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Reichsverband für den Papier- und Bürobedarfs- Handel Sitz Frankfurt a. M, Erhöhung von Ladenpreisen Nach Ausgabe der Preisliste Nr. 4 vom 1. August haben sich die Preise verschiedener Papier- und Bürobedarfsartikel so geändert, daß wir unseren Mitgliedern nachstehende Preiserhöhungen verschlagen müssen. Auf Schreib- und Postpapiere sowie Manila- und Normalakten deckel, Schiefertafeln kommt vom 15. September an ein Aufschlag von 25 v. H. in Anrechnung. Die Preise für Bleistifte werden nach den Aufschlägen der Blei stiftfabrikanten erhöht, also kosten Pestalozzi- und Raffaelstifte nunmehr das Dutzend 1 M. 10 Pf., das Stück 10 Pf.; Dessinstifte und ähnliche Sorten das Dutzend 2 M., das Stück 18 Pf. Briefordner —• nach der neuesten Preisliste der Briefordnerkonvention vom 15. August. Briefordner Quart ohne Register 1 M. 75 Pf., mit Register 2 M., Folio ohne Register 2 M., mit Register 2 M. 25 Pf. Farbbänder das Stück 8 M., das Dutzend 90 M. Röders Bremer Börsenfedern das Groß 5 M. 75 Pf. Tinten und flüssiger Leim nach der neuesten Verkaufsliste der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten von Ende August. Die Preisveränderungen sind in den letzten Wochen so gewaltig geworden, daß der Arbeitsausschuß des Reichsverbandes sich ent schlossen hat, zur Preisliste Nr. 4 keinen Nachtrag, sondern die Preis liste Nr. 5 mit vollständig neu ausgearbeiteten Verkaufspreisen Ende des Monats erscheinen zu lassen. Wir bitten unsere Mitglieder und Freunde, die notwendigen Preiserhöhungen mit ihren Kollegen zu besprechen und uns umgehend ihre Wünsche betreffs der neuen Pieise und Erweiterung der Preisliste zukommen zu lassen. Die Preisfragen sind so einschneidend und wichtig geworden, daß wir dringend um die Mitarbeit aller bei der Ausarbeitung der Preisliste bitten müssen. Reichsverband für den Papier- und Bürobedarfshandel Der Arbeitsausschuß Max Keller, Frankfurt a. M. Heinrich Lautz, Darmstadt Verband der Aussteller der Leipziger Großmesse. Auf der Herbst versammlung des über 1100 Mitglieder zählenden Verbandes wurde u. a. die Frage behandelt, wie bei den Preisen für die Fabrikate der niedrige Stand der deutschen Valuta in den neutralen Ländern aus geglichen werden könne. Bei dem heutigen niedrigen Kurs der Mark im Auslande kaufe das Ausland die deutschen Waren teilweise bis zur Hälfte billiger als das Inland. Dieses Mißverhältnis müsse aus geglichen werden. Man brauche in dieser Beziehung nicht ängstlich zu sein, das Ausland brauche die deutsche Ware. Zum Ausgleich wurden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: Verkauf nur freibleibend hinsichtlich Preis und Lieferzeit; Abschluß der Verkäufe nach dem neutralen Ausland in ausländischer Valuta, indem die Preise nach dem Friedenswert des deutschen Geldes berechnet werden; Festsetzung besonderer Preise für das Ausland. Bei der Anwendung solcher Maß nahmen kaufe das Ausland nicht teurer als das Inland. Die Stadt Leipzig hat nun mit Genehmigung der Sächsichen Regierung eine Steuerordnung erlassen, durch welche die Aussteller mit 5 v. H. der Meßmieten und die Meßvermieter mit 2 v. H. der Meßmieten zu den Kosten des Meßamtes herangezogen werden. Die Beträge werden durch die Meßvermieter von den Ausstellern mit der Miete halb jährlich eingezogen, zum ersten Male für die Frühjahrsmesse 1918. Für die Frühjahrsmesse 1918 sollen von dem Verbande die gleichen Erleichterungen beantragt werden wie bei der letzten Messe. Der Geschäftsführer Hesselbarth berichtete über „Die Aussichten der Meßaussteller nach Friedensschluß”. Die Geschäftsführung bleibt in den Händen des bisherigen Geschäftsführers Karl Hesselbarth, Hamburg 30, Bismarckstr. 97, Kriegssteuer des im Felde stehenden Schreib warenhändlers Aus dem Felde Das Großh. hessische Finanz-Amt forderte mich nun schon dreimal auf meine Kriegs- und Besitzsteuererklärung abzugeben, längstens nun zum 15. September. Was habe ich zu tun? Unser Geschäft in X (Firma A & B) ist nicht geschlossen, sondern wird von unseren Frauen, ohne kaufmännische Hilfe weitergeführt, jedoch wird nur das geliefert, was telephonisch oder schriftlich bestellt wird. Bei den hohen Papierpreisen beträgt der Umsatz monatlich einige Tausend Mark, doch können wir genauen Gewinn nicht angeben, da seit 1. Juli 1914 keine Inventur mehr gemacht werden konnte. Meine Teilhaber und ich sind seit Anfang 1914 im Felde. Wohl war ich 8 Monate als Invalide entlassen, konnte aber während dieser Zeit wenig leisten und machte keine Inventur. Kann ich gezwungen werden die Erklärung abzugeben, oder muß mir die Kompagnie auf Grund dieser Aufforderung Urlaub gewähren, um Inventur machen zu können? A. Antwort unseres rechtskundigen Mitarbeiters: Weder das Kriegs- noch das Besitzsteuergesetz sieht für im Felde stehende Steuer pflichtige eine Befreiung von der Verpflichtung zur • Abgabe der Steuererklärung vor. Doch kann nach allgemeinen Rechtsgrund- Sätzen der Steuerpflichtige die Nichtabgabe der Steuererklärung innerhalb der vorgeschriebenen Frist dadurch entschuldigen, daß er Umstände glaubhaft macht, welche ihm die Abgabe der Steuer- erklärung innerhalb dieser Frist unmöglich machen (Vgl. Fuisting, Einkommensteuergesetz 6. Aufl. S. 287 Anm. b, Stier-Somlo, Kriegs- und Besitzsteuergesetz S. 313 Anm. 2 zu § 54 B. St. G., § 17 Ausf - Best. z. Wehrbeitragsgesetz bei Hoffmann S. 100). Ob die Abwesen heit im Felde die Abgabe der Steuererklärung unmöglich macht, hängt von den Umständen des Einzelf: alles ab. Bei einem Kaufmann wird auf Grund der ordnungsmäßig zu führenden Geschäftsbücher die Steuererklärung in der Regel auch durch Dritte, insbesondere die mit der Geschäfts- und Buchführung betrauten Stellvertreter, im Notfall durch einen Bücherrevisor gefertigt werden können. Sollte dies auch im Falle des Fragestellers möglich sein, so ist er zur Ver meidung von Geldstrafen und eines Steuerzuschlages zur Beschaffung der Steuererklärung auf diesem Wege verpflichtet und kann höchstens, falls die ihm gesetzte Frist dazu nicht ausreicht, nochmals eine Frist verlängerung unter Darlegung der Umstände beantragen. Sollte dagegen nur Fragesteller persönlich zur Fertigstellung der Steuer erklärung imstande sein, so bleibt, wenn dies glaubhaft gemacht werden kann, nur die Möglichkeit, die Steuerbehörde um Verlängerung der Frist bis zur Rückkehr des Fragestellers aus dem Felde anzu gehen. Eine Verpflichtung der Militärbehörde, dem Fragesteller zwecks Herstellung der Steuererklärung Urlaub zu gewähren, ist nicht gegeben. Neue Briefmarken in Rußland. Die vorläufig in Gebrauch kom menden Briefmarken der neuen Regierung bestehen in den früheren kaiserlichen Briefmarken mit einem Ueberdruck, auf welchem eine phrygische Mütze mit gekreuzten Schwertern und den Worten: „Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit” zu sehen ist. Dieselben Briefmarken werden auch auf starkes Kartonpapier gedruckt und als Geldersatz für kleine Beträge während des Krieges verwertet. K- {Berner Bund) Probenschau Postkarten: Unser Hindenburg; Vom Kadetten zum General- feidmarschall, Kommissionsverlag von Gustav Liersch & Co., Kunst verlag in Berlin SW 48. Diese Kartenreihe enthält acht Karten mit photographischen Bildnissen des allverehrten Feldmarschalls aus verschiedenen Lebensjahren. Das erste Bild zeigt ihn als Kadetten in Wahlstatt im Jahre 1860. das letzte als Generalfeldmarschall jetzt im Kriege 1917. Dieses Bild trägt in des Feldmarschalls Schrift zügen die Worte: Schwer ist die Zeit, aber sicher ist der Sieg! 30. 7. 1917. Hindenburg; Die Ausführung der im Verlag von Wirth & Co. in Dessau erschienenen und bei M. R. & Co. gedruckten Karten ist gediegen. Büchertisch Richters Reiseführer, Bulgarien, bearbeitet von Arthur Dix mit 5 Karten und 1 Stadtplan. Hamburg und Leipzig, Richters Reise führer-Verlag. 1917. Preis 3 M. Der Verkauf von Reiseführern hat seit Beginn des Krieges sehr abgenommen, da Karten vieler inländischer Gebiete nicht verkauft werden dürfen, und Reisen nach dem Auslande fast unmöglich ge worden sind. Eine Ausnahme hiervon machen die verbündeten Staa ten, wohin Tausende unserer Soldaten reisen müssen. Bulgarien wurde vor dem Kriege von Deutschen wenig besucht. Es besitzt aber hervorragende landschaftliche Schönheiten und wird nach dem Kriege auch zu kaufmännischen Verbindungen reichliche Anhalts punkte bieten. Den Besuchern dieses Landes wird vorliegendes Reisebuch, das sehr sachkundig zusammengestellt und mit treff lichen Karten versehen ist, gute Dienste leisten.