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Mietsvergünstigungen für die Leipziger Herbstmustermesse 1917 ordnet nach Patent 288302, dadurch gekennzeichnet, daß Umleger (a) und Klemmer (6) durch an einem der Teile angeordnete Kröpfungen (p) durcheinandergeschlungen’sind. Bild 1 +6 Bild 2 Die Leipziger Stadtverordneten genehmigten die Ratsvorlage auf Gewährung von Mietsvergünstigungen an ausstellende Firmen, die die Herbstmustermesse 1917 beschicken, und zwar in gleichem Maße, wie auf den vorangegangenen Kriegsmessen, nämlich bis zu 50 v. H. Mietsnachlaß solchen Ausstellern, die in den städtischen Meßhäusern unmittelbar vom Rate gemietet haben, und bis zu 25 v. H. Mietsbeihilfe den Ausstellern in privaten Meßhäusern und solchen Ausstellern, die in den städtischen Meßhäusern nicht un mittelbar vom Rate gemietet haben, pk. Stempels vom erläutert von Umleger a ist bei p mit Kröpfungen versehen, so daß die aus den Abbildungen ersichtliche Verschlingung der Teile entsteht. Bald nach dem Abheben des Umlegers a von dem Briefstapel fassen'die Kröpfungen p unter den Klemmer b und heben ihn gegen die Wirkung seiner Feder an. Nach Ueberschreiten des oberen Tot punktes wirkt die Feder s auf der linken Seite und bewirkt, daß der Klemmer sich mit seinem gerade verlaufenden Teil an den Umleger bügel a legt. Beim Schluß des Ordners schwingt der Umleger a aus der Stellung nach Bild 1 rechts herum. Hierbei wird der Klemmer unmittelbar mitgenommen, und nachdem dieser den Totpunkt über schritten hat, kommt die Feder auf der rechten Seite zur Wirkung und zieht auf den Papierstapel nieder. Die getrennte Lagerung soll weitgehende Freiheit in der Durch bildung der Einzelheiten ermöglichen. Patent- Anspruch: Umleger und Klemmvorrichtung für Brief Neue Postwertzeichen. Postwertzeichen,,Deutsches Reich" mit dem Ueberdruck „M. V. i. R." und der rumänischen Währung sind von der Militärverwaltung in Rumänien für die von ihr eingerichtete Landes post in folgenden Sorten ausgegeben worden: Freimarken zu 15, 25 und 40 Bani, Postkarten zu 10 Bani und Antwortkarten zu 10 + 10 Bani. Zu Sammelzwecken werden die Wertzeichen vom 6. Juli ab bei der Kolonialwertzeichenstelle des Briefpostamts Berlin C 2, Königstraße 61, zum Verkauf gestellt. Der Verkaufspreis der Marken beträgt 15, 20 und 30 Pf., der Postkarten 10 und 10 + 10 Pf. Varnhagen. Industrieverlag Spaeth & Linde, Berlin C 2. Preis 1 Mark. Das Warenumsatzstempelgesetz hatte über die Abwälzung der Steuer, abgesehen von einer Uebergangsvorschrift, keine Be stimmung getroffen. Dem soll das neue Gesetz vom 30. Mai 1917 abhelfen. Das vorliegende Werkchen bringt im Zusammenhänge unter Heranziehung der bisher ergangenen Bescheide der Ver waltungsbehörden einen ohne weiteres verständlichen Ueberblick über die Wirkung des Gesetzes. Briefordner Die Firma F. Soennecken in Bonna. Rh. erhielt das DRP 295546 vom 21. Juli 1914 ab in Kl. 11 e, Zus. zu Pat. 288302 (vergl. Papier- Zeitung 1916 Seiten 767 und 797) auf eine Umleger- und Klemm vorrichtung für Briefordner, bei der die gegenseitige Verbindung zwischen Umleger und Klemmer durch Kröpfungen des einen der Teile erreicht ist. Bild 1 zeigt eine Seitenansicht und Bild 2 einen zugehörigen Grundriß in Offenstellung. Die eigentliche Ordnermappe ist der Uebersichtlichkeit wegen weggelassen. Auf der Grundplatte t befinden sich zunächst die bekannten gebogenen Aufreihstifte r. Der Umleger a ruht in Lagern o 1 an Lager stützen o. Der Klemmer b, von einer Feder s beeinflußt, ruht in Lagern o 2 , die sich ebenfalls an den Lagerstützen o befinden. Der Drucksache oder Warenprobe Seit 5 Jahren versende ich mit anderen Drucksachen unbean standet die beigefügten 2 Preislisten. Jetzt werden sie mir zurück gegeben, da sie nicht Drucksachen sondern Warenproben seien. Mit Liste 1 biete ich ein Durchschlagpapier sowie Verstärkungsringe an. Das Durchschlagpapier, das ich liefere, ist anders als das Papier der Preisliste. Ueber die Liste 2, mit der ich ebenfalls Verstärkungs ringe anbiete, schreibt mir die Fabrik, die mir die Verstärkungsringe liefert: „Auch ich hatte mehrere Jahre derartige Muster als Muster ohne Wert zu verschicken, da die Postverwaltung aufgeklebte Eti ketten als Muster bezeichnete und nicht zum Drucksachen-Tarif durchließ. Das kommt ganz auf die Auffassung der Postbehörde an, es kam aber schon zu gerichtlichen Entscheidungen, die in der Papier-Zeitung abgedruckt wurden, die ich aber nicht mehr zur Hand habe. Diese Entscheidungen gestatten die Beifügung von gedruckten Mustern, es handelt sich also darum, zu beweisen, daß Verstärkungs ringe mit Druckmaschinen gedruckt und gleichzeitig gestanzt werden.” Ich bitte mir die oben erwähnten Entscheidungen mitzuteilen und Ihre Ansicht über die beigefügten Listen anzugeben. Ich habe mich an die zuständige Oberpostdirektion gewandt, und diese schließt sich dem Urteil des hiesigen Postamtes an. Kann ich mich an eine höhere Instanz wenden ? Großhandlung Die beiden Preislisten mit aufgeklebten Verstärkungsringen, die in den Listen angepriesen werden, sind als „Muster” anzusehen. Ob diese Ringe mit Druck maschinengedruckt und gleichzeitig gestanzt-werden, ist dabei ohne Bedeutung. Die Bemühungen der Papiervereine um Gleichstellung der Postgebühren für Muster mit denen für Drucksachen sind er gebnislos geblieben, und angesichts der erhöhten Reichsausgaben ist auf Ermäßigung von Post gebühren nicht zu rechnen. Eine gerichtliche Ent-' Scheidung in ähnlicher Sache ist uns nicht bekannt. Die Frage gehört auch nicht vor die Gerichte. Die Entscheidung der zuständigen Ober-Postdirektion kann nur durch Beschwerde beim Reichs-Postamt in Berlin angefochten werden. Büchertisch Gesetz, betr. die Abwälzung des Warenumsatz- 30. Mai 1917. Für den praktischen Gebrauch Dr. jur. \Fritz Koppe und Dr.. rer. pol. Paul