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1766 PAPIER-ZEITUNG Nr. 86/1917 Schreib- oder Zeichentafel Friedrich Frie in Herne erhielt das DRP. 297176 vom 26. Mai 1916 ab in Kl. 70 e auf eine Schulschreibtafel, eine Zeichentafel oder ein ähnliches Gerät mit Stützen zum Schrägstellen. Bild 1 zeigt eine Tafel in Ansicht mit zwei eingebauten Beschlägen, Bild 2 ist eine Stirnansicht mit ausgeschwenkter Stütze, Bild 3 zeigt im Längsschnitt die Durchbildung der Verriegelungsvorrichtung mit punktiert angegebenen, ausgeschwenkten Stellungen der Stützen. Im Rahmen a einer üblichen Schultafel wird das Gehäuse b beschlagähnlich mittels Schrauben befestigt, um einfache Uebertra- gung von Tafel zu Tafel einerseits, die Fertigstellung an sich ander seits zu ermöglichen. Durch entsprechendes Verstemmen und Ver setzen des Beschlags b kann dieser in so innige Verbindung mit dem Rahmen a gebracht werden, daß kein Teil hervorragt. Das Gehäuse b nimmt die Stütze c und die dazugehörige Verriegelungsvorrichtung Bild 1 a auf. Die Stütze c kann, vom Riegel nicht gehalten, nach beiden Seiten um den Zapfen d schwingen. Eine einfache Abschrägung an Beschlag und Rahmen kann' hierbei den nötigen Anschlag und Bild 2 die Begrenzung bilden. Durch Bemessung der Stützenlänge und Anordnung des Anschlags kann man die Neigung der Tafel auf flachen Unterlagen der Neigung der Schreibplatte einer Normal schulbank anpassen. Für den Gebrauch auf der Schulbank müssen die Stützen fest gehalten werden. Hierzu dient der unter Wirkung einer Feder i stehende Riegel g, und zwar nimmt dieser das Ende e der Stützen c mit seiner Pfanne / auf. Zum Zurückziehen der Riegel g sind Dorne h aufgesetzt, die in Schlitze k im Gehäuse b ragen und nach außen treten. Um diese Dorne h aber nicht über die Rahmenstärke hinaus treten zu lassen, liegen die Schlitze k in Mulden im Gehäuse, wodurch gleichzeitig die nötige Faßbarkeit der Dorne h gewährleistet wird. Die Schlitze k begrenzen gleichzeitig die Riegelbewegung. Die Patent-Ansprüche lauten: 1. Schulschreibtafel, Zeichentafel oder ähnliches Gerät, das durch beiderseitig ausschwenkbare Stützen auf flacher Unterlage eine Neigung erhält, dadurch gekennzeichnet, daß die beiderseitig ausschwenkbaren Stützen (c) in das Gerät selbst eingeklappt werden können, in eingeklapptem Zustande durch eine unter Federwirkung stehende Verriegelungsvorrichtung (g) festge halten und durch versenkt im Gerät und an der Verriegelungsvor richtung sitzende Dorne (ft) entriegelt werden. 2. Schulschreibtafel, Zeichentafel oder ähnliches Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die gesamte Stütz- und Ver riegelungsvorrichtung in einem versenkt im Gerät zu befestigenden, beschlagähnlichen Gehäuse untergebracht ist. 3. Schulschreibtafel, Zeichentafel oder ähnliches Gerät nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützenenden (e) verdickt und mit solcher Neigung mit den als Pfanne (/) ausgebildeten Enden der Verriegelungsvorrichtung zusammenarbeiten, daß einerseits ein glattes Ausschwenken ohne anderes Anlenken als am Aufhängungs gelenk (d) gewahrt wird und andererseits die Stützenenden (e) nach dem Ausschwenken und Anschlägen gegen das Gerät beim Gebrauch ein flächiges Auflager ergeben. Die Briefordner-Konvention erhöhte den Teuerungsaufschlag von 80 v. H. auf 100 v. H. Französische Briefmarken kein Zahlungsmittel. In Frankreich verbot die Regierung die Anwendung der geltenden französischen Briefmarken zur Bezahlung von Schuld. Der Grund ist (wie Stock holms Telegrambyia erfährt), daß sie hierdurch die Einfuhr von Frei marken,welche die Deutschen in den besetzten Gebieten an sich genommen haben, verhindern will. bg. Der Schwedische Papierhändlerverein ersuchte sämtliche Tinten fabriken Schwedens um erhöhten Rabatt und beschloß, bei Verkauf von Freimarken (und 5- und 10-Oeres-Postkarten) für bis zu 10 Stück jeder Sorte (der 2-, 4,- 5- und 10-Oeres-Marken) ein Aufgeld von 1 Oere das Stück zu berechnen und Schilder mit Abdruck dieser Preisliste für die Mitglieder herzustellen, nach dem Vorbild des Reichsverbands der Tabak- und Zigarrenhändler, bg. Die Verkaufsliste Nr. 5 des Reichsverbandes ist erschienen und sollte in keinem Papier geschäfte fehlen. Sie erleichtert das Auszeihnen und den Verkauf. Näheres ist aus der Besprechung in der heutigen Nummer Seite 1765 zu entnehmen. Bestellungen erbitten an den Reichsverband für den Papier- und Büröbedarfshandel, Frankfurt a. M., Postscheckkonto Nr. 15 129 Frankfurt a. M. [9749 Siegellack (Pack- und Flaschenlack) Nr. B,rothr.,Platten, Pfd.M.2,20 „ NM , „ „ 2,60 ,. 2,50 unter 50 Pfd. 10% Aufschlag Diese Sorten sind prompt bezw. kurzfristig lieferbar. 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