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Nr. 75 Berlin, Donnerstag, 20. September 1917 42. Jahrg 1510 Geschäf ts-N achrichten 1514 Geschäf fszeif 8'4 —4% UUhr neu zu bestellen. Die vierteljährliche Bezugsgebühr beträgt dann 1» Mark * * zum Preise von 1 Mk. an. Verlag der Papier - Zeitung, Berlin SW 11 1509 1509 1515 1515 1515 26 52 104 1517 1517 1517 1517 1517 1528 1513 1513 1513 1513 1513 1514 1514 20 30 40 Stellengesuchezuhalbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Platzvorschriften unverbindlich 1509 1510 1510 1510 1510 Anzeigen. Petitzeile 3 mm hoch 50 mm (1/a gespalten) breit 59 Pf., auