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HAP IER-VERAR BEITUNG .8 Buch Gewerbe ^5 Zuteilung bezw. Freigabe von tierischem Leim an die Papierverarbeitung Berlin W 9, Linkstr. 22, den 24. September 1917 Die Verbraucher von Leim werden nochmals darauf hinge wiesen, die für die Verbrauchsperiode Oktober—Dezember be stimmten Antragsvordrucke in allen Punkten sorgfältigst ausgefüllt t>is zum 28. September an die Leimverteilungsstelle für die Papier verarbeitung —■ Berlin W 9, Linkstr. 22 — zurückzusenden. Soweit Firmen Vordrucke noch nicht erhalten haben, sind diese bei der .genannten Stelle abzufordern. Später eingehende Antiäge können nicht berücksichtigt werden. Die in § 9 der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 15. Juli ausgesprcchene Ermächtigung der Verbraucher von Leim, aus eigenen Vorräten und für eigenen Bedarf bis zu anderweiter Regelung durch den Kriegsausschuß für Ersatzfutter monatlich 1/3 der im 2. Kalendervierteljahr 1917 verbrauchten Menge zu ver arbeiten, wird vom Oktober ab aufgehoben. Demgemäß ist der Vordruck zugleich als Antrag auf Freigabe für diejenigen Firmen anzusehen, welche im Besitze von Leimvorräten sind. Auch sämtliche Ersatzleime, in denen tierischer Leim enthalten ist, sind anmeldepflichtig und werden in einem noch näher festzu setzenden Verhältnis bei der Leimzuteilung angerechnet. Betriebe, welche nur derartige Ersatzleime verwenden, laufen Gefahr, daß ihnen ihre Bezüge dann künftighin unterbunden werden, wenn sie die Vordrucke nicht ausfüllen. Leim und die genannten Ersatzleime sollen eben für sämtliche Verbraucher nach einheitlichen Grund sätzen kontingentiert werden. Hinsichtlich der Bedarfsanmeldung muß allen Interessenten möglichste Beschränkung nach Menge und Güte angesichts der geringen Vorräte und Erzeugung zur Pflicht gemacht werden. Nament lich Lederleim wird nur in ganz bestimmten Fällen zugeteilt werden können. Anträge auf Lederleim müssen die Firmen mit Rücksicht darauf, daß die vorhandenen geringen Vorräte für besonders wichtigen Heeresbedarf vorbehalten bleiben müssen, in gewissenhaftester Weise auf die unbedingte Notwendigkeit der Verwendung von Leder leim prüfen. -Beschränkung ist hier vaterländische Pflicht! Für die auf der Rückseite des Antrages gegebene Anweisung wird bemerkt, daß die benötigten Leimmengen nicht etwa für jeden einzelnen Auftrag, wohl aber für jede einzelne der 3 Gruppen: 1. Heeresaufträge, 2. Ausfuhr, 3. Sonstige Aufträge in einer Gesamtsumme anzugeben sind. Leimverteilungsstelle für die Papierverarbeitung E. Hager Leimversorgung der Buchbinder Die Bezugsvereinigung des deutschen Buchbindergewerbes e.V., Berlin, hat ein Verzeichnis der Anmeldestellen für Leimversorgung zusammengestellt, aus dem zu ersehen ist, wo die Betriebe ihres Gewerbes die Vordrucke zur Anmeldung des Leimbedarfs für den zweiten Versorgungsabschnitt (Oktober, November, Dezember 1917.) abfordern können. Das Verzeichnis ist nach Bundesstaaten, Pro vinzen und Bezirken geordnet. Die Errichtung weiterer Orts- und Landesstellen ist im Gang. Die Buchbinder erfahren das Nähere durch ihre Innungen und Vereine. Die Papierknappheit verbietet uns den Abdruck des 6 Folioseiten füllenden Verzeichnisses. Rohstoffe für die Kartonnagen-Hersteller Infolge der in’unseren Nrn. 75 und 76 abgedruckten Verordnungen ihber Papier, Karton und Pappe beruft der Zentralverband Deutscher Kartonnagen-Fabrikanten die Vorstände seiner Ortsverbände für den 29. September nach Berlin zur Besprechung möglichster Stoff ersparnis. Am 1. Oktober sollen dann'Ortsversammlungen die in Berlin zu treflenden Maßregeln genehmigen. Betriebsstoffe für die Papierverarbeitung Nachtrag zu Nr. 75 S. 1514 Der Zentralverband Deutscher Kartonnagen-Fabrikanten in Berlin, Jüdenstr. 53, ist alleinige Vermittlungsstelle für die gesamte Kartonnagenindustrie für HeftdraM und kleine Nägel, Dextrin und tierischen Leim. Er sendet ferner in Postpaketen Kartoffelmehl für technische Zwecke. Papierknappheit und Buchverlag Die unter dieser Ueberschrift in unserer Nr. 75 auf Seite 1513 angekündigte Versammlung der Korporation der Berliner Buch händler hat am 22. September unter großer Beteiligung der Berliner Verlegerschaft stattgefunden. Herr Direktor Reiß von der Kriegs- Wirtschaftsstelle für das deutsche Zeitungsgewerbe berichtete über das Entstehen und die Tätigkeit dieser Kriegswirtschafts stelle, namentlich soweit sie für den Buch- und Zeitschriften verlag von Bedeutung ist. Er betonte u. a., daß die Kriegswirt schaftsstelle, obwohl sie ursprünglich für das Zeitungsgewerbe begründet wurde und danach benannt ist, allmählich vom Reichs amt des Innern auch andere Gebiete des Papierfaches zur Be wirtschaftung erhielt, und daß ihre Fürsorge durchaus nicht in erster Linie, den Zeitungen sondern allen ihr zugewiesenen Ge bieten gleichmäßig zuteil wird. Er führte zahlenmäßig an, ein wie geringer Teil des Papierbedarfes jetzt infolge des großen Heeresbedarfes und anderer Umstände dem Buchverlag und dem freien Druckgewerbe zur Verfügung steht, und empfahl größte Sparsamkeit, da keine Besserung in bezug auf die Zuteilung in Aussicht stehe. Herr Geheimrat Siegismund berichtete dann über die Tätig keit der verschiedenen Ausschüsse zur Regelung der Papierver- teilung usw., denen er angehört und stellte einige Anträge, die teils auf die Zusammensetzung des für den Buchverlag freigegebenen Papiers, teils auf die Mittel Bezug haben, welche den Papier fabriken die Herstellung dieser Papiersorten erleichtern könnten. Hierbei kam u. a. die geringe Eignung stark holzschliffhaltiger Papiere zur Herstellung wertvoller wissenschaftlicher Werke zur Sprache. Auch wurde bemängelt, daß das Jahr 1916 als Stichjahr für die Zuweisung von Papier an die Verlagshandlung gewählt wurde. Die Anträge des Herm Geheimrats Siegismund wurden von der Versammlung nach längerer Aussprache angenommen. Papier zu Zeitschriften und Büchern Mit der in unserer Nr. 76 abgedruckten Verordnung des Herm Reichskanzlers über Druckpapier vom 20. September 1917 wird das Bezugsrecht von Papier für Druckwerke, Bücher, Musi kalien, Zeitschriften und sonstige in bestimmter Zeitfolge er scheinende Druckschriften für das 4. Vierteljahr 1917 festgesetzt. Die Verhältnisse auf dem Druckpapiermarkt zwingen zu weiterer Einschränkung: Das Bezugsrecht beträgt "55 v. H. derjenigen Menge Druckpapier, die — errechnet auf einen Zeitraum von 3 Monaten — im Jahre 1916 zur Herstellung von Druckwerken Büchern, Musikalien, Zeitschriften usw. verwendet worden ist. (Für das 3. Vierteljahr 1917 betrug die in gleicher Weise berechnete Beschränkung 75 v. H.) .Die Verhältnisse machen es leider weiter unmöglich, den Verlegern einen nicht anrechnungsfähigen Bestand in Höhe eines Monatsverbrauchs zu belassen. Es ist daher bestimmt worden, daß bei Festsetzung der Mengen, die bezogen werden dürfen, Bestände an Druckpapier angerechnet werden. Besonders zu beachten sind die §§ 3 und 4. Papiernot der Berliner Tageszeitungen. Einige der größten Berliner Blätter konnten am Sonntag, den 23. September, nur in äußerst beschränktem Umfange und fast ohne Anzeigenteil erscheinen, da es ihnen an Papier mangelte. Ursache des Papiermangels war, daß eine Anzahl sächsischer Papierfabriken acht Tage lang wegen Kohlen mangels still liegen mußten. Vereinigung Deutscher Verleger von Zeitungsbeilagen. Die maß gebenden Beilagenverleger Deutschlands haben sich zu der oben genannten Vereinigung mit dem Sitz in Berlin (W 57, Bülowstr. 66) zusammengeschlossen. Der Vorstand besteht aus den Herren Hein rich Bennigson im Hause Paß & Garleb G. m. b. H., (Vorsitzender), Erich Elsner, Direktor der Aktiengesellschaft Otto Elsner (stell vertretender Vorsitzender), Adolf Ihring i. Hause Ihring & Fahren- holtz G. m. b. H. Veranlassung zur Gründung gab die augenblick liche Knappheit und außergewöhnliche Teuerung des Papiers. Der Zusammenschluß wurde zur Wahrung der gemeinsamen In teressen der Beilagenverleger getroffen.