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722 PAPIER-ZEITUNG Nr. 35/1917 Papiermacher-Berufsgenossenschaft Sektion I (Bayern) München, den 1. Mai 1917 Die verehrlichen Mitglieder werden hierdurch zur dies jährigen ordentlichen Sektionsversammlung auf Mittwoch, den 16. Mai 1917, vormittag 11 Uhr, nach München, Geschäftszimmer der Sektion, Marsstraße 26, I, eingeladen. T agesordnung: 1. Geschäfts- und Kassenbericht für das Jahr 1916 und Abnahme der Verwaltungskostenrechnung der Sektion für 1916; 2. Aufstellung des Verwaltungskostenvoranschlages für das Jahr 1918; 3. Wahl der Rechnungsrevisoren für das Jahr 1917; 4. Verschiedenes. Mitteilungen und Anträge aus der Mitte der Versammlung. Der Sektionsvorstana. Kommerzienrat Dr. Haerlin, Vorsitzender Tarifierung auf deutschen Eisenbahnen Von den Beschlüssen der ständigen Tarifkommission in der am 29. März abgehaltenen Sitzung bringen wir nachfolgend die für unser Fach wichtigen; Die Grundsätze für die Frachtberechnung werden dahin geändert, daß künftig die Fracht und die Nebengebühren stets auf volle 10 Pf. nach oben abgerundet werden. Ausgenommen hiervon sind nur die Preise für Vordrucke, die Signiergebühr, das Wägegeld für Stück güter und die Gebühr für Benachrichtigungen, die nach den genauen Beträgen ohne Abrundung erhoben werden. Bei dem zur Fracht berechnung zu ziehenden Gewicht findet bereits jetzt stets Abrundung auf volle 10 kg nach oben statt. In der Stelle „Pflanzenleim” des Spezialtarifs I, die künftig die Ueberschrift „Klebmittel, flüssige” erhält, wird das Stichwort „Gerbleim” zur Verhinderung mißbräuchlicher Inanspruchnahme dieses Tarifs durch „Leim aus Zellstofflauge” ersetzt. Kalkfrei angefallene oder entkalkte Zellstoff lauge, auch einge dickt, wird in den Spezialtarif I eingereiht; die kalkhaltig angefallene Zellstofflauge, auch eingedickt tarifiert — wie bisher — nach dem Spezialtarif III. (Dies betrifft offenbar „Zellstoff-Ablauge”.) Die Stelle ,, Papier und Pappe, alt abgängig” im Spezialtarif III wird erweitert durch besondere Aufzählung von Papier- und Pappen abfällen, von Papiergarnabfällen und von Abfällen von Papiergarn mit Baumwollauflage. Tarifunstimmigkeiten werden dem für die Ueberprüfung des deutschen Eisenbahn-Güter- und Tiertarifs eingesetzten Unteraus schuß überwiesen. An den gleichen Unterausschuß zur nochmaligen Feststellung zurückverwiesen werden schließlich die von diesem Unterausschuß vorberatenen Anträge auf Neuordnung des Nebengebührentarifs im deutschen Eisenbahn-Güter- und Tiertarif, Teil I. Diese als dringlich bezeichneten Beschlüsse werden voraussicht lich zum 1. August in Kraft gesetzt, falls nicht nach der Geschäfts ordnung wirksamer Widerspruch erhoben wird. Die im Nebengebührentarif zum Deutschen Eisenbahn-Güter tarif, Teil I B. festgesetzten Ladegebühren sind mit Gültigkeit vom 12. März d. J. auf den preußisch hessischen Staatsbahnen und den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen bis auf weiteres erhöht worden. Es werden erhoben für je angefangene 100 kg: für das Aus- oder Einladen verpackter Güter 10 Pf., unverpackter 15 Pf. Feststellung der Kriegswichtigkeit (Anträge nach § 4 Abs. 2 des Hilfsdienstgesetzes.) Kriegsministerium. Kriegsamt. Kriegs-Ersatz- und Arbeits-Departement. Nr. 539/3. 17. A. Z. S. 4. vom 9. 4. 1917. Nachdem die Feststellungsausschüsse nunmehr in Tätigkeit getreten sind, sind Anträge von Betrieben und Organisationen, sie als vaterländischen Hilfsdienst im Sinne des § 2 des Hilfsdieost- gesetzeszu bezeichnen, denFeststellungsausschüssenzur Entscheidung zuzuleiten. Es wird jedoch dabei zu beachten sein, daß die Feststellungs ausschüsse nach § 27 der Verfahrensanweisung vom 30. Januar 1917 nur auf Veranlassung des Kriegsamtes oder auf den schriftlichen Antrag eines Beteiligten tätig werden. Beteiligt ist nur, wer an der vom Ausschüsse zu treffenden Feststellung ein unmittelbares be rechtigtes Interesse hat. Ein solches wird nur dann anzunehmen sein, wenn bestimmte Tatsachen vorgebracht sind — wie z. B. die bereits erfolgte Heranziehung von Angehörigen des Betriebes oder eines ähnlichen Betriebes, die gegenwärtige begründete Besorgnis der Abwanderung von Arbeitern oder Angestellten —, aus denen sich ein gegenwärtiges wirtschaftliches Interesse des Antragstellers an der alsbaldigen Entscheidung des Ausschusses ergibt. Der rein theoretische Wunsch des Unternehmers oder eines Angestellten, über die Kriegswichtigkeit ihres Betriebes Klarheit zu erhalten, reicht nicht aus. Diejenigen Anträge, in denen bestimmte Tatsachen der bezeich neten Art überhaupt nicht vorgebracht sind, werden daher mit einem Hinweis auf § 27 der Verfahrensanweisung an die Antragsteller zurückzugeben sein. Marquard^ Papierversorgung der deutschen Zeitungen Dem in Nr. 17 des „Zeitungs Verlages” abgedruckten Be richt über die am 22. April in Berlin abgehaltene außerordentliche Hauptversammlung des Vereins Deutscher Zeitungsverleger ent nehmen wir auszugsweise: Der Vorsitzende, Dr. Faber aus Magdeburg, schildert die kri tische Lage des Zeitungsgewerbes angesichts der angedrohten Er höhung der Papierpreise und anderer wesentlicher Betriebskosten. Die Befürchtung, daß. die Reichsstelle für Papierholz die Preis steigerung des Papierholzes nicht hinreichend hindere, sei darin begründet, daß es nicht gelungen ist, in die Geschäftsleitung dieser Reichsstelle neben einem Papierfabrikanten und einem Forstmann auch einen Vertrauensmann der Verbraucher hineinzubekommen. Esser („Neues Tagblatt”, Stuttgart): Die Reichsstelle hat ver sagt. Die Papierfabrilanten müssen nach wie vor ihr Holz von Händ lern zu dem Preise kaufen, den diese diktieren; der Holzwucher wird unter den Augen von Behörden weiter getrieben. Lattmann (Goslar): Auch die Einschränkung der Papierbe lieferung erregt die schwersten Befürchtungen, zumal für andere Zwecke ungerechtfertigte Verschwendung von Papier herrscht, so für minderwertige Ansichtspostkarten, für Kartonnagen zu überflüssigen Verpackungen, für Reklame-Drucksachen, im Buchverlag. Der Holzschliff sollte in erster Linie zur Erzeugung von Papier für das kriegsnotwendige Zeitungsgewerbe dienen. Krauß („Leipz. Abendzeitung”) für den Kreisverein Sachsen: Wir können eine Papierpreiserhöhung unter keinen Umständen annehmen. Zuschneid („Offenburger Zeitung”): Bei den ins Ungeheure gestiegenen Preisen des Papierholzes sollten die Bundesstaaten verpflichtet werden, die notwendige Menge abzuliefern und erst danach freie Versteigerungen vorzunehmen, und den Papierfabriken sollte der Zwang auferlegt werden, eine gewisse Menge von Zeitungs papier herzustellen. Landtagsabgeordneter Graef („Anklamer Zeitung*’): Die'-Jdeine und mittlere Provinzpresse kann bei der Steigerung ihrer Auflage infolge der verringerten Papierzuteilung ihre Aufgaben nur einge schränkt erfüllen, verbittet sich aber weitere Steigerung der Papier preise. Die Reichsstelle habe das Papier verteuert, statt es zu ver billigen. Der Vorstand muß sich dringend ins Zeug legen, daß die Reichsstelle anders zusammengesetzt wird, daß nicht forstfiskalisches und Papierproduzenteninteresse den Ausschlag gibt. Die kleinere Presse ist am Rande ihrer Leistungsfähigkeit, für sie wäre die Er höhung der Papierpreise tötlich. Die Anzeigen könne sie nicht mehr heraufsetzen, da sie keine mehr habe, und an der weiteren Herauf setzung des Bezugspreises hindere sie der Mit bewerb der billigen Großstadtblätter. Lensing (Dortmund) weist auf die noch immer dicken Packen der Berliner Blätter vom Sonntag hin. Der Verlauf des Krieges hat gezeigt, daß es ohne die Zeitungen nicht geht. Den Papierfabriken geht es noch recht gut, wie die Bilanzen zeigen; das Zeitungsgewerbe hat die schwersten Lasten zu tragen. Dietzsch (Schwerin) lenkt die Aufmerksamkeit auf den nach seiner Meinung überflüssigen Straßenverkauf der Großstadtblätter, der viele tausend Exemplare täglich zur Makulatur mache. Wollf (Dresden) spricht gegen die Einschränkung des Papier verbrauchs. Das Papiergewerbe hat auch seine Nöte; ihm muß die Kohle durch bevorzugte Wagenstellung zugeführt werden. Aber die Fabrikanten haben nicht das geringste Verständnis für die Nöte des Zeitungsgewerbes; sie haben sich über die Reichsstelle nur lustig gemacht, und in dieser hat man den Bock zum Gärtner gesetzt. Dr. Korn („Schlesische Zeitung”, Breslau): Die Herstellung von Spinnpapier, Sandsäcken, Verbandszellstoff ist für die Fabriken gewinnbringender, so daß Papiernot zu befürchten ist. Gesetzlicher Zwang zur Herstellung einer gewissen Menge von Zeitungspapier muß ausgesprochen werden. Müller („Germania”, Berlin): Eine solche Verordnung liegt in der Satzung der Reichsstelle für Papierholz bereits vor. Wie diese den Fabriken das Holz, die Kohlen, die Hilfsstoffe, die Arbeiter sichert, so sind sie gehalten, das ihnen zugewiesene Papierholz an gemessen zu verarbeiten; weigern sie sich, so kann die Behörde die erforderlichen Arbeiten auf ihre Kosten und mit den Mitteln ihres Betriebes durch dritte vornehmen lassen. Unsere Forderung, das notwendige Papierholz der öffentlichen Submission zu entziehen, ist leider nicht erfüllt worden. Esser (Stuttgart): Die Verordnung über die Reichsstelle läßt sogar Holzhöchstpreise zu; sic müßte nur durchgeführt werden. Folgende Entschließung wird einstimmig angenommen: