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Brieföffner Jacob Heinrich Siemens in Dockenhuden b. Blankenese erhielt das DRP 294427 vom 27. November 1915 ab in Kl. 70 d auf einen Brieföffner, welcher rasches Aufschneiden der Brief umschläge auf fester Unterlage gestatten, versehentliches Ver letzen des Umschlaginhaltes verhindern und einen Angriffs lappen am Umschlag belassen soll, dessen Erfassen mit den Fingern schnelles Entleeren des Briefumschlages gewährleistet. Der Erfindungsgegenstand ist in der Zeichnung in einem Ausführungsbeispiel dargestellt, es zeigen: Bild 1 eine Seitenansicht Bild 2 eine Draufsicht. Der Vorderteil eines mit Handgriff versehenen Körpers a bildet eine mit kufenartigen Zinken ausgestattete Gabel b, die zwischen ihren Zinken b1, b2 eine am vorderen freien Ende ab geflachte Führungsschiene d trägt. Diese Schiene dient mit ihrem vorderen Ende als Fühler, während sie am hinteren Ende ein auswechselbares Messer c in sich aufnimmt. Das Messer wird durch Stifte e am Körper a auswechselbar befestigt. Der Brieföffner wird mit der Spitze der Führungsschiene d unter die Klappe des zu öffnenden, auf fester Unterlage ruhenden Briefes geschoben und so angehoben, daß die Schiene d oberhalb des Umschlaginhaltes zu liegen kommt. Nun fährt man mit dem Brieföffner über den Umschlag hinweg, wodurch man etwa 2 bis 3 mm vom Rande des Briefes den Umschlag durchschneidet. Dabei verbleibt am Rande ein Läppchen, welches behufs rascher Oeffnung und Entfernung des Umschlages als Handhabe dient. Der Brieföffner soll auch für technische Bureaus zum Durch schneiden von Zeichenkarton, Zeichenleinwand, Pauspapier usw. brauchbar sein. Die Patent-Ansprüche lauten: 1. Brieföffner, gekennzeichnet durch die Anordnung eines mit einer Führungsschiene (d) versehenen, beliebig ausgestalteten Messers (c) zwischen zwei kufenartig ausgebildeten Führungs gabelzinken (b 1 , b 2 ). 2. Brieföffner nach Patentanspruch 1, dadurch gekenn zeichnet, daß die Führungsschiene (d) an ihrem freien Ende abgeflacht ist. Verbreitung unzüchtiger Schriften Urteil des Reichsgerichts vom 6. März 1917. Nachdruck verboten. Der Buchhändler O. L. in Berlin wurde am 9. Dezember 1916 vom Landgericht III wegen Verbreitens unzüchtiger Schriften zu 150 M. Geldstrafe oder zu 15 Tagen Gefängnis verurteilt. L. legte dem von ihm verkauften Buch des Dr. H. Schröder: „Vorbeugung der Emp fängnis aus Ehenot” (Verlag Spohr, Leipzig) Prospekte bei, die neben einer vollständigen Wiedergabe des Inhaltsverzeichnisses eine Aufzählung der zur Verhütung der Empfängnis geeigneten Mittel enthielten. Die Strafkammer hielt diese Angabe für strafbar. Wenn auch der Inhalt der Dr. Schr’schen Schrift nicht als unsittlich zu bezeichnen ist, so sind die von L. gemachten Angaben weiter nichts als Reklame für Vorbeugungsmittel, also Reklame für Gegenstände, die zur Ausführung unzüchtiger Handlungen geeignet sind. Die von L. eingelegte Revision wurde am 6. März vom Reichsgericht als un zulässig verworfen. (A. Z. 2. D-51/17.) Einrichtung und Betrieb einer Schreibwaren- Handlung Von G. Klein Fortsetzung zu Nr. 26 36. Winkel, Reiß-Schienen. Die oft übliche Art der Aufbewahrung von Winkeln an den Wänden auf Nägeln ist deshalb sehr wenig anzuraten, weil sich die Winkel unter dem Einfluß der wechselnden Wärme leicht verziehen und durch Staub unansehnlich werden. Für diese Ware eignen sich am