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1126 Bedingungen entsprechend herzustellen”. Diese Auffassung dürfte sich kaum bei der betreffenden Behörde selbst gebildet haben, eher ist zu vermuten, daß sie seitens eines Papierlieferanten zum Aus druck gebracht wurde. Aus Händlerkreisen wurde schon Anfang 1915 die Behauptung aufgestellt, daß die Normalpapierfabriken ihre Betriebe bald einstellen müßten, daß Normalpapiere nur sehr schwer zu beschaffen seien, daß Vorräte so gut wie gar nicht mehr vor handen wären usw. Alle diese Behauptungen sind Uebertreibungen, die in diesem Umfang nicht einmal für die augenblicklichen Ver hältnisse, di; doch erheblich schwieriger sindalszu Beginn des Krieges, zutreffen. Die deutsche Papierindustrie ist sehr wohl in der Lage, die Behörden auch heute noch bei milder Beurteilung der Leimfestig keit mit vorschriftsmäßigen Notmalpapieren zu versorgen. Der Rückgang in der Anzahl der Kontrollprüfungen für Normal papiere hat Veranlassung gegeben, dem vorgesetzten Herrn Minister Bericht zu erstatten; es wurde darauf hingewiesen, daß nur durch die strenge Kontrolle der Papier lief erungen, wie sie die „Bestim mungen” vorsehen, das durch diese gesteckte Ziel: Versorgung der Behörden mit vorschriftsmäßigem, den guten Zustand unserer Akten gewährleistendem Papier, zu erreichen ist. Läßt die Kontrolle nach, so haben wir zweifellos mit einem Sinken der Papiergüte zu rechnen; es wird dann manchem Lieferanten nicht schwer fallen, Fehlferti- • gungen unterzubringen, denn nur zu bald werden diejenigen Stellen bekannt, bei denen eine Nachprüfung der gelieferten Ware nicht zu befürchten ist. Die deutschen Papierfabriken leisten heute auch in der Herstel lung von Zeichenpapier Hervorragendes, und wir haben durchaus nicht mehr nötig, nach ausländischem Material zu greifen. Das Amt wurde bei dem vorgesetzten Herrn Minister dahin vorstellig, die Benützung des englischen Whatmanpapiers und überhaupt aller fremdländischen Schreib- und Zeichcnmatcrialien in den Betrieben der Staatsverwaltung, den Schulen usw. zu verbieten und ausschließ lich deutsche Erzeugnisse für den Verbrauch zuzulassen. Der Herr Minister entsprach diesem Antrag mit folgendem Erlaß vom 30. März 1915. Die von der Handelskammer zu Berlin vorgeschlagenen (Geschäfts bedingungen für den Handel mit Papier wurden dem Amt zur Kennt nisnahme übersandt. Zu den §§ 4—7 des Entwurfes, der von der „Beschaffenheit des Papiers” handelt, machte das Amt einige Er- gänzungs- bzw. Abänderungsvorschläge, die als „durchaus beachtens wert” angesehen wurden. Insbesondere wurde die Festlegung des Begriffes „Hadern” und die Herabsetzung der für „holzfreie Papiere” als zulässig in Aussicht genommenen Menge verholzter Fasern (5 v. H.) empfohlen. Aus grundsätzlichen Erwägungen heraus, insbesondere um nicht weitere Aenderungsvorschlägc anzuregen, konnten die Vorschläge des Amtes leider nicht mehr berücksichtigt werden; ihre Verwertung wurde aber für die erste Neubearbeitung der Be dingungen zugesagt. Bis dahin können allerdings Fälle vorkommen, daß die Handelskammer Berlin ein Papier als holzfrei erklärt, das .Materialprüfungsamt dieselbe Probe als holzhaltig. Insgesamt wurden in Abteilung 3 im Berichtsjahre 875 (im Vor jahre 1086) Prüfungsanträge