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Nr. 51/1917 Befugnisse durch eine seiner Aufsicht unterstehende Stelle ausüben. Er kann anordnen, daß Zuwiderhandlungen mit Gefängnis und mit Geldstrafe bestraft werden. Sparsames Schmieren Bei dem ständig größer werdenden Mangel an Schmiermitteln kann die Industrie nur durchhalten, wenn die mit diesen Stoffen umgehenden Arbeiter, Maschinisten und Betriebsbeamten mit arbeiten. Deshalb hat das Kriegsamt an verschiedenen Stellen im Reiche Versammlungen stattfinden lassen, in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Mitarbeit aufgefordert wurden. Die Teilnehmer folgten mit lebhaftem Interesse den Darlegungen der Vortragenden. In einem einleitenden Vortrage, den abwechselnd die Herren Dipl.-Ing. Fr. Frölich oder Dipl.-Ing. G. v. Hanffstengel übernahmen, wurde darauf hingewiesen, daß es den Betrieben zurzeit nicht möglich ist, jede gewünschte Menge an Schmiermitteln zu beschaffen; es werden ihnen vielmehr nur die zur Durchführung der Kriegsarbeiten erforderlichen Mengen freigegeben. In den anschließenden technischen Ausführungen, die Herr Dr. Hilliger übernommen hatte, wurden Mittel und Wege gezeigt, auf denen wesentliche Ersparnis an Schmieröl erzielt werden kann. Es wurde auf die Notwendigkeit ordnungsgemäß gehaltener Oelkannen, auf die Vorteile guter Lagereinrichtungen und auf die erforderliche Nachprüfung bei der Ausgabe von Oel hingewiesen. Besonders eingehend wurde die Frage der Dampfmaschinen schmierung behandelt; weil die hochwertigen Zylinderle besonders knapp sind. Der Vortragende machte auf die außerordentliche Verschwendung beim Verbrauch an Zylinderöl aufmerksam, durch deren Behebung g osse Mengen guter Oele erspart werden könnten, die namentlich für unsere Marine erforderlich sind. Dann wurden die Reinigung der Oele und ihre Wiedergewinnung aus Putzstoffen behandelt und die dabei möglichen Erfolge mitgeteilt. Daran wurden einige Worte über Ersatzschmiermittel, insbesondere Teerfettöle, an geschlossen und auf die Bedeutung der Starrfettschmierung und des Zusatzes von Graphit hingewiesen. Die Vorträge, die von einer Anzahl guter Lichtbilder begleitet wurden, fanden Beifall. An ver schiedenen Orten schlossen sich Anfragen und Vorschläge aus der Versammlung an, so wiesen Arbeitnehmer-Organisationen darauf hin, daß sie die Notwendigkeit des Sparens erkannt haben und infolgedessen bei Durchführung der Sparsamkeitswirtschaft tat kräftig mit wirken würden. Ein Auszug des Vortrages ist im Druck erschienen und wird auf Anfordern vom „Technischen Ausschuß für Schmiermittel verwendung” in Charlottenburg 2, Hardenbergstr. 3, in kleineren Mengen kostenlos abgegeben. Sparsamkeit mit Papier im Heere Das Armeeverordnungsblatt bringt folgende Verordnung des Kriegsamts-Leiters: „Die erheblich gewachsenen Schwierigkeiten bei der Herstellung von Papier aller Arten erfordern eine weitgehende Einschränkung des Verbrauchs. Es wird deshalb bestimmt: 1. Drucksachen sind nur in dem unbedingt erforderlichen Maße herzustellen. Die Höhe der Auflage ist genau zu prüfen. Veröffent lichungen, die nicht oder zurzeit nicht erforderlich sind, haben zu unterbleiben. 2. Die Eindeckung der Dienststellen mit Papier auf längere Zeit ist zur Vermeidung einer Verschärfung der Knappheit und von Preis treibereien unzulässig. Dies gilt besonders für gebleichtes Papier. Im innern Dienst (z. B. zu Vordrucken, Entwürfen, Umdrucken) ist nur ungebleichtes Papier zu benutzen. 3. Wo viert 1 oder halbe Bogen ausreichen, darf nicht mehr Papier verwendet werden. 4. Die Benutzung von besonders gutem Papier als Schreib und Druckpapier und zu Briefumschlägen wird untersagt, vielmehr sind alle Anforderungen an die Güte des Papiers soweit als möglich herabzusetzen. Die verantwortlichen Dienststellen haben Verstößen gegen diese Anordnungen unnachsichtlich entgegenzutreten. Groener. Papier-Erzeugung und -Großhandel Städtisches Friedrichs-Polytechnikum in Köthen. Im laufenden Sommer-Halbjahr 1917 liegen 55 ordentliche Hörer am Friedrichs- Polytechnikum ihrem Studium ob. Der Gemeinderat der Stadt Cöthen genehmigte den Haushaltsplan des Polytechnikums, der in der Aus gabe mit 268 000 M. abschließt. Die Stadt bewilligte zur Deckung des Fehlbetrages für das Rechnungsjahr 1917/18 einen außerordent lichen Zuschuß von 145 000 M., so daß die Gesamtsumme der durch den Krieg veranlaßten außerordentlichen Aufwendungen der Stadt für das Polytechnikum sich nunmehr auf 485 000 M. beläuft. Der Studienplan des Polytechnikums wird trotz der geringen Hörerzahl wie im Frieden durchgeführt. Versteigerung oder freihändiger Verkauf des Rundholzes? Die Kiiegsrohstoff-Abteilung in Berlin hat den gesamten deut schen Waldbesitz zu einer Versammlung mit nachstehender Tages ordnung auf Mittwoch, den 18. Juli, eingeladen. 