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.886 erzielen. Eine maschinelle Aufreihvorrichtung gibt es nicht, es bleibt also das übliche Handverfahren übrig. Eine geübte Kraft trägt die Gummierung mittels Pinsels auf, ohne daß sich die Stücke verschieben. Dasselbe gilt von dem Verschmieren der Rückseite. Der Gummi soll nicht zu dünn sein, sondern muß schlierig bleiben, ebenso darf er nicht zu dick sein. 15—20 Exemplare ergeben eine Gummierlage, nimmt man mehr, so läuft man Gefahr, daß sich die unteren Exemplare herausziehen und verschmiert werden. Das Aufreihen in genannter Anzahl läßt sich bei einiger Uebung leicht mit der Hand gleichmäßig bewerkstelligen. Das Verschmieren auf der Rückseite wird vermieden, wenn man den Pinsel regelrecht von oben nach unten führt und nicht seitwärts streicht. Außerdem darf der Pinsel nicht soviel Klebestoff enthalten, daß er tropft. Er muß deshalb nach jedesmaligem Eintauchen am Behälter „aus gestrichen“ werden, so daß der überflüssige Klebestoff zurückfließt. Vom fachgemäßen Auftrag hängt das gute Gelingen ab. Der Auftrag- pinsel soll geschmeidige weiche Borsten haben. Nach dem Aufstrich werden die Umschläge vor dem Fortlegen zur Trocknung ein wenig auseinandergeschoben, dann lassen sich die gummierten Stücke nach dem Trocknen leichter zusammen nehmen. Das Zusammennehmen kann erst nach vollständiger Trocknung vorgenommen werden. Die Dickflüssigkeit des Klebstoffs bei den eingesandten Mustern war richtig. Nach der Stanzarbeit zu urteilen, hat Fragesteller geschulte Kräfte. F. K. Bodenbeutel-Maschine Windmöller & Hölscher G. m. b. H. in Lengerich, Westf., erhielten das DRP 294592 vom 4. November 1915 ab in Kl. 54 b auf eine Bodenfalzwalze an Bodenbeutel-Maschinen. Mittels dieser Vorrichtung soll die erste Bodenklappe scharf und nachhaltig umgelegt werden. Zu dem Zweck besteht der mittlere Teil der Bodenfalzwalze aus einer besonders gelagerten Rolle, welche unabhängig von der Falzwalze der Gegenwalze nahegebracht und von ihr entfernt werden kann. Die Einzelheiten sind aus der Patentschrift zu ersehen. o 66 r 3 : n clehE 2 b 1 19 ie : ran L O Kaltflüssige Gelatinelösung Emil Wiese in Hamburg erhielt das DRP 297112 vom 7. Juli 1914 ab in Kl. 22 i auf ein Verfahren zur Herstellung von hoch konzentrierter kaltflüssiger Gelafinelösung, welche vollkommen klar und farblos sein und sich besonders zur, Herstellung von Verbundglas, von mikroskopischen und naturwissenschaftlichen Präparaten sowie für optische Zwecke eignen soll. Eine solche Lösung erhält man dadurch, daß man eine Wasserstoffsuperoxyd, Essigsäure und Zinkchlorid enthaltende wäßrige Lösung auf Gelatine wirken läßt. Beispielsweise gibt man zu 1 Liter 3prozentigem Wasser stoffsuperoxyd 100 ccm reine Essigsäure und löst in dieser Mischung 180 g ZißKehlbridIn diesefFKssigkeit werden dann 600 g Gelatine unter mäßigem Erwärmen aufgelöst; die Lösung bleibt 4 bis 5 Tage stehen und wird dann filtriert. Der Patent-Anspruch lautet: Verfahren zur Herstellung v on kaltflüssiger Gelatinelösung, dadurch gekennzeichnet, daß man eine Wäßrige Lösung von Wasserstoffsuperoxyd, Essigsäure und Zinkchlorid auf Gelatine einwirken läßt. Neutraler, nicht trocknender Klebstoff Dr. Hermann Küchle in Darmstadt erhielt das DRP 297186 vom 15. September 1915 ab in Kl. 22 i auf eine Verfahren zur Gewinnung eines neutralen, nicht trocknenden Klebstoffs. Nach DRP 264291, vergl. Papier-Zeitung 1913, S. 3196, wird in der Weise ein Klebstoff gewonnen, daß man Brauerei abfälle, z. B. Hefe, nach Zusatz von schwefliger Säure oder son- sti^cn Stoffen, die die Gärung unterbrechen, erwärmt und unter gleichzeitiger Abdestillierung des Alkohols im Vakuum eindickt. Versuche sollen ergeben haben, daß man den Abfällen vor, während oder nach der Eindickung auch Melasse zusetzen kann, ohne daß der Zucker der Melasse vergärt, und daß man hierbei durch Umsetzung der alkalischen Salze der Melasse mit den sauren Stoffen der Hefe einen neutralen Klebstoff erhält, welcher nicht eintrocknet. Der Patent-Anspruch lautet: Verfahren zur Gewinnung eines neutralen, nicht trocknenden Klebstoffs, dadurch gekennzeichnet, daß man bei der Verarbeitung von Hefe und Brauereiabfällen gemäß Patent 264291 vor, während oder nach der Konzentration Melasse zusetzt. Nr. 43/1917- . Einschränkung der Plakatreklame für öffentliche Schaustellungen wird vom stellvertretenden kommandierenden General des 9. Armee- ! korps bestimmt: Von der öffentlichen Straße aus sichtbare Plakate oder sonstige Ankündigungsmittel, durch welche für öffentliche Schaustellungen jeder Art (Theater, Kinos, Varits, Kabarets, Zirkusse, Schaubuden, Panoptikums) Reklame in Bildern oder in auffälliger Schriftform gemacht