erledigt, 368 (490) im Auftrage von Behörden, 507 (596) im Auftrage von Privaten. Geprüft wurden 791 (.1152) Papiere, 30 Quittungskarrenkartons, 15 Dachpappen, 6 Rohpappen, 5 Zellstoffproben, 11 Holz st off proben, 6 Strohstoffe, 2 Pergamentrohstoffe, 1 Hartpappe, 1 Preßspan, 2 Kartons, 6 Papiersäcke, 3 Farbbänder, 2 Isolierpappen, 2 Isolier massen, 1 Lederkarton, 4 Asbestproben, 1 Galalithplatte; 23 photo graphische Abzüge und 3 Mikrophotographien wurden angefertigt. Besondere Gutachten wurden in 20 Fällen abgegeben. Von den 875 Anträgen gingen 869 aus dem Inlande und 6 aus dem Auslande ein. Auf Grund des § 7 der „Bestimmungen über das von den Be hörden zu verwendende Papier” erhielten 35 Fabriken Mitteilungen über die mit ihren Papieren im Auftrage von Behörden ermittelten Versuchsergebnisse. Im Etatjahr 1915 wurde ein neues Wasserzeichen angemeldet, nämlich das der „M. Schachmayr’schen Papierfabrik, Kempten, Allgäu." Papierprüfung Nachdem das Kgl. Material-Prüfungsamt in Groß-Lichterfelde sich in so dankenswerter Weise bemüht hat, Klarheit in die Wert bestimmungen zu bringen, dürfte es von Wert sein, auch Erfahrungen hierüber aus der Praxis mitzuteilen. Bei allen Papiersorten dürfte die Bestimmung der Festigkeit und Dehnung für die Wertbestimmung maßgebend sein.*) Bei Prüfung der Papiere nach dieser Richtung erhält man Mittel- oder Durchschnittswerte, indem man zur Bestimmung mehrere aus einem Bogen geschnittene Papierstreifen verwendet. Nimmt man aber aus einer Rollen-Papierbahn die Streifen untereinander, so erhält man andere Ergebnisse, als wenn man die Streifen einer Bahn überein ander entnimmt. Der Unterschied rührt wohl daher,'daß kein Papier auf der Papiermaschine ganz gleichmäßig gearbeitet wird, weshalb nebeneinander aus einem Bogen genommene Streifen nicht un *) Der Widerstand gegen das Knittern dürfte den Wert vieler Panierarten besser kennzeichnen als Festigkeit und Dehnung. 1 Schriftleitung bedeutende Festigkeits-Unterschiede aufweisen. Aber auch bei unter einander genommenen Streifen gibt es Unterschiede. Ich führte dies darauf zurück, daß bei jeder Schüttelung ein toter Punkt ein tritt, in welchem die Verfilzung schwächer stattfindet. Durch Still stehen des Schüttelwerkes konnte ich aber die Unterschiede nicht aufheben. Weiter habe ich gefunden, daß die Handhabung des Festigkeits prüfers durch den Prüfenden von Einfluß auf das Ergebnis ist. So brachte ein nervöser Prüfer bei demselben Papier mehrere hundert Meter Reißlänge weniger heraus als ein phlegmatischer Prüfer. Um diesen Unterschieden vorzubeugen, sollten die Festigkeitsprüfer durch -gleichmäßigen Wasserzufluß belastet werden. Das Gewicht des zulaufenden Wassers müßte an Stelle des Handrades auf die Zug stange und dementsprechend auf den Papierstreifen mittels einer Uebersetzung wirken. Daß mit Steigen der Luftfeuchtigkeit die Reißfestigkeit der Papiere abnimmt, liegt zu großem Teil am höheren Gewicht der feuchteren Papierstreifen. Jedoch nimmt die Reißlänge weit stärkerab, als die Feuchtigkeit zunimmt, und ich konnte feststellen, daß, je länger die Papiere einer bestimmten Luftfeuchtigkeit ausgesetzt wurden, um so mehr die Reißfestigkeit abnahm. Dagegen nahm bei Papieren, die gegen Feuchtigkeit widerstandsfähiger waren, selbst