1. Holzbedarf und Holzpreise. (Versteigerung oder freihändiger Verkauf). 2. Holzabfuhr, Reklamation der Arbeitskräfte. 3. Brennholz. Nachdem in Württemberg und Baden die Lösung der Rund holzfrage bereits durch Verordnungen angebahnt ist, und nachdem auch für die Kgl. IPreuß. Staatsforstverwaltung eine Lösung kurz bevorsteht, wird nunmehr auch mit der Privat- und Kommunalforst wirtschaft ein Abkommen herbeigeführt, das der weiteren Steigerung der Rundholz preise und damit der Holzpreise überhaupt, vorbeugen soll. Nach dem „Holzmarkt” besteht bei der zuständigen Stelle die feste Absicht die Holzpreise abzubauen. Buchung von Rohstoffen bei der Spinnpapier herstellung Zeitweilige Knappheit der Rohstoffe, noch mehr das Bestreben Zinsverluste zu vermeiden, mit geringem Kapital auszukommen und das geschäftliche Wagnis zu verringern, haben gezeitigt, das besonders kleinere Papierfabriken sich die Rohstoffe ganz oder teil weise von ihrem Abnehmer in Verrechnung liefern lassen. Besonders gilt dies von dem zur Herstellung von Spinnpapier nötigen Zellstoff und — in viel geringerem Maß — von den Stoffen zur Leimung des Papieres. Die Verträge über derartige Geschäfte enthalten Bestim mungen über die Verrechnung von Lieferung und Gegenlieferung. Am einfachsten dürfte sich die Verrechnung da gestalten, wo der Faserstoff ganz vom Papierabnehmer geliefert wird, und wo ein angemessener Satz vom Hundert für Stoffverlust zugebilligt ist. Hat der Papiermacher einen derartigen Vertrag, so braucht er die Lieferungen seines Papierabnehmers gar nicht zu buchen, er kann es bei einer sorgsam geführten Lagerliste bewenden lassen. Zweck mäßig werden auf der linken Seite dieser Liste die Stoffeingänge nach dem Gewicht und auf der rechten die Papierausgänge ebenfalls nach dem Gewicht aufgezeichnet und in bestimmten Abständen der vertraglich abgemachte Stoffverlust, der sich mindestens mit dem wirklichen decken muß, hinzugeschrieben. In gut geleiteten Be trieben, in denen man regelmäßig den Stoffverlust beobachtet, muß die Rechnung stimmen. Es empfiehlt sich, auf jeder Rechnung auch bei allen anderen Verrechnungsarten den Stand des Zellstoff vorrates nachzuweisen. Trifft jedoch der Stoffverlust den Papiererzeuger, so muß der tatsächlich eingetretene Stoffverlust von Fall zu Fall in einer dem Betrieb angevaßten Weise genau festgestellt werden, wenn man sich vor bitteren Enttäuschungen bewahren will. — Die Verrechnung erfolgt hauptsächlich auf zwei Arten. Nach der ersten wird der Rohstoff zum festgesetzten Verrech nungspreis unter Belastung des empfangenden Rohstoffkontos einem Lieferer- (Gläubiger-) Konto gutgeschrieben. Die Berechnung des Papieres auf Kunden- (Schuldner-) Konto erfolgt dagegen nur unter Einsetzung des vereinbarten Lohnsatzes; falls ein Teil des Roh stoffes vom Papiermacher geliefert wird, sind die Kosten hierfür einzuschließen. — Wollte man Rohstofflieferung und Papierab lieferung auf ein Personenkonto bringen, so würde es bald ein un durchdringliches Dickicht bilden. Das Liefererkonto wird bei jeder Papierlieferung für die Kilozahl mal Verrechnungspreis des Roh stoffes belastet, sofern der Faserstoff ganz gestellt wurde, sonst nur mit dem entsprechenden Satz vom Hundert. Die Papierlieferung wird also gewissermaßen als Rücksendung von Rohstoffen betrachtet. Ist der in Rechnung gestellte Rohstoff aufgebraucht und das daraus gefertigte Papier berechnet, so zeigt die Sollseite des Kontos einen Fehlbetrag. Dieser stellt den Stoffverlust dar, den der Papier macher dem Abnehmer in irgend einer Weise zu vergüten hat. Die oben erwähnte genaue Feststellung des wirklich eingetretenen Stoff verlustes hat dazu gedient, den Erzeuger über die Größe des Fehl betrages im voraus zu unterrichten, damit er ihn bei seinen Erzeu- gungs- und Gewinnberechnungen entsprechend berücksichtigen kann. — In Betrieben, wo der monatliche Bücherabschluß in der Weise erfolgt, daß ein Fabrikationskostenkonto den gesamten Auf wand an Rohstoffen und Unkosten usw. aufnimmt (siehe Nr. 37 d. Bl. „Ueber Buchhaltung und Selbstkostenberechnung in Papier fabriken”) muß auch der in fraglicher Zeit festgestellte Verlust an fremden Rohstoffen dem Fabrikationskostenkonto belastet werden. Erkannt wird dafür'das Rohstoffkonto, das sich dann zu züglich der Gutschriften für abgelieferte Rohstoffe nach Beendigung der Lieferung ausgleichen muß. — Wo kein Fabrikationskosten konto geführt wird, ist diese Abbuchung allerdings nicht möglich. Die zweite Verrechnungsart besteht darin, daß der Papierab- nehmer für ihm gelieferte und zum vollen Wert (also Verrechnungs preis und vereinbarter Lohnsatz) berechnete 100 kg Papier eine festgesetzte Kilozahl Rohstoff zum Verrechnungspreis abzieht. In diesem Fall tut der Papiererzeuger gut, die Rohstoffe nicht so