10^ Uhr, im Hotel Kaiserhof zu Berlin statt. Die Tagesordnung wird noch bekanntgegeben werden. Der Fachausschuß fordert die ihm angeschlossenen Verbände auf, etwaige Tagungen in die erste Dezemberwoche zu verlegen. Dieser Aufforderung sind bereits nachgekommen der Verband lür Ein- und Ausfuhr von Lumpen E. V. und der Verband der Altpapier-Sortier anstalten und Großhandlungen Deutschlands E. V., die ihre ordent lichen Mitgliederversammlungen am Nachmittag des 6. Dezember bezw. am Vormittag des 7. Dezember gleichfalls in Berlin, Hotel Kaiserhof, abhalten. Der Fachausschuß ersucht diejenigen angeschlossenen Verbände, welche zu dem genannten Zeitpunkt Tagungen abhalten wollen, sich vor der Anberaumung des Termins mit mm in Vervindung zu setzen, damit zeitliche Kollisionen vermieden werden. Max Obersitzko, Vorsitzender Dr. Apfel, Geschäftsführer