bei höherer Luftfeuchtigkeit die Reißfestigkeit weniger ab. Deshalb sollte die Vorschrift, daß Papiere nur bei einer bestimmten Luftfeuchtigkeit untersucht werden dürfen, durch Bestimmungen ergänzt werden, die die Dauer des Lagerns der Prüfungsstreiten in Luft von der vorgeschriebenen Feuchtigkeit unter Berücksichtigung der Auf nahmefähigkeit des Papiers für Feuchtigkeit regeln würden. Um die Papiere nach dieser Richtung zu beurteilen, bediene ich mich, namentlich bei Spinnpapieren ihres Verhaltens gegen Anilinfarben: Ich streue in Wasser leicht lösliche Anilinfarben in feiner Verteilung auf das zu untersuchende Papier, lege dieses auf Wasser und beob achte, welche Zeit erforderlich ist, bis die Anilinfarbe sich zu lösen beginnt. Bei Beurteilung sehr gut geleimter Papiere, die also gegen Feuchtigkeit sehr widerstandsfähig sind, erwärme ich das Wasser auf einen bestimmten Grad. Dieses Verfahren hat mit der Prüfung auf Tintenfestigkeit nichts gemein, denn manche Papiere, die gegen Wasser wenig empfindlich sind, erweisen sich als wenig tintenfest. Aber bei vielen Papieren, z. B. bei Spinnpapieren, die lediglich auf inren Wicerstand gegen Wasser beurtei.t werden, ist vorstehend beschriebene Untersuchung von Wert. Bei Spinnpapieren ist nämlich deren zweckmäßige Feuchtung die Grundbedingung zum guten, gleichmäßigen, reinen Spinnen (Drehen), und deshalb sollte vor dem Spinnen jedes Papier auf seine Aufnahmefähigkeit für Wasser ge prüft werden. Die in Nr. 49 d. Bl. auf S. 1003 abgedruckte Mitteilung des Kgl. Materialprüfungsamtes über die Festigkeit eines Spinnpapieres unter veränderter Luftfeuchtigkeit dec Id sich mit meinen Erfahrungen. Nach den dort vom Kgl. Materialprüfungsamte mitgeteilten Zahlen hat die Reißlänge in der Längsrichtung nur etwa 22 v. H., dagegen in der Querrichtung ungefähr 31 v. H. abgenommen, als die Luft feuchtigkeit von 45 v. H. auf 80 v. H. stieg. Die Dehnung in der Querrichtung hat gleichzeitig ungefähr um das Doppelte zugenommen wie die Dehnung in der Längsrichtung. Die Abnahme der Reißlänge in der Längsrichtung dürfte ledig lich auf die Gewichtszunahme zurückzuführen sein, während die wirkliche Reißlänge ziemlich geblieben ist. Um dies festzustellen, dürfte das Kgl. Materialprüfungsamt uns wohl noch angeben, um wieviel das Gewicht des Papiers bei Steigerung der Luftfeuchtigkeit von 40 v. H. auf 80 v. H. zugenommen hat. Da uns Papiermachern nicht so vollkommene Einrichtungen für Versuche bei verschiedener Luftfeuchtigkeit zur Verfügung stehen wie dem Kgl. Materialprüfungsamte, so möchte ich beim Kgl. Material prüfungsamte anregen, uns mit einer Tabelle zu unterstützen, welche die Gewichtszunahme des Papiers bei steigender Luftfeuchtigkeit angibt. An Hand solcher Tabelle ließe sich wohl aus der bei bestimmter am Hygrometer abgelesener Feuchtigkeit ermittelten Reißlänge die bei normaler Luftfeuchtigkeit (65 v. H.) sich ergebende Reißlänge ablesen. Hierdurch würde vielen Streitigkeiten vorgebeugt. R. E. Erhöhte schwedisch-deutsche Frachtsätze werden vom 15. Juli an im Verkehr zwischen Schweden und Deutschland für eine Reihe Waren berechnet, darunter Papier, Pappe, schwefelsaure Tonerde. — In Rußland sollen in der allernächsten Zeit die Bahnfrachten um etwa 200 v.H. erhöht werden, bg.