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Nr. 77/1917 PAPIER- ZEITUNG 1561 Deutsches Wort für Kuvertfabrik Aus Sachsen Das hiesige Postscheckamt sandte mir heute den einliegenden Zettel: ,,Beseitigung der Fremdwörter”. Der Vorschlag, das Wort ,,Kuvertfabrik” (verdeutschtes Fremdwort) durch „Briefumschlag fabrik” zu ersetzen, will mir nicht recht passen. Ich entsinne mich, ■daß vor Jahren darüber eine Aussprache in Ihrer Zeitung stattgefunden hat und möchte mir nun heute noch einmal die Anfrage erlauben. Hat sich in der Zwischenzeit vielleicht ein geeigneteres Wort mit .ähnlicher Kürze eingefunden, welches angenommen werden sollte ? Ich habe deniseinerzeitigen Vorschlägen in Ihrer Zeitung entsprechend das Wort „Briefhüllenfabrik” für angenehmer als „Briefumschlag fabrik” gehalten, wäre aber für;ein noch kürzeres Wort sehr dankbar. . .. Brie[umschlag-Fabrik Wir bitten um Vorschläge, jedoch — der Papieiknappheit halber —- mit möglichst kurzer Begründung. Schrijtleitung Gebrauchsmusterschutz Beiliegende Art Beutel waren vor vielen Jahren einer Papier warenfabrik unter der Nummer 52517 geschützt. Durch wen kann ich erfahren, ob zur Zeit noch ein Musterschutz auf diesen Verschluß, besteht ? Der seinerzeitige Beutel war nicht mit Klammern ver sehen, wie ich solche an dem Beutel angebracht habe. Papierwarenfabrik Gebrauchmusterschutz wird nach dem Gesetz auf drei Jahre erteilt und kann auf drei weitere Jahre verlängert werden. Jede. Gebrauchmusterschutz ist also nach sechs Jahren erloschen, demnach ist heute kein Gebrauchmuster mehr in Kraft, das vor dem Jahre *1911 angemeldet wurde. ' Im Jahre 1910 erhielten aber die Gebrauchs muster schon Nummern, die in die 400 000 gingen, der Gebrauchs* musterschutz Nr. 52 517 ist also längst erloschen. Jakob-Krauße-Bund Der Jakob-Krausse-Bund, die Vereinigung deutscher Kunst buchbinder, hielt am 23. September unter Vorsitz Paul Kerstens seine Hauptversammlung in Berlin ab. Nach dem vom Vorsitzenden erstatteten Jahresbericht zählt der Bund 61 Mitglieder, von denen 35 im Heeresdienste stehen. Der Bund erhielt auf seiner diesjährigen Ausstellung im Württ. Landesmuseum zu Stuttgart die Ehren plakette. Auf der gegenwärtig in Zürich stattfindenden Buchgewerbe- Ausstellung ist der Bund durch Arbeiten seiner Mitglieder vertreten. Blenkner aus Emmendingen beantragte, daß der Vorstand bei den maßgebenden Stellen voi stellig werde, um die Beschlagnahme oder Enteignung der den Mitgliedern gehörenden Vergoldewerkzeuge zu verhüten. Der Vorstand wird sich deswegen mit der Metall-Ver mittlungstelle für das graphische Gewerbe in Leipzig in Verbindung setzen. Auf eine in einer Fachzeitschrift gegebene Anregung, daß die kunstgewerbliche Buchbinderei mit bestimmten Erzeugnissen auf den Leipziger Messen vertreten sein solle, wurde beschlossen, sich wegen Auskunft an das Meßamt in Leipzig zu wenden. Die vom Bund deutscher Buchbinder-Innungen kürzlich beschlossene Erhöhung von 60 v. H. für Buchbinder-Arbeiten wurde als nicht genügerd er achtet, man hielt einen Aufschlag Von 80 bis 100 v. H. auf den Preis tarif für Buchbinder-Arbeiten für erforderlich. Zum Vorsitzenden wurde Paul Kersten, Berlin, zum Kassenwart R. Maetzke, Berlin, (zurzeit in Kriegsgefangenschaft), zum Schriftführer P. Baur, Berlin; gewählt. Papier-Spinnerei Höchstpreise für Spinnrollen Die in Nr. 73 unter obigem Titel gebrachten Ausführungen können wir nicht unwidersprochen lassen. Die Verordnung vom 10. Juli sieht für die Preisstellung von Spinnröllchen als Aufschläge zum Rohpapierpreis zweierlei vor, nämlich erstens einen gewissen Prozentsatz des Papierwertes als Entschädigung für beim Schneiden entstehenden Abfall und Aus schuß, zweitens einen bestimmten Schneidlohn. Daß der erstgenannte Zuschlag einzig und allein dem Eigentümer des Papiers und nicht dem Lohnschneider zukommt, ist einleuchtend, denn nur der erstere hat durch Abfall und Ausschuß Schaden, den er beim Verkauf der Spinnröllchen einrechnen muß. Folglich kommt als reiner Schneid lohn nur der dafür vorgesehene Betrag in Frage. Auch der Ansicht, daß der beim Lohnschneiden entstehende Abfall ohne weiteres dem Lohnschneider gehören soll, können wir nicht beipflichten. In solchem Falle hätte ja kein Lohnschneider Interesse an einem sparsamen Umgehen mit dem kostspieligen Roh- •Stoff, außerdem würde die aus dem Erlös des Abfalls entstehende Einnahme mittelbar den Schneidlohn wesentlich erhöhen. Deshalb Sind wir der-Ansicht, daß mangels besonderer Vereinbarung der beim Lohnschneiden entstehende Abfall dem - Eigentümer des Papiers gehört. Spinnerei Höchstpreise für nordisches Spinnpapier Gemäß einer in Nr. 25 Seite 520 der Papier-Zeitung abgedruckten Antwort der Ki iegs-Rohstoffabteilung darf der deutsche Verbraucher ausländisches Spinnpapier im Auslande zu höherem als den hier verordneten Höchstpreisen kaufen, während der einheimische Händler beim Weiterverkauf an den Verbraucher für Spinnpapier auslän discher Herkunft nicht mehr als die Höchstpreise verlangen darf. Danach sind reine Handelsgeschäfte in ausländischem Spinnpapier innerhalb der Zollgrenzen so gut wie unmöglich, denn der Händler ist nicht berechtigt, das im Auslande zu höherem als dem fürs Inland verordneten Höchstpreise eingekaufte Papier innerhalb der Zoll grenzen mit Nutzen zu verkaufen. Nun begegnet man vielfach der Auffassung, daß der Händler in ausländischer Währung auch dann innerhalb der Zollgrenze verkaufen darf, wenn der zum Tageskurse umgerechnete Maiktpreis über den Höchstpreis hinausgeht. Ist diese Auffassung, welche das Geschäft sehr erleichtern würde, be rechtigt, und ist kein Verstoß gegen die Höchstpreisverordnung damit verknüpft? Vertreter nordischer Fabriken Wir legten diese Frage der Kriegs-Rohstoffabteilung vor und erhielten folgenden Bescheid: Kriegsministerium Herlin SIV 48, den 20. September 1917 Kriegsamt Verl. Hedemannstr. 10 Kriegs- Rohstoffabteilung Nr. Pa. 2292/8. 17. KRA. - Zum Schreiben vom 23. August 1917. Betreffend Verkauf von Papier Nach Ansicht der Kriegs-Rohstoffabteilung unterliegen Verkäufe von Spinnpapier ab Schweden nicht den Höchst preisen, wohl aber der Weiterverkauf dieses Papiers in Deutsch land, wenn sich die Ware in Deutschland befindet. Die Frage, in welcher Währung gekauft wird, spielt dabei diesseitigen Erachtens keine Rolle. Wird in Kronen verkauft, so sind diese zum Tageskurs umzurechnen. Der so umgerechnete Marktpreis darf den Höchstpreis nicht überschreiten, falls sich die Ware in Deutsch land befindet. Breslauer Papiergewebe-Ausstellung In polnischen Industrie- und Handelskreisen wird für eine lebhafte Teilnahme an der Ausstellung von Papiergewebe-Erzeugnissen, die vom 29. September bis 14. Oktober in Breslau stattfindet, eingetreten. Namentlich will die Textil-Industrie in Warschau und Lodz sich darüber unterrichten, ob Aufnahme der Papiergewebefabrikation auch für Polen möglich wäre. (Voss. Ztg.) Eg. Einfuhr von Natronzellstoff und Spinnpapier nach Oesterreich-Ungarn Aus Wien wird berichtet: Oesterreich-Ungarn hat die Einfuhr einer bedeutenden Menge von Spinnpapier und Natronzellstoff zur Erzeugung von Textilwaren beschlossen. Das Eingeführte soll nach einem entsprechenden Schlüssel aufgeteilt werden. Die Verhandlungen über den Verteilungsschlüssel zwischen Oesterreich und Ungarn sind im Gange. Die österreichischen Unterhändler verlangen, daß die Anteile der österreichischen und der ungarischen Industrie nicht nach dem Verhältnis 34,4 zu 63,6(das für die Tragung der Heeresausgaben usw. gilt), sondern nach dem Entwickelungsstande der einschlägigen österreichischen und ungarischen Industrie festgestellt werden sollen, wogegen die ungarischen Unterhändler den Standpunkt einnehmen, daß das angegebene ‘Zahlenv erhältnis einzuhalten sei, denn sonst bekäme die weitaus entwickeltere österreichische Textilindustrie das Vielfache des ungarischen Anteiles, während die infolge der Einfuhr eintretenden Währungsnachteile in dem angegebenen Zahlenverhältnis von Ungarn getragen würden. R. P. Papiergarn-Markt. Nach Drahtbericht der Frankf. Ztg. aus Mün chen-Gladbach vom 21. September war der Garnmarkt für spätere Lieferfristen flau. Infolge der Mahnung des Kriegsausschusses für Textilersatzstoffe, Papiergarn für den'Zivilbedarf, nicht mebrszu verkaufen, stockte die Nachfrage. Vielfach befürchttman, daß auch laufende Zivilkontrakte demnächst teilweise für kraftlos lerklärt werden.. (Diese Meldung wird bestätigt durch folgendes Telegramm der Frankfurter Ztg. aus Berlin vom 21. September: Nach Mitteilung des Kriegsausschusses für Textilersatzstoffe an die Betriebel des Papiergarngeweibes stehen erhebliche Verschärfungen hinsichtlich der Beschlagnahme von Spinnpapier und Papiergarnen in Aussicht. Künftighin werden nur sehr- beschränkte Mengen Garne für Zvil- betriebe zur Verfügung stehen.) L/E qjp-