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DD)APIER-VERARBEITUNG BU CHIG ewerbeeB Teuerungszuschläge für Buchbinderei- und Buchdruckereiarbeiter in Berlin und Stuttgart Zwischen dem Verband Berliner Buchbindereibesitzer, Berlin, und dem Deutschen Buchbinder-Verband (Zahlstelle Berlin) wurde am 13. Juni vereinbart: Die in Leipzig am 24. Mai 1917 zwischen den Tarif-Parteien gefaßten Beschlüsse gelten auch für Berlin, jedoch sind für Berlin ■die Teurungszuschläge wie folgt festgesetzt: a) Männer: Bei einem Verdienst bis 34 M. . . . Zuschlag 13,— M. „ „ ,, über 34—38 M. . „ 11,50 „ „ „ „ „ 38—42 „ . ,, 10,— ,, „ „ „ ,, 42—60 ,, . „ 8,— ,, „ „ „ ,, 60 M 7,— „ Ledige, jeder Satz 1,50 M. weniger. b) Frauen (Verheiratete und Ledige): Bei einem Verdienst bis 12 M. ... Zuschlag 3,50 M. „ „ 20 „ ... „ 2,50 „ „ „ ,, „ 30 „ ... „ 4,50 „ , ,, >, über 30 ,, . . . ,, 4,— ,, * ♦ * Der Verein Stuttgarter Buchbindereibesitzer hat den Buch- Minder-Gehilfen die gleichen Teuerungszulagen bewilligt, wie sie am 24. Mai 1917 zwischen den Zentralvorständen des Verbandes Deutscher Buchbindereibeistzer und des Deutschen Buchbinder- Verbandes vereinbart sind. In einer gemeinschaftlichen Vorstände- Sitzung des Vereins Stuttgarter Buchdruckereibesitzer und des Vereins Stuttgarter Buchbindereibesitzer wurde weiter beschlossen, daß gelernte Buchbinder, welche in den Buchdruckereien beschäftigt sind, die gleichen Zulagen erhalten, wie sie im reinen Buchbinder- gewerbe bereits mit Wirkung ab 1. Juli bewilligt sind. Das Buch- ^truckerei-Hilfspersonal erhält: Arbeiter: bis 16 Jahre 2,50 M. über 16 Jahre (ledig) 4,— ,, über 16 Jahre (verheiratet) ......... 6,— ,, Arbeiterinnen: bis 16 Jahre 2,50 M. über 16 Jahre 4,50 ,, Verband Deutscher Dachpappenfabrikanten, E. V. Die Hauptversammlung des Verbandes Deutscher Dachpappen fabrikanten fand am 14. Juni 1917 im großen Saal der Handels kammer zu Berlin unter Beteiligung fast aller Fabrikanten Deutsch lands statt. Bei Besprechung der durchgeführten Stillegung von etwa einem Drittel aller Dachpappenbetriebe erklärte sich die Ver sammlung auf Grund eines Berichts des Landtagsabgeordneten Dr. Wendlandt einmütig dafür, daß die Aufhebung der Still legung, die im wesentlichen die handwerksmäßigen Betriebe erfaßt hat, beim Reichstage zu erstreben ist. Der Vorsitzende, Generaldirektor Mattar, Leipzig, gab einen Ueberblick über die Begründung des Kriegsausschusses der Roh- pappen- & Dachpappenindustrie und dessen Tätigkeit. Eingehend behandelte er die vor kurzem durchgeführte Beschlagnahme der Roh- und Dachpappe. Auf Grund der nach der Beschlagnahme ein- •getretenen Aenderung der Verhältnisse soll bei den zuständigen ■Stellen für möglichst milde Handhabung der Beschlagnahme und für umfangreiche Freigabe eingetreten werden. Eine sehr schwierige Rechtsfrage ist die Unterhaltungspflicht von Dachpappedächern. Justizrat Dr. Jahn, Prenzlau, erstattete darüber ein umfangreiches Gutachten, auf Grund dessen die Fabrikanten einheitliches Vor gehen beschlossen. Die Zahl der Mitglieder wuchs im verflossenen Geschäftsjahre von 147 auf über 200. Der Verband konnte einen namhaften Betrag zur Kriegsanleihe zeichnen, da seine Einnahmen sich gegen das Vorjahr nahezu verdoppelten. Es wurde ins Auge gefaßt, ein Ver- einslabotarorium zu errichten. 89 Dachpappenfirmen (von 131 lagen die Antworten noch nicht vor) haben zu den Kriegsanleihen 6 Mil lionen Mark gezeichnet und für Unterstützungen der Angehörigen von im Felde stehenden Beamten und Arbeitern nahezu 1 Million Mark ausgegeben. Kriegswichtigkeit der Zeitungsbetriebe Auf der Hauptversammlung des Vereins Deutscher Zeitungs verleger in Berlin am 10. Juni berichtete der Vereinssyndikus Justizrat Siebes über die Frage des Heeresdienstes und das Hilfsdienstgesetz. Danach haben sich die bisherigen behördlichen Erklärungen über die Kriegswichtigkeit der Zeitungsbetriebe, wie aus dem Bescheid des Kriegsamts auf eine Eingabe des Vereins hervorgeht, lediglich auf die Meldepflicht bezogen. Die sachliche Entscheidung über Einziehungen aus den Betrieben zum Hilfsdienst in den Einzelfällen liegt nach dem Gesetz den Feststellungsausschüssen ob, die als richterliche Instanz gegen die Maßnahmen der Einberufungsaus schüsse