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42. Jahrg Berlin, Donnerstag, 12. April 1917 Nr. 29 i 605 * * Vergeßt nicht Kriegsanleihe zu zeichnen! 602 602 599 599 601 601 60 L 601 26 52 104 603 603 603 603 605 605 605 613 613 613 615 616 20 .30 40 50 5 97 598 Postbezug kostet in: den Niederlanden 1 Fl. 95Cts. Norwegen 2 Kronen 73 Oere Oesterreich 4 Kr.28 Heller Schweden 2 Kr. 40 Oere der Schweiz 3 Frank Ungarn 4 Kr. 22 Heller deutschen Postanstalten 84 Pf. Schreibwaren-Handel: Schreibmaschinen-Postkarten ...... Adressiermaschine Füllfederhalter Einrichtung und Betrieb einer Schreibwaren- Handlung: Bessere Taschenstifte, Paketadressen Mecklenburgischer Papier-Verein Beschlagnahme von Dachpappe Geschäfts-Nachrichten Deutsche Reichs-Patente . . , . , .... Briefkasten. , , . , , , , , . ■ , • . N H 597 Herr Hermann Wandrowsky wohnt jetzt Berlin-Friedenau, Cranachstr. 36. Die Adresse des Herrn H. Anders lautet jetzt Oker a. H., Papierfabrik W. Hartmann & Co., G. m. b. H. Der vierteljährliche Belgien 2 Mark 50 Pf. (Postämter in Brüssel und Verviers) Bulgarien 5 Lew 48 stol Dänemark 2 Kronen 30 Oere Luxemburg 2 Mark 80 Pf. Monatlicher Bezugspreis bei Vierteljährlicher Bezugspreis bei allen deutschen Post anstalten, ferner durch den Buchhandel: 2 M. 50 Pt. Vierteljährliches Bestellgeld 18 Pf. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. 50 Pf. Agenten-Provision für Kriegswaren . . . . Papier-Erzeugung und -Großhandel: Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker: Zum Mitglieder-Verzeichnis ... Ersparnis an Menschenkraft in Papierfabriken Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker: Literatur-Auszüge Kleine Mitteilungen ......... Pa pler-Verarbetung, Buchgewerbe: Verein der österreichischen Papierinteressenten Vergilben von Tapetenpapier Regelung der Geschwindigkeit einer Papier- oder Stoffbahn . . Aus den Typographischen Gesellschaften . Behandlung gummierter Papiere im Buch- und Steindruck , . Büchertisch , , . . . Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 50 mm (’/, Seite) Breite 50 Pf. Decke bis 1 M. Teuerungs-Zuschlag lOv. H. H LT Papier-Spinnerei: Verein Deutscher Papiergarnspinnereien , , Papiergewebe feuersicher machen .... Reißlänge . .......... Zeitschriftenschau ....... . . Monatliches Bestellgeld 6 Pf. Die Postämter der meisten Staaten nehmen auch Bestellungen auf einen Monat oder auf zwei Monate entgegen. BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends. Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. 50 Pf (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelled. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. 50 Pf- Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Papier-Erzeugung und -Großhandel Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker Zum Mitglieder-Verzeichnis Als Mitglied hat sich gemeldet: Herr Dipl.-Ing. Hellmut Gaefke, Dresden-A. 16, Holbeinstr. 70 II. Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Landgericht Aachen und dem Oberlandesgericht Cöln am 30. März 1917, daß die Herstellung neuer Waren an dem Vertragsverhältnis der Parteien nichts geändert habe, also der alte Vertrag fortbestehe. Der Agent hätte keinen Anspruch auf Provision, wenn die neuen Waren zwar im Betriebe der beklagten Firma hergestellt würden, aber mit dem Betrieb einer Tuchfabrik nichts zu tun hätten, wenn es z. B. Eisen- oder Heiz waren wären. Militärtuche seien aber eine Abart der bislang von der Fabrik hergestellten Stoffe, ihre Fabri kation stebe mit der vcn Herrenstoffen in naher Beziehung. Auch seien die Militärtuche durch die beklagte Fabrik nicht an die Militär behörden verkauft worden, sondern sie habe sich dazu verschiedener Zwischenhändler bedient. Bei den Militärbehörden habe der Agent allerdings nicht mit dem Musterkoffer herumzureisen gebraucht, die vermittelnden Firmen aber würden zweifellcs keinen Abschluß ohne Bemusterung gemacht haben. Der Kläger begehre also mit Recht Auszahlung der Provision auch für den Absatz der Militärtuche. FACHBLATT für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von io Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Alleiniges Organ des Reichsverbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Hgenten-Provision für Kriegswaren Reichsgerichts-Entscheidung Viele Betriebe des Papierfahes haben sich seit Kriegsbeginn der Herstellung neuer Waren zuwenden müssen. So erzeugen Zellstoff- und Papierfabriken neuerdings vielfach Nitrierstoff, Zellstoffwatte, Spinnpapier oder Sackpapier. Aehnliches gilt für Papierverarbeiter, die an Stelle der sonst hergestellten Waren hauptsächlich Heeresbedarf, z. B. etwa Papiergarn, Papierbindfaden oder große Papiersäcke erzeugen. Die Ab nehmer der neuen Waren entstammen anderen Kreisen, als aus welchen für die bis dahin erzeugten Waren durch die Vertreter der Fabriken Kunden geworben wurden. Wegen der Fortbe zahlung der vor Kriegsausbruch gültigen Provisionssätze auch für die neuen Waren können deshalb zwischen den Fabriken und ihren Vertretern Meinungsverschiedenheiten auftreten, für deren Schlichtung nachstehend abgedruckte Reichsgerichts- Entscheidung von Belang sein kann. Der Agent K. einer Luxemburgischen Tuchfabrik hatte die Kundenwerbung für blaue und gemusterte Herrenstoffe der Fabrik in den Bezirken Aachen und Cöln übernommen. Es wurden ihm regel mäßig Muster geschickt, und er unterhielt ein Lager dieser Stoffe. Er erhielt 2 v. H. Provision für alle der Fabrik aus seinem Bezirk durch ihn oder anderweit eingegangenen Aufträge. Nach Kriegs ausbruch ging die Fabrik, um ihren Betrieb nicht aufs äußerste einschränken zu müssen, zur Fabrikation von Militärtuchen über, setzte in kurzer Zeit in beiden Bezirken für über 1 1 Millionen Mark Tuche ab, und nun beanspruchte der Agent 22 000 Mark — 2 v. H. Prov ision, deren Auszahlung die Firma verweigerte, da der Vertrieb vor Militärtuchen nicht unter seinen Kontrakt falle, und diese Ware der Bemusterung durch Agenten nicht bedürfe. Das Reichsgericht entschied aber in Febereinstimmung mit dem 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger 13