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738 3. Fests.ellung des Voranschlages der Verwaltungskosten für 1918. 4. Wahl des Ausschusses zur Vorprüfung der Rechnung über die Vcrwaltungskosten für 1917. 5. Laufende Verwaltungsangelegenheiten und Anträge aus der Mitte der Versammlung Infolge Anordnung des Bundesrats (Bekanntmachung des Reichs kanzlers vom 11. Januar 1917) sollen die nach der Satzung fälligen Neuwahlen der Sektionsvorstände sowie der Vertreterzur Genossen schaftsversammlung erst nach Beendigung des Krieges stattfinden. Bis dahin ist die Amtsdauer der im Jahre 1913 gewählten Herren erstreckt worden. Berlin SW 11, den 30. April 1917 Der Vorstand der Sektion 7 der Papiermacher-Berufsgsnossenschaft Kommerzienrat Ferdinand Eppen, Vorsitzender Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker Zum Mitglieder-Verzeichnis Als Mitglieder haben sich gemeldet: Herr Dr.-Ing. Hans Krull, Chefchemiker des Betriebslaboratoriums der „Feldmühle” A.-G. Odermünde, Post Scholwin, Pommern. Herr Erich Illing, Papierchemiker, Odermünde, Post Scholwin, Pommern. Bestandserhebung von Nadelrundholz Bekanntmachung der Kriegsministerien (für Preußen: H. I. 1856/3. 17. K. R. A.) vcm 1. Mai 1917. § 1. Die von dieser Bekanntmachung betroffenen Personen meldepflichtige Personen) unterliegen hinsichtlich der von dieser Bekanntmachung betroffenen Gegenstände (meldepflichtige Gegen stände) einer Meldepflicht. § 2. Meldepflichtig sind alle Vorräte an gefälltem Nadelrundholz mit einer Zopfstärke von 10 cm aufwärts, § 3. Zur Meldung verpflichtet sind: 1. Waldeigentümer und Waldnutzungsberechtigte, soweit sie im Besitz von Holz sind, das noch nicht an einen Dritten überwiesen ist. 2. Sägewerksbesitzer, Holzhändler und sonstige Personen bezüglich des Holzes, das ihnen gehört oder von ihnen erstanden und ihnen bereits überwiesen ist, gleichgültig wo es lagert. Befreit von der Pflicht der Meldung bleiben die Personen, deren gesamter Vorrat an meldepflichtigen Gegen ständen nicht mehr beträgt als 50 Festmeter. § 4. Für die Meldepflicht ist der bei Beginn des 1. Mai 1917 (Stichtag) tatsächlich vorhandene Bestand an meldepflichtigen Gegenständen maßgebend. Die Meldungen sind bis zum 15. Mai 1917 an die Holz-Meldestelle der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Berlin SW 11, Königgrätzer Straße 100 a, zu erstatten. § 5. Die Meldungen haben nach Kubikmetern (Festmetern) auf den amtlichen Meldescheinen zu erfolgen, die bei der Holz-Melde stelle der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Berlin SW 11, Königgrätzer Straße 100 a, anzufordern sind. Die Anforderung der Meldescheine soll auf einer Postkarte (nicht Brief) erfolgen, die nichts anderes enthalten soll, als: 1. kurze Anforderung des oder der gewünschten Meldescheine; 2. Art des Betriebes; 3. Angabe, ob der Meldepflichtige die melde pflichtigen Gegenstände a) als Händler vertreibt, b) im Sägewerk einschneidet, c) Waldeigentümer oder Waldnutzungsberechtigter ist; 4. deutliche Unterschrift mit genauer Adresse und bei Firmen mit Firmenstempel. Für getrennte Betriebe oder Lagerstellen sind be sondere Meldescheine einzusenden. Um möglichst genaue Ausfüllung der auf den Meldescheinen unter „II.” gewünschten „Angaben” wird im eigenen Interesse des Meldenden ersucht. Die Meldescheine sind ordnungsgemäß postfrei zu machen und haben auf dem Brief umschlag den Vermerk zu tragen: „Nadelrundholz-Meldeschein". Eine zweite Ausfertigung (Abschrift, Durschchlag, Kopie) ist von dem Meldenden bei seinen Geschäftspapieren zurückzubehalten. § 6. Alle Anfragen und Anträge, welche diese Bekanntmachung betreffen, sind an die Holz meldestelle der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Berlin SW 11, König grätzer Straße 100 a, zu richten. § 7. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 1917 ii Kraft. Wie aus dem Meldeschein „II” hervorgeht, ist Beschlagnahme nicht beabsichtigt. Die bisherigen auf Veranlassung des Kriegs ministeriums angestellten Ermittelungen der Fachverbände fallen fort. Die Bestandsaufnahme bezweckt die Feststellung a) der Nadel rundholzvorräte, b) der Leistungsfähigkeit der Sägewerke. An Hand der beiden Feststellungen soll geprüft werden, wie durch be hördliche Hilfe die Erzeugung gesteigert werder kann. Frankreichs Papiernot. Nach einer Meldung der Agence Havas aus Paris vom 1. Mai hat die französische Regierung in Ueberein stimmung mit den Presseverbänden weitere Herabsetzung der Seitenzahl der Zeitungen an bestimmten Tagen vom 5. Mai ab an geordnet. Spinnpapier und die beweglichen Sauger Mit großem Interesse hat wohl jeder die Erfolge der Ammendorfer Papierfabrik mit ihren beweglichen Saugern verfolgt, jedoch kann ich mich den Ausführungen des Herrn P. Ebbinghaus in Nr. 23 des Blattes, was die Arbeit der Naßpressen anbelangt, nicht anschließen. Man muß nämlich zur Erzielung von tadellosem Spinnpapier mit den Pressen so weit wie irgend möglich arbeiten. Vier Pressen sind besser als drei Pressen. Das Wasser, das man mittels Pressen dem Papier entzieht, braucht ihm auf dem Trockenzylinder nicht mehr entzogen zu werden, daher können bei sonst gleicher Arbeitsweise die Trockenzylinder entsprechend weniger geheizt werden. Nun ist das Trocknen für alle Papiere, besonders aber für feste Papiere, an ihrer Spitze Spinnpapier, schädlich. Je weniger ich hier die Faser durch Trocknen in Anspruch nehme, um so fester wird das Papier. Auch die Leimfestigkeit wird durch nicht zu starkes Trocknen gehoben, also habe ich um so weniger Leim notwendig je weniger feucht das Papier den Trockenzylindern zugeführt wird. Daß die beweglichen Sauger bessere Entwässerung herbeiführen sollen, ist mir nicht verständlich; Metalltucherspamis dürfte durch sie herbeigeführt werden, namentlich dürfte das Metalltuch sich weniger verziehen, also glatt bleiben; hierin allein dürften die großen Vorteile zu erblicken sein. R. E. Heinrich Voelter der Bahnbrecher der Holzschleiferei Von Siegmund Ferenczi. Fortsetzung zu Nr. 32 Nachdem uns die wörtlich wiedergegebenen Aufzeichnungen Voelters über die allmähliche Vervollkommnung der Holz schleiferei-Maschinen Einblick in die Art seines technischen Schaffens gewährt haben, müssen die von seiner Tochter aufbe- bewahrten Urkunden mit Rücksicht auf den infolge der knappen Papierzuteilung beschränkten Raum in kurzem Auszug gekenn zeichnet werden, wobei zu hoffen ist, daß sie im Deutschen Museum zu München zu Nutz und Frommen der Geschichte der Technik den Forschern zur Verfügung gestellt werden mögen. Prof. E. Gaus in Heidenheim, Vorstand des dortigen Alter tumsvereins, hat eine „Erinnerungsschrift an Heinrich Voelter zu dessen 100. Geburtstag” herausgegeben und Voelters geschäft lichen Nachlaß: Zeichnungen, Patentschriften, Holzschliff- und Papierproben usw. im Heidenheimer Altertumsmuseum aufgestellt. 1. Die Holzpapierjabrikation. Handschrift von Heinrich Voelter, begonnen im Januar 1848, beendigt im Januar 1849, umfassend 25 halbbeschriebene Folioseiten und.3 Zeichnungen. Für die Auswahl des Holzes wird empfohlen, starke, astfreie, weiße Stämme zu nehmen und möglichst frisch zu verarbeiten, im Sommer aber vor Sonne geschützt auf Unterlagen aufzubewahren. Das Holz wird in Stücke von 8 Zoll Länge (entsprechend der Breite des Steins) geschnitten, entrindet, von Aesten und Buckeln befreit und bei den Schleifern aufgcstapclt. Man schärfe die Steine so, daß sie bei 4 PS Kraftverbrauch und 40 Pfund Belastung auf 60 bis 70 Quadratzoll Schleiffläche 5—6 Pfund trockenen Feinstoff und 1/s Pfund groben Stoff in der Stunde liefern. Klötze bis zu 8 Zoll Durchmesser werden bis zur Mitte abgeschliffen und dann umgedreht, dickere Klötze werden von vier Seiten abgeschliffen, um an Kraft zu sparen. Holz mit stark dunklem Kern wird bis an den dunklen Teil geschliffen und dann zum Verbrennen entfernt. Genaue Anweisung zum Bau des Holzschleifereigebäudes und zu den Fundierungen der Holzschleifer an Hand einer Zeichnung. Vorschrift für das Schärfen des Schleifsteins mit einem gerieften Ham mer und Beseitigung zu großer Rauheit durch Anpressen von einem Stück Sandstein während des Ganges. Umfangsgeschwindigkeit des Steines im Betriebe 20 bis 22 Fuß in der Sekunde. Der Zeug fließt erst über kleine, weitmaschige, dann über größere, feinmaschige Schüttelsiebe. Die ersten halten die groben Späne, die letzten die feinen Splitter zurück, und werden von Zeit zu Zeit durch Schaufeln entfernt. Das vom feineren Sieb Abgeschaufelte wird dem Stoff für Konzept- und Tabakpapiere zugemischt. Dann gelangt der von Splittern befreite dünne Stoff auf Schüttelsiebe, von denen er nach Abfluß des Wassers abgeschaufelt und zu feinem Papier verarbeitet wird. Das Abwasser der letzten Schüttelsiebe wird in den Wasser behälter gepumpt, der das Spritzwasser für die Schleifsteine liefert, und auf diese Art werden die noch darin enthaltenen feinen Fasern wiedergewonnen. 2. Gedrucktes Rundschreiben von Heinrich Voelters Söhnen in Heidenheim a. d. Brenz vom März 1889. Beidseits bedrucktes Blatt, aus 3/5 Lumpen und 2/5 Fichtenschliff hergestellt, splitter frei, immer noch schön weiß. Die Papierfabrikanten werden auf die aus Holz gewinnbare Fasermasse als guten und billigen Ersatz für Lumpen aufmerksam gemacht. Die Holzmasse sei den-erdigen Beschwerungsstoffen und sogar Baumwollumpen vorzuziehen und brauche zu ihrer Her-