anzurufen sind. Gegen ihre Entscheidung ist Beschwerde an die Zentralstelle zulässig. Einer allgemeinen Erklärung der Zei tungsbetriebe, soweit sie nicht mit Personal ,,übersetzt’ sind, als kriegswichtig stehen die Bestimmungen des Gesetzes entgegen. Praktisch indes hat das Kriegsamt die nachgeordneten Stellen schon im Dezember 1916 auf die große Bedeutung der Zeitungsbetricbe hingewiesen, und Einziehungen haben bisher nicht stattgefunden, sind auch nicht zu erwarten. Die bishergien Klagen bezogen sich immer auf Einziehungen zum Heeresdienst, mit denen der Hilfsdienst (Zivildienstpflicht) nichts zu tun hat. und demgegenüber nur die Reklamation platzgreifen kann. Die Hauptversammlung nahm hierzu folgende von dem Bericht erstatter empfohlene Entschließung einstimmig an: Die Hauptversammlung des Vereins’Deutscher Zeitungs- Verleger beauftragt den Vorstand, das Kriegsamt zu ersuchen, durch Vermittlung der Kriegsamtstellen die Einberufungs ausschüsse darübe- ’u unterrichten, daß die Zeitungsbetriebe zu den kriegswich' ien Betrieben im Sinne des § 2 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst gehören, und die Ein berufungsausschüsse demgemäß anzuweisen, von der Ein berufung von in Zeitungsbetrieben beschäftigten Arbeitern und Angestellten abzusehen. Schwierigkeiten beim Postkartendruck Postkärten, deren Zeichenplatte in Lichtdruck und deren Farben platte in Steindruck ausgeführt wird, weisen jetzt mitunter beim Druck der Zeichenplatte in den höchtsen Lichtern, also insbesondere im Himmel, schon nach 50 bis 100 Drucken Gruppen von schwarzen Punkten auf. An diesen Stellen nimmt also die Lichtdruckschicht, die nicht mitdrucken soll, Farbe an. Diese Erscheinung tritt nur bei Verwendung von gestrichenem Karton auf, der zur Vermeidung des Wegschlagens der Farben und etwaigen schädlichen Einflusses des Gerbungsmittels der Aufstrichschicht vor dem Druck mit Firnis grundiert wurde. Alle Versuche, an der Lichtdruckplatte zu bessern! wie Behandlung mit Glycerin, Blutlaugensalz, Ochsengalle_und Aetze, sind ohne Erfolg und verschlimmern nur das Uebel. B. Prüfung der Drucke ergibt, daß der Fehler nicht auf dem Tonen der Lichtdruckplatte beruht. Die Schmutzstellen zeigen nämlich nicht das Gefüge der durch Chrom gegerbten Lichtdruckgelatineschicht, sondern es sind unregelmäßige Flecke, wie sie sich infolge von Staub gelegentlich zu bilden pflegen. Der mit Firnis grundierte gestrichene Karton zeigt überdies selbst nachlängerem Lagern noch eine auf fällige Klebrigkeit.’ Das läßt darauf schließen, daß zum Grundieren kein gut trocknender reiner Leinölfirnis sondern ein sogen. Kriegs- Ersatzfirniß verwandt wurde. Solche Ersatz firnisse enthalten zwar mitunter Leinöl, immer aber Harzdestillate oder sogar Harzlösungen. Das Trocknen solcher Firnisse erfolgt nicht wie das von reinem Lein ölfirnis durch Verharzen der Schicht infolge von Sauerstoffaufnahme sondern durch Verdunstung des Lösungsmittels für den Harzzusatz. Dieses L sungsmittel verdunstet aber nicht auf der ganzen Fläche gleichmäßig, sondern (infolge von Zufälligkeiten und von Uneben heiten des Papiers) unregelmäßig. So kommt es, daß sich an manchen Stellen kleine Harzansammlungen punkt- und kornartiger Natur bilden, die beim Abdruck in der Lichtdruckschnellpresse von dem Papier losgelöst werden und sich in die Lichtdruckschicht einbetten. Wohl findet diese Einbettung nicht nur in den höchsten Lichtern, sondern auch in den Schatten statt, nur stört sie in den Schatten nicht. In den höchsten Lichtern aber widerstehen diese kleinen Harzeinlagerungen der Feuchtung und auch der Behandlung mit Aetze und anderen Chemikalien. Das Harz als fettähnlicher Körper wälzt sich mit Druckfarbe ein und gibt sie beim Druck ab. Gründ liche Abhilfe läßt sich nur dadurch erreichen, daß man gut und schnell trocknenden reinen Leinölfirnis zum Grundieren verwendet. Ist aber solcher nicht zu erlangen, so muß man versuchen, den gestrichenen Karton trotz aller Unbequemlichkeiten ungrundiert zu verwenden oder von Zeit zu Zeit die Lichtdruckplatte mit einem guten Harz- lösungsmittel auszuwaschen, was nachher neues Einwalzen erfordert. Das letztere Mittel ist der äußerste Notbehelf, denn es hält den Auflagedruck über Gebühr auf. Fritz Hansen