wird, dürfen außer an den öffent lichen Anschlagsäulen nur an denjenigen Gebäuden, in welchen die' Schaustellungen stattfinden, angeschlagen oder angebracht werden, —n. Eine Verdeutschungstafel für Zeitungsanzeigen hat Professor | Eichhorn in Konstanz aufgestellt und der Allgemeine Deutsche N Sprachverein vervielfältigen lassen. In die Tafel sind nur solche , Fremdwörter aufgenommen, die sich wieder und wieder in den Zei- tungsanyeigen finden. Sie wird nunmehr allen Zeitungen und An- zeigenhäusernzugänglich gemacht mit der Bitte, sie in ihren Geschäfts- • stellen auszuhängen, wo die Auftraggeber ihre Anzeigen schreiben oder aufgeben. Abzüge können von der Geschäftsstelle, Berlin W 30, Noliendorfstr. 13/14, kostenlos bezogen werden. Die Leiter und Angestellten der Empfangsstellen sollten an Hand der Tafel den Auftraggebern bei der Abfassung gut deutscher Anzeigen behilflich sein. Zeitschriftenschau Moderne Kunsteinbände. In Nr. 18 des „Allgemeinen Anzeigers für Buchbindereien’’ berichtet Prof. Pazaurek über die in der König- Karls-Halle des Stuttgarter Landesgewerbemuseums stattgefundene Ausstellung moderner Bucheinbände des Jakob Krausse-Bundes. Er streift auch die Frage, inwieweit der Einband auf den Inhalt des Buches bezug zu nehmen hat, und kommt zu der Ansicht, daß sie nur von Fall zu Fall entschieden werden kann, Das Nächstliegende sei, daß der Buchkünstler seine Arbeit dem Inhalt des Werks anpaßt. Viele Liebhaber wünschten das aber nicht, da sie für ihre Bücher- einheitliche oder wenigstens zusammenstimmende Einbände wünschen. Verfasser betont, daß unsere heutigen Kunstbuchbinder in der Lage sind, alle vernünftigen Bedürfnisse und Wünsche der Bücherlieb haber zu bpfriedigen. und Wir darin vom Auslande unabhängigseien. Der deutsche Bucheinband sowie die Bindetechnik haben sich vom englischen und ffanzöischen Einfluß befreit. Z. Die Zukunft kriegsverletzter Buchdrucker. Unter dieser Ueber- Schrift bringt der „Allg. Anzeiger für Druckereien” in Nr. 35/36 eine übersichtliche Zusammenstellung der Entschädigungssätze die an kriegsverletzte Buchdrucker gezahlt werden. Es wird zugleich die Frage des Kriegswitwen- und Waisengeldes behandelt, ebenso die Verwicklungen, die entstehen, wenn ein als tot erklärter Krieger zurückkehrt, und dessen Frau eine neue Ehelinggangen ist. Z. 14 0 135f Ueber Maschinenkäufe. (Typographissheglahrbücher, Heft 4.) Der Verfasser gibt Ratschläge für die WahlderBuchdruckpressen, die Bezahlung der Maschinen, die sonstigen Kajibedingungen, den Kaufvertrag, das Zubehör u. a. m., Fernerverbreitet er sich über den Ankauf gebrauchter Maschinen, die Gewährleistung, die Liefer zeit, die Uebernahme und sonstige Rechtsangelegenheiten, die mit dem Maschinenkauf Zusammenhängen. Z. adi,, Abstoßung von Schriftmaterial. In Nr. 32 der „Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker” wird hierüber u, a. ausgeführt, daß es den Schriftgießereien nach dem Kriege an Schriftmetall fehlen wird. In den Setzereien liege aber noch viel Material brach. Die Metall preise von heute sollten es jedem nahelegen, sich allen entbehrlichen Schriftmaterials zu entäußern, denn diese Preise bleiben nicht so hoch. Wo Zeit vorhanden ist, sollte die Durchsicht des Materials nach Kräften gefördert werden, wobei allerdings ein zuverlässiger und ordnungsliebender Mann herangezogen werden muß, der beurteilen kann, was am besten ausgeschieden werden kann. In Nr. 33 des selben Blattes wird von neuem auf den jetzigen geeigneten Zeit punkt für den Umguß alter Druckereien hingewiesen. Z. Typographische'Regeln. Das „Börsenblatt für 'den deutschen Buchhandel" brachte in seiner Nr. 65 unter diesem Titel einen Aufsatz, der zwei weitere Einsendungen zu dem gleichen Stoffe zeitigte (Nrn. 88 und 105). In den Abhandlungen werden die hauptsächlichsten Grundsätze der Satzherstellung eingehend besprochen und auf deren notwendige Durchführung bei jedem Buche hingewiesen. Ist in den mit gründlicher Sachkenntnis geschriebenen beiden letzten Abhandlungen auch nicht viel Neues gesagt, so dürften sie doch den Zweck erfüllen, die Buchverleger erneut auf die Notwendigkeit und den Vorteil guter Satzarbeit aufmerksam machen zu und sie davon überzeugen, daß bei allzugroßer Billigkeit der Herstellung keine gute Arbeit entstehen kann. Z. Das Zurichten von Werkformen. (Nr. 4 der „Schweizer Graph. ! Mitt.”). Der Verfasser befürwortet die Verwendung des harten Zy linderaufzuges, weil dabei schnelleres Arbeiten möglich ist und die Formen sauber ausdrucken, wogegen beim halbweichen oder weichen Aufzug mit zu reichlicher Farbe gearbeitet werden muß und Verdik- kung der Schrift und sonstigen feinen Bestandteile der Druckformen stattfindet. Z. PAPIER-ZEITUNG