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576 PAPIER-ZEITUNG Nr. 21/1917 für die Zollfragen der Papier verarbeitenden Industrie sowie’ des Reichsausschusses für Papierverarbeitung, Druckgewerbe und Ver- lag. Er knüpfte an den Geburtstag Bismarcks an, der an dem gleichen Tage gefeiert wird, betonte die wertvolle Mitarbeit des Herm Paul Asheim in den Berufsvertretungen des Papierfaches und wünschte dem Hause lauter sonnige Tage. Herr Max Krause als Vorsitzender des Papierindustrie-Vereins wies in seiner Ansprache unter anderem auch darauf hin, es sei er freulich, daß die Söhne und der Schwiegersohn des Gründers das Geschäft so erfolgreich weiterführten, und daß nunmehr deren Söhne schon wieder dem Geschäft ihre Mitarbeit widmen. Durch derartige Vererbung von Geschäften entstehe in den Leitern großer Geschäfte eine wünschenswerte Ueberlieferung von Berufsfreudigkeit, kauf männischem Geist und Verantwortungsgefühl. ‘Herr Kuhn von der Firma Reimers Nachf. sprach den Leitern des Hauses Asheim im Namen der Kundschaft Dank und Aner kennung dafür aus, daß sie es stets verstanden haben, die Kundschaft gut zu bedienen und ihren Wünschen entgegen zu kommen. Er betonte auch, daß der Gründer Ferd. Asheim nicht zuletzt durch vorbildliche Sparsamkeit das Haus aus kleinen Anfängen groß ge macht habe. Die Firma Bernhard Krause, Spezialfabrik photographischer Karten und Kartons in Dresden-Radebeul (Gründer und Inhaber Herr Bernhard Krause) beging am 1. April 1917 ihr 25 jähriges Geschäfts] ubelf est. Der 1. Buchhalterund Kassierender Firma Fried. Erfurt, Papier fabrik in Straupitz, Post Hirschberg i. Schl. Herr Alfred Mauksch feierte am 2. April sein 25 jähriges Jubelfest der Zugehörigkeit zu dieser Firma. 6. Kriesganleihe. Die Firma Max Krause, Papieraussttatungs- fabrik, Berlin S 42, Alexandrinenstr. 93 zeichnete 250 000 M. und Angestellte zeichneten etwa 80 000 M. auf die 6. Kriegsanleihe. Für die 1. bis 6. Kriegsanleihe wurden zusammen 820 000 M. durch die Firma gezeichnet. Die ,,Feldmühle’’ Papier- und Zellstojjwerke in Stettin, die auch für die vorhergegangenen Kriegsanleihen Millionenbeträge gezeichnet haben, zeichneten für die 6. Kriegsanleihe 3 Millicnen Mark. Zwangsverwaltung. Die der französischen Papierfabrikfirma Darblay pere et fils in Essonne gehörige Zellstoffabrik Wörgl G. m. b. H. in Wörgl, Tirol, ist der Zwangsverwaltung unterstellt worden. Zwangsverwalter ist Ferdinand Keller in Fritzens. Versenkt. Nach den amtlichen Berichten des Admiralstabes vom 30. März wurde das norwegische Schiff ,.Garant" mit einer Ladung von Sulfatstoff und Papier durch ein deutsches Unterseeboot versenkt. Zeitungswesen. Ein neues, zweimal täglich erscheinendes Blatt erscheint seit 1. April unter dem Titel ,,Glos” (,,Die Stimme”) in Warschau. Schriftleiter ist Herr Johann Kucharzewski. Das Blatt will ausschließlich die Interessen des neuen Königrichs Polen ohne parteipolitische Sonderrücksichten vertreten. K- (Posener Tageblatt.) Der bisher in Temesvar herausgegebene ,, Deutsch-ungarische Volksfreund" ist mit dem in Werschetz erscheinenden „Südungarischen Generalanzeiger” vereinigt worden. Der Name „Deutsch-ungarischer Volksfreund” wurde beibehalten. Diese Vereinigung entspricht einem Wunsche der Deutschen Ungarns. Das Blatt ist das Hauptorgan der Deutschen Volkspartei in Ungarn. Nachruf! Am 29. März 1917 starb plötzlich an Herzschwäche Herr Fritz Seehof, Dresden Seit wenigen Monaten mit unserer Vertretung be traut, hat er es verstanden, sich schnell die Wert schätzung seiner Geschältsfreunde und unser Vertrauen zu gewinnen. Wir beklagen den Verlust eines tüchtigen, strebsamen Kaufmannes, dem wir ein ehrendes An denken in Treue bewahren werden. [2572 Papierfabrik Köslin, Rktiengesellschaft. Briefkasten Der Frage muß 15-Pf.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben nnberäcksidhtigt. Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck obne Namen gestattet. Kündigung des Reisenden 14077. Frage : Ich bin als Reisender bei X gegen festes Gehalt, Umsatzprovision und Spesen angestellt. Am 11. Januar ging ich auf Reise, am 25. schrieb ich der Firma, ich hätte Gelegenheit mich zu verbessern; falls sie mir erhöhtes Gehalt (gleiches wie neue Firma) nicht gewähren wollte, bäte ich um Mitteilung, da ich mich sofort entschließen müßte. Hierauf Antwort der Witwe des Inhabers, der um diese Zeit gestorben war: „sie könnte es mir bei der durch den Tod des Inhabers geschaffenen neuen Sachlage nicht verdenken, wenn ich das Haus verlassen wollte, sie wollte mir entgegenkommen, falls ich baldigst eine neue Stellung antreten sollte, sie bäte in diesem Falle um Bescheid.” Da gesetzliche Kündigung vereinbart, faßte ich dies als Kündigung zum 31. März auf, und da ich vor dem 31. März auszuscheiden nicht beabsichtigte, gab ich keinen weiteren Bescheid. Ich bitte Sie um Auskunft: 1. Ich hatte doch ein Recht, nach dem Schreiben der Witwe meine Stelle als zum 31. März d. J. aufgelöst zu betrachten 2. War ich durch den Tod des Inhabers (mein Vertrag ist doch mit dem verstorbenen Inhaber abgeschlossen) nicht berechtigt, evtl, sofort das Verhältnis aufzulösen ? Ich weiß als Reisender der Firma X bis heute noch nicht, (eine Anzeige ging mir nicht zu), ob die Witwe, die sich nie um das Geschäft gekümmert, oder die einzige lochter des verstorbenen Inhabers jetzt Besitzerin des Ge schäfts ist, es muß doch bei Besitzwechsel dem Reisenden eine An zeige gemacht werden. 3. Der Buchhalter der Firma erlaubte sich in den letzten Briefen grobe Unverschämtheiten mir gegenüber; es ist Sitte, daß der Reisende die Endsumme der Aufträge bei jedem Auftrag oberflächlich angibt; was wirklich ausgeführt wird, ergibt ja der Rechnungsbetrag. Der Buchhalter schreibt mir, ich gäbe als Endsumme manchmal 20 M. mehr an, ob ich damit „täuschen” wolle, bliebe dahingestellt 1 Gibt auch dieser schwere unberechtigte Vorwurf dem Reisenden, der doch als solcher einen Vertrauenspc sten bekleidet, keinen Grund zum sofortigen Austritt, oder muß der Reisende solche Ehren kränkungen ruhig hinnehmen ? Antwort: 1. Das Schreiben der Witwe bedeutet keine Kün digung, vielmehr mußte solche erst durch Erklärung des Frage stellers an die Witwe erfolgen. 2. Der Tod des Inhabers berechtigt nicht zur kündigungslosen Aufhebung des Vertrages. Es war Sache des Fragestellers, sich zu erkundigen, wer nunmehr Inhaber ist. Maßgebend für ihn ist es ja, daß das Geschäft weitergeht und er sein Gehalt weiter erhält. 3. Das Vorgehen des Buchhalters berechtigt nicht zum so fortigen Lösen des Dienst Vertrages. Wenn Fragesteller sich durch die Bemerkung des Buchhalters gekränkt fühlt, so mag er sich darüber bei der Geschäftsinhaberin beschweren. Keinesfalls ist die vermeintliche Beleidigung so schwer, daß deshalb Frage steller seine Stelle sofort aufgeben dürfte. doch System-' Vntikal Schränke. Register Hasten Leitkarten Nolizkarlen Vertikal- Mappen. Schnell- Hefter...: Ordnung Mappen. : -etc- : Deutsche Schnellhefter-Werke Weißenfels a.S. System-Möbelfabrik • Buchdruckerei ■ Buchbinderei Kleister vorzügliches Fabrikat, äusserst ergiebig. Fass etwa 50 kg Inhalt. Albrecht Lamprecht, Charlottenburg Kaiser Friedrichstrasse 78 Fernruf Wilh. 1929 [1619 Verantwortlicher Fchriftleiter Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SW 11, erbeten Verlag von Carl Holmann, Berlin, Druck von A. W, Hayn's Erben (Curt Gerber), Berlin SW 68, Zimmerstraße 29