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Nr. 52/1917 PAPIER-ZEITUNG 1059 d) Die gemäß a bis c dem Hersteller auszuhändigenden Bezugs- sscheine sind von diesem geordnet aufzubewahren. , e) Für jede Art des Vertriebs gelten ferner folgende Bestim mungen: Es ist nicht zulässig, den Verkauf eines Treibriemens zu verweigern, sofern der Verbraucher einen von der Riemen-Freigabe- Stelle auf seinen Namen lautenden Bezugsschein vorlegt. Es ist nicht zulässig, einen Verkauf von Bedingungen abhängig zu machen, -die dem Verkäufer einen besonderen Vorteil verschaffen sollen, z. B. zu verlangen, daß Aufträge auf andere Waren erteilt oder frühere Lieferungsverträge ganz oder teilweise aufgehoben werden. f) Die Ablieferung von Treibriemen aus dem Lager des Her- stellers (gegebenenfalls aus seinem Lager bei dem beauftragten Händ ler) ist der Riemen-Freigabe-Stelle sofort, spätestens am Beginn der folgenden Woche anzumelden und dabei anzugeben: Nummer des vorgelegten Bezugsscheins, Name des Verbrauchers, auf welchen der Bezugsschein lautet, gegebenenfalls der Name des Händlers und Datum des von diesem unterzeichneten Verpflichtungsscheins, ge- tnaue Bezeichnung des Riemens, wie Länge, Breite, Stärke, Gewicht, .sowie die ungefähren Gewichte der zur Herstellung verbrauchten Rohstoffe sowie die erzielten Preise. g) Die Hersteller sind ferner verpflichtet, über Eingang, Ver arbeitung und Fabrikationsverlust der Rohstoffe und die jeweiligen Bestände, sowie über Erzeugung und jeweiligen Bestände an Treib riemen der verschiedenen Arten und Breiten genau Buch zu führen und Auszüge ihrer Lagerbücher nach vorgeschriebenen Vordrucken «der Riemen-Freigabe-Stelle monatlich binnen 10 Tagen nach Ablauf jedes Kalendermonats einzureichen. h) Zur Deckung der Unkosten der Riemen-Freigabe-Stelle werden bis auf weiteres für jedes Kilogramm verkaufter Zellstoff treibriemen nach dem Gewicht im Augenblick der Ablieferung ein- -schließlich der Imprägnierung 20 Pfennig Gebühren vom Hersteller ■erhoben. Die Hersteller von Zellstofftreibriemen sind verpflichtet, monat lich binnen zehn. Tagen nach Ablauf des Kalendermonats eine auf ■die eingereichtn Anmeldungen über vollzogene Verkäufe (§ 7 f) bezugnehmende summarische Berechnung der zu entrichtenden Gebühren der Riemen-Freigabe-Stelle einzureichen und gleichzeitig •den Betrag auf ihr Bankkonto bei der Mitteldeutschen Kreditbank, Berlin C 2, Burgstraße 24, einzuzahlen. § 8. Sind die Tätigkeit des Papierfabrikanten, des Spinners, •des Webers und des Treibriemenfabrikanten ganz oder teilweise in einem und demselben Betriebe vereinigt, so bestimmt die Riemen- .Freigabe-Stelle von Fall zu Fall, welche von den nach den §§ 2, 3, 4, 5, 6, und 7 zu liefernden Nachweisen fortfallen oder in vereinfachter Form eingereicht werderkönnen. Ebenso setzt die Riemen-Freigabe- Stelle die näheren Bestimmungen in denjenigen Fällen fest, in denen •die Herstellung des Treibriemens in die oben vorgesehene Einteilung •sich nicht einfügt. § 9. Für die zur Herstellung von Zellstoffriemen verwendeten Rohstoffe und Halbfabrikate werden auf Grund der bisherigen Er fahrungen folgende Eigenschaften als Mindestmaß gefordert: a) Spinnpapiere 8500 m Reißlänge in der Längsrichtung, b) Garne 6000 m Reißlänge bei mittlerer Luftfeuchtigkeit von 65 v. H„ •c) Gewebe auf 10 cm Breite 100 Kettfäden bei einer Garn nummer von 3 er metrisch, bei anderen Garnnummern im Verhältnis. Die Verwendung von Rohstoffen und Halbfabrikaten, welche diesen’Mindestforderungen nicht entsprechen, bedarf von Fall zu Fall •der Genehmigung der Riemen-Freigabe-Stclle. § 10. Die Riemen-Freigabe-Stellc kann durch von ihr beauftragte Revisoren die Einhaltung vorstehender Bestimmungen sowie die Richtigkeit der erstatteten Meldungen nachprüfen lassen. Den Revi soren ist der Zutritt zu den Betriebs- und Lagerstätten sowie Einsicht an die Verkaufs-, Fabrikations-, Lagerbücher und anderen Unterlagen zu gewähren. Die Riemen-Freigabe-Stelle hat das Recht, Proben Hn angemessenem Umfang auch aus dem Fabrikationsgange zu ent nehmen. § 11. Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, macht sich einer .Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften der Beschlagnahmebekannt- machung vom 1. Februar 1917 schuldig und hat außerdem zu ge- wärtigen, daß er keine weiteren Freigaben mehr erhält, daß über -seine Vorräte anderweitig Verfügung getroffen wird, und daß er vom Bezüge von Rohstoffen ausgeschlossen wird. /Wort mit her Rundschrift, Gag man schreibt jetzt 9 Kunstschrift! • Seeignete Werfe zum Unterricht fit Schule und Seien find erschienen im Verlag für Scriftkunde und Schriftunterricht Heintze & Blancert • Berlin IlfU 11 red Berlin, den 27. Juni 1917. Die ständigen weiteren sehr beträchtlichen Preis steigerungen aller Papiere und sonstigen Roh- und Hilfs materialien zwingen die unterzeichneten Mitglieder des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten u. der Ver einigung Deutscher Papier-Ausstattungs-Fabriken mit sofortiger Wirkung auf ihre Fabrikate einen flufschlag v. Z5% naf die bestehenden Preise in Anrechnung zu bringen. Der schon früher gemachte Vorbehalt inbezug auf Verminderung der verkauften Mengen sowie auf Ab weichungen der Papiere hinsichtlich Güte, Leimung, Färbung, Stärke, Glätte und dergleichen von denMustern muss ausdrücklich von neuem gemacht werden, da sich die Schwier igkeiten bei der Papierherstellung und Papier beschaffung vermehrt haben. Wir bitten bei Bestellung Ihr Einverständnis mit den neuen Preisen gleich bekannt zu geben, damit Rückfragen vermieden werden. Hochachtungsvoll Verein Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten: Aktienges. Papyrolinwerk u. Couvertfabrik, Konstanz AmstädterBriefumschlagfabr., P. Winkler, Arnstadt Th. H. C. Bestehom, Aschersleben Carl Blanke, Barmen-U. Bretschneider & Gräser, Berlin Elberfelder Brief Umschlagfabrik G. m. b. H., Elberfeld Emmel & Schoellet, Merken b. Düren Otto Fidier, Kirdiheim-Tedt Joseph Giebel, Frankfurt-Main E. Hahn, Stuttgart Gebr. Heyder, Düren Gebr. Hoffsümmer, G. m. b. H., Düren Ridh. Holzriditer, Barmen-U. Kuvertfabiik Pasing, Pasing Albert Labus, Berlin Lehmann & Hildebrandt, Hamburg Eugen Lemppenau, Stuttgart Ernst Mayer, Heilbronn-Dresden M. Mayer, Coblenz-L. NeuvviederCouvertfabrik,WillyStrüder, Neuwieda. Rh. Paulmann & Kellermann, Elberfeld Carl Pflüger & Co., Nürnberg F. H. Schmidt, Torgau Reinhart Schmidt, Elberfeld Gebr. Sdirader, Leipzig Schwan & Co., Berlin Georg Steib, Nürnberg Thiemig & Möbius, Dresden Vuillard & Co., G. m. b. H., St. Amarin Ausserordentliche Mitglieder: Dürenei Briefumsdilagfabrik, G. m. b. H., Düren Gantz & fuß, Halle a. S. Nielsen & Baitenwerffer, Altona Ich schliesse mich dem Vorgehen obiger Firmen an: M. Kragen & Co., Breslau [5193 Vereinigung Deutscher Papier -Ausstattungs- Fabriken: Carl Blanke, Barmen-U. Bretschneider & Gräsei, Berlin Otto Ficker, Kirchheim - Teck Hannovera, Papieraus- stattungsfabr.ErnstKarl v. Linsingen, Hannover Gebrüder Heyder, Düren Gebr. Hoffsümmer G. m. b. H, Düren Max Krause, Berlin Lehmann & Hildebrandt, Hamburg ======---• Albert Labus, Berlin Eugen Lemppenau, Stutt gart Ernst Mayer, Heilbronn- Dresden M. Mayer, Coblenz-L. Neuwieder Couvertfabrik Willy Strüder, Neuwied a. Rh. F. H. Schmidt, Torgau Reinhart Schmidt, Elber feld E.. Spangen berg, Berlin Georg Steib, Nümberg