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Erscheint Sonntags und Donnerstags. Schluß der Anzeigen- Annahme Donnerstag und Montag abends. Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel: vierteljährlich 3 M. Vierteljflhrl. Bestellgeld 18 Pf. Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. 50 Pf. Einzelnummer 30 Pf. Erfüllungs- n. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: LOtzow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 11 tocn 50 mm (‘/. gespalten) breit 51 Pf., auf Umschlagseiten is 1M. (Größe von Strich zu Strich berechnet.) Zeichengebühr f. freie Zu endung frei eingehender Briefe 1 M. Teuerungs-Zuschlag 20 v. H. 13mal in 1 Jahr 10 ▼. H. Nachlaß 26 „ . ,20, 62 „ " „80, 104 » » .40» Stellengesuchezu halbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Platzvorschriften unverbindlich Papier-Zeitun =d EANIIDI ATT Amtsblatt der Berufsgenossenschaften sowie Zahireicher Vereine und Verbände des Papier- und Schreibwarenfaches Nr. 78 Berlin, Sonntag, 30. September 1917 42. Jahrg. INHALT Sendet Lesestoff an die Kriegsgefangenen in Rußland! 1577 Berufsgenossenschafts Beamte stehen im vaterländischen Hilfsdienst ..... . 1577 Leim-Verbraucher! 1577 Papier-Erzeugung und -Großhandel: Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker . , . . 1577 Streckungsmittel für Kolophonium bei der Harzleim bereitung .1578 Kleine Mitteilungen ...... 1579 Papierstoffmarkt. ............. 1519 Fachausschuß des deutschen Rohproduktenhandels . 1519 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft 1581 Papier verbrauch der Zeitungen im letzten Viertel ¬ jahr 1917 1581 Erleichterung der Bücher-Ausfuhr nach Oesterreich- Ungarn 1581 Geistiger Diebstahl im Anzeigenwesen 1581 PapUr-Spinnerti : Breslauer Papiergewebe-Ausstellung ..... . . 1582 Neue Spinnfasern . . 1582 Verband Deutscher Kunstbaumwoll-Fabriken, E. V. . 1582 Kleine Mitteilungen ....... • 1582 Papiergarn-Markt 1582 Süddeutscher Papier-Verein .... 159G Mecklenburgischer Papier Verein ......... 1596 Gescharts-Nacurichten • . . . . . , 1596 Geschäftszeit 81/2—41/2 Uhr Sendet Lesestoff an die Kriegsgefangenen . in Rußland! Auf Grund Ihres in Nr. 59 abgedruckten Aufrufes hatten wir unter der angegebenen Adresse eine Anzahl Bücher für die deutschen Kriegsgefangenen in Kußland an das Dänische Kote Kreuz nach Kopenhagen gesandt, alles vorschriftsmäßig: nicht gebundene Bücher, ohne leere Blätter und aus der Zeit vor 1914 stammend, so daß sie den Anforderungen, die Sie gegeben haben, entsprechen. Am 17. August erhielten wir das Paket zurück mit dem aufge druckten Stempel „Auf Befehl der Militärbehörde zurück”. Ihre und unsere gute Absicht kann also nicht ausgeführt werden. Haben Sie auch von anderer Seite gleiches gehört? Vielleicht können Sie an zuständiger Stelle erkunden, aus welchem Grunde die Bücher nicht ausgeliefert werden. Oeffentlicher Hinweis im Blatte wäre erwü nscht! Papierfabrik Wir leiteten diese Fragean das kgl. preußische Kriegsministerium, Abtlg. -f. Kriegsgefangenenschutz in Berlin W 66, Leipziger Str. 5, von wo wir unter Nr. 1738/17. U. 5./5. Pr. folgende Aufklärung er hielten: Das Kriegsministerium (Kriegsgefangenenschutz) beehrt sich, auf Ihre Zuschrift vom 21. 8. 1917 betreffend Ihren Aufsatz aus Nr. 59 der Papier-Zeitung „Sendet Lesestoff an die Kriegsgefangenen in Rußland” zu erwidern: Zum Auslandversand sind nicht sämtliche vor 1914 erschienenen Druckschritten zugelassen. Es bedürfen vielmehr einer besonderen Ausfuhrgenehmigung von den vor 1914 erschienenen Diuckschriften alle diejenigen, auf denen die Jahreszahl des Erscheinens nicht aul- gedruckt ist, ferner solche, die als chemische oder technische ohne weiteres erkennbar sind, und endlich Uniformbücher, kartographische Werke und Militärdienstvorschriften. Die Rücksendung der von der Papierfabrik übersandten Werke wird lediglich deshalb erfolgt sein, weil darunter solche Werke waren, die einer Ausfuhrgenehmigung bedürfen, aber nicht das Ausfuhr zeichen der für den Verlagsort zuständigen Kommandobehörde tragen. Berufsgenossenschafts-Beamte stehen im vaterländischen Hilfsdienst worden, was sich damit rechtfertigt, daß sie gleich den übrigen Trägern der Reichsversicherung nach gesetzlicher Vorschrift wichtige öffent lich-rechtliche Aufgaben zu erfüllen haben und auch nach außen einen behördenähnlichen Charakter entfalten. Hierdurch wird klargestellt, daß die Angestellten der Berufsgenossenschaften, ebenso wie die der Orts-, Innungs- und Landkrankenkassen und die der Versiehe; rungsanstalten, im Hilfsdienste stehen, soweit ihre Zahl das Bedürfnis nicht übersteigt. Ob letzteres der Fall ist, entscheidet im Einzelfalle auf Antrag ebenfalls das Kriegsamt nach Benehmen mit der zustän digen Zentralbehörde. Kriegsamt, Amtliche Nachrichten, Leim-Verbraucher! Zum Zweck der Anmeldung des Leimbedarfs für die Ver sorgungszeit Oktober, November, Dezember sind Anträge seitens der Verbraucher unter Benutzung der vom Kriegsausschuß für Ersatzfutter herausgegebenen neuen Vordrucke sofort an diezu- ständigen Fachorganisationen zu stellen. Die Vordrucke sind bei den betreffenden Fachorganisationen erhältlich. Soweit noch Zweifel über die Zugehörigkeit zu einer der Fachorganisationen bestehen, gibt der Kriegsausschuß für Ersatzfutter, Berlin W 35, Lützowstr. 33/36, Auskunft. Papier-Erzeugung und -Großhandel Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker Unser Mitglied, Herr Fr. Dettelbach aus Bautzen, befindet sich seit dem 25. Juni 1917 in französischer Gefangenschaft. Anschrift: Reserveleutnant Fr. Dettelbach, Nr. 312, Offiziersgefangenenlager Montoire-sur-le Loir (Loir-et-Cher), über die Schweiz. * * * Zum Mitglieder-Verzeichnis Als Mitglieder haben sich gemeldet: Herr Fritz Wachendorff, Mitinhaber der Papier- und Pappenfabrik C. F. Wachendorff in Berg.-Gladbach. Herr Gustaf Eriksson, Kandidat zum Diplom-Ingenieur des Papier faches, Darmstadt, Lichtenberg-Straße 28II. Herr Direktor Paul Barnickel hat seinen Wohnsitz von Krappitz nach Stahlhammer, O.-S., verlegt. * * ♦ Nr. 215. 9 17. E. R. vom 12. 9. 1917 Aus Anlaß eines Einzelfalles hat das Kriegsamt im Einvernehmen mit dem Herrn Reichskanzler dahin entschieden, daß die Berufs genossenschaften als behördliche Einrichtungen im Sinne des § 2 des Hilfsdienstgesetzes anzuerkennen seien. Damit ist ein für die Orts-, Innungs- und Landkrankenkassen bereits ausgesprochener Grundsatz auf die Träger der Reichs-Unfallversicherung ausgedehnt Die am 21. September in Berlin stattgefundene Vorstands sitzung hat beschlossen, aus dem Vereinsvermögen 1000 M. auf die Siebente Kriegsanleihe zu zeichnen. Der Antrag der Fachzeitungen auf erhöhte Vergütung der Freiexemplare der Mitglieder wurde an genommen. Die Hauptversammlung'wurde auf Dienstag, den 4. De zember angesetzt. Sie soll nach Berlin einberufen werden, und am