besten große, flache Schub kästen. Der Boden dieser Kästen wird mit kräftigem, hell farbigem und recht glattem Papier (etwa sog. Glac6-Tauen) ausgelegt und darauf die - Lagersorten in Winkeln unter mög lichster Raumausnutzung in Umrissen abgezeichnet. Durch Einschlagen von kopflosen Nägeln an den inneren Schnittpunkten ist die Lage dauernd festgelegt. In der Mitte ist genügend Raum, um Winkelneigung, Holzart, Preis usw. vermerken zu können. Einzelauszeichnung könnte mithin fortfallen. Jeder ständigen Lagersorte gibt man vorteilhaft eine eigene Lager nummer, unter der auch der Vorrat in möglichst kleinen Packungen am Lager liegt. Diese Aufbewahrungsart macht rechtzeitiges Ergänzen ohne Schwierigkeit möglich, anderseits ist ein Ueberblick über den Lagerbestand leicht zu gewinnen. Winkel in großen Abmessungen werden wenig verlangt, sie können wegen ihres großen Platzbedarfs in dem Verkaufs kasten aufeinander gelegt werden, müssen in diesem Falle aller dings einzeln ausgezeichnet werden. Reißschienen dagegen können an den Wänden aufbewahrt werden, allerdings dürfen nur wenige Stück aufeinander hängen. Die Gefahr ist wohl vorhanden, daß sie durch äußere Einflüsse (Hitze, Nässe usw.) etwas verziehen, aber sie ist bei weitem nicht so groß wie bei Winkeln. Ihr Platz sollte aber trotzdem möglichst weit weg vom geheizten Ofen sein, aber auch nicht zu nahe der Tür wegen der großen Wärmeschwankungen. Gegen Staub werden sie möglichst durch ein Tuch geschützt, welches oben mit Ringen an einer Stange befestigt ist und da durch leichtes Hin- und Herschieben ermöglicht. Die gleichen Gesichtspunkte sind zu beachten bei dem Vorrat, jedenfalls sollte man ihn im Laden auf das geringste beschränken. Vorwiegend Schulkundschaft erfordert billigste bis mittlere Sorten, gehören aber technische Beamte oder technische Büros zur ständigen Kundschaft, so sind hierfür beste Ausfüh rungen usw. zu führen. Es ist bekannt, daß gerade technische Beamte usw. in ganz besonderem Maße eine Handlung nach der Geeignetheit derartiger Gegenstände zur praktischen Arbeit bewerten. Gewiß ist diese Beurteilung die allgemein übliche, aber gerade bei angedeuteter Kundschaft geht sie oft ins Kleinliche. 37. Eigene Drucksachen Für die mannigfaltigen eigenen Drucksachen lassen sich Papierüberreste, die nie ganz vermieden werden können, mit Nutzen verwenden. Um die notwendige Ordnung und Uebersicht zu erzielen, ist Anlage eines Schnellhefters oder Briefordners notwendig. Von jedem einzelnen Formular finden hier je zwei Muster Platz. Zu Vordrucken in diesem Sinne gehören auch Firmenbriefumschläge, Warenkontobücher mit aufgeprägter Firma und dergl. mehr. Die gezogenen beiden Muster werden mit der gleichen fortlaufenden Nummer versehen, übereinstimmend mit der Lagernummer der Vordrucke selbst. Ein Muster wird mit der Preisberechnung, Mengenangabe usw. versehen, das zweite dagegen dient zum Ver merken von Aenderungen, die sich im Laufe der Zeit als wünschens wert herausstellen. Dieses zweite Muster dient bei Neubestellungen als Vorlage für den Drucker. Bei solcher Einrichtung ist es kaum möglich, daß Vordrucke bei auch nur geringer Aufmerksamkeit in größerem Umfang verloren gehen oder beschädigt werden. Vor allen Dingen aber ist Ueberschätzen des Bedarfs kaum zu befürchten. Papierreste können hier auf die mannigfaltigste Weise Verwendung finden. Sie werden vorteilhaft bei den eigenen