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DDAPIER-VERARBEITUNG ■ Buch GEWERBE Lohntarif im Buchbindergewerbe Die gemeinsamen Vorstände des Verbandes Deutscher Buch bindereibesitzer und des Deutschen Buchbinder-Verbandes faßten am 24. Mai 1917 im Deutschen Buchgewerbehaus in Leipzig folgende Beschlüsse: • An Stelle der am 8. Mai 1916 in Leipzig und aller später in Leipzig, Berlin und Stuttgart getroffenen Vereinbarungen über Kriegsteuerungszulagen wird folgendes neu vereinbart: 1. Der bestehende Tarif bleibt bis zum 1. Juli nach Friedens schluß mit England in Kraft. Werden Abänderungen in den tarif lichen Abmachungen von der einen oder anderen Seite verlangt, so sind die betreffenden Anträge bis zum vorhergehenden 1. April beim Zentral-Vorstand einzureichen. Werden Abänderungen bis dahin von keiner Seite verlangt, so verlängert sich die Gültigkeitsdauer des Tarifs um ein weiteres Jahr. 2. Drei Monate nach Friedensschluß mit England treten die beiderseitigen Vertreter der vertragschließenden Organisationen zu einer Beratung darüber zusammen, ob und in welcher Höhe die Teurungszulagen weiter zu gewähren sind. 3. Sämtliche bisher gewährten, durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen festgelegten allge meinen Teurungszulagen kommen in Wegfall. Lohnaufbesserungen sind mit Teurungszulagen nicht gleichbedeutend, und deshalb bleiben Lohnaufbesserungen von allen diesen Beschlüssen gänzlich unberührt. 4. Dafür werden folgende Teuerungszulagen vereinbart, die ab 1. Juli 1917 in Kraft treten: Männliche Arbeiter in Zeit- und Akkordlohn erhalten bei einem Wochenverdienst Verheiratete Ledige bis 34 M 9,50 M. 8,— M. über 34—38 M 8,— ,, 6,50 ,, über 38—42 M 6,50 ,, 5,— ,, über 42 M 4,50 ,, 3,— ,, Arbeiterinnen in Zeit- und Akkordlohn erhalten bei einem Wochenverdienst bis 12 M 2,— M. über 10—20 M 4,50 „ über 20 M 3,50 ;, Für Handfalzarbeiten werden außerdem 20 v. H. Aufschlag auf die tariflichen Akkordpreise gezählt. 5. Die Verrechnung und Bezahlung der Teurungszulagen erfolgt wöchentlich auf Grund des jeweiligen Wochenverdienstes. Bei Ver säumnis und'nicht voller Beschäftigung werden die Teurungszulagen unter Zugrundelegung des vollen Wochenverdienstes anteilig ver rechnet. Glesetzliche Feiertage gelten nicht als Versäumnis. Bei einzelnen Firmen etwa bestehende höhere Teurungszulagen dürfen nicht gekürzt werden. Betreffs der Ueberzeitarbeit gelten die tariflichen Bestimmungen. 6. Für Berlin ist außer den obigen Teurungszulagen ein besonderer Zuschlag auf alle bezahlten Löhne zugesagt, dessen Höhe noch örtlich geregelt wird. Leipzig, den 24. Mai 1917 Verband Deutscher Deutscher Buchbindereibesitzer Buchbinder-Verband gez. Arthur Rummel gez. Emil Kloth Liefervertrag mit Vorbehalt Ich bin Papierwaren-Fabrikant und Großhändler in Papier und Pappen und habe unterm 10. Januar bei einer Wellpappenfabrik Angebot auf 100 000 Kartons zur Lieferung innerhalb eines Jahres, mindestens 10 000 im Monat, eingeholt. Ich habe dann der Fabrik den Auftrag erteilt und erhielt unterm 14. Februar folgende Auf tragsbestätigung : „Wir behalten uns bezüglich der Lieferung dieses Auf trages selbstverständlich Lieferungsmöglichkeit in jeder Be ziehung yor. Irgendwelche Schadenersatzansprüche bei Lieferungsunmöglichkeit, die durch Umstände hervorgerufen •wird, für die wir. nicht einzustehen haben, sei es also Kohlen- mangel, unverhältnismäßige Verteuerung der Rohpapiere, Arbeitermangel oder sonstige Umstände, können an uns nicht gestellt werden.” Nachdem die Fabrik bis jetzt nur einmal 10 000 geliefert hat und schon 30 000 überfällig sind, lehnt sie weitere Lieferungen ab und gibt als Grund an, sie sei auf Grund der Auftragsbestätigung vom 14. Februar nicht verpflichtet, weiter zu liefern, da sich die Papierpreise wesentlich erhöht haben. Sie verlangt heute 45 v. H. mehr. Da die Papierfabriken sämtlich ihre Abschlüsse noch zu ab geschlossenen Preisen liefern, und die Wellpappenfabrik sich jedenfalls für Aufträge, die sie im Februar angenommen, eingedeckt hat, so bin ich der Ansicht, daß sie nicht berechtigt ist von dem Auftrag zurückzutreten. Ich muß meinen Kunden liefern und Wellkartons auf alle Fälle herbeischaffen. Es liegt kein Grund vor, vom Vertrag zurückzutreten. Wie habe ich mich in einer derartigen Sache zu verhalten? Soll ich von einer anderen Firma noch Angebot kommen lassen und solche anderweitig bestellen oder soll ich bei meinem letzten Lieferanten mit 45 v. H. Aufschlag die Ware kommen lassen und später gegen die Fabrik für Nichtlieferung den Klageweg be schreiten ? Ist der Lieferant verpflichtet mir zu liefern ? Papierwarenfabrik In der Auftragsbestätigung ist unverhältnismäßige Erhöhung der Rohpapierpreise als Grund zum Rücktritt vom Vertrag aufgeführt. Erhöhung um 45 v. H. im Laufe weniger Monate kann als unver hältnismäßig gelten. Hätte die Fabrik sich mit Rohpapier auf längere Zeit durch Vertrag mit Papierfabriken versorgt, so hätte der erwähnte Vorbehält der Auftragsbestätigung keinen Sinn. Soweit wir unter richtet sind, lehnen es auch schon seit längerer Zeit die Papier fabriken ab, Abschlüsse auf längere Zeit zu machen, verkaufen viel mehr jede einzelne Ladung zu jeweilig neu vereinbartem Preise. Aus diesen Qründen glauben wir, daß Fragesteller keinen Erfolg haben wird, wenn er die Fabrik auf Einhaltung des Vertrages oder auf Schadenersatz verklagt. Gummieren der Briefumschläge Mit der zunehmenden Knappheit aller Klebstoffe kann die Frage an Bedeutung gewinnen, warum die Verschlußklappen der Brief umschläge bis an den Falzrand hinauf gummiert zu werden pflegen, da der hierdurch erzielte Verschluß das glatte und rasche Oeffnen eines derartigen Briefes meist sehr erschwert, während die Gefahr des unbefugten Oeffnens oder Hineinsehens auch bei nicht so weit hinaufreichender Gummierung nicht groß ist und Aufweichen oder Sprengen der Klappen durch Aufrollen auch bei Vollgummierung doch möglich ist. Bei der jetzigen Knappheit an Gummi arabicum u. dgl. sollte die Klappe nur in der Mitte gummiert werden. Hielt man doch früher eine einzige Siegelmarke zum Verschluß genügend. • G R. Klappengummierung Ich brauche ein Verfahren mittels dessen ich auch unter den er schwerten Verhältnissen rasch gummieren kann. Wenn Sie Gum mierung von Hand empfehlen, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir den Arbeitsvcrgang recht genau beschreiben könnten. 1. Auf welche Weise lassen sich die Umschläge am besten gleich-, ausstreichen, gibt es hierzu ein maschinelles Hilfsmittel ? 2. Wie ist die Handhabung, damit sich die Blätter beim Ueber- streichen mit dem Pinsel nicht verschieben, oder nimmt man zum Gummieren keinen Pinsel, sondetn etwas anderes ? Wie erreicht man, daß sich der Gummi nicht auf die Rückseite abschmiert, und wann müssen die Kuverts auseinandergenommen werden, doch wohl, wenn sie trocken sind? Kann die Gummierung praktisch von einer Person ausgeführt werden, oder müssen mehrere Hand in Hand arbeiten? Muß der Gummi dick oder dünn verarbe tet werden ? Wieviel Umschläge lassen sich täglich von einer Person gummieren? Ich besitze eine ältere Kuvertmaschine mit Schlittenführung, das Blatt wird mittels des Gummierers auf den Schlitten gehoben, der Gummierer wird durch eine Gummiwalze versorgt. Es werden öfter 2 Blätter auf einmal gehoben, wie ist dies zu vermeiden ? An der Seite, wo der Gummierer ist, befindet sich ein Haken, ich habe Ihnen die Stelle auf einem Kuvertblatt angezeichnet, müßten noch mehr solcher Haken angebracht werden und wo, oder müßte die Unterlage irgend welche Biegung erhalten. Ich vermute, daß sich dieses glänzende Papier besonders schwer verarbeiten läßt. Papierverarbeiter Antwort eines Mitarbeiters: Maschinengummierung ist der Hand gummierung auch wegen ihrer Güte vorzuziehen. Wenn Fragesteller beabsichtigt im Notfall zur Handgummierung zu greifen, so sindge- schulteKräfte,welche mit einemPinsel sachgemäß umgehen können, die erste Bedingung. Andernfalls ist keine zufriedenstellende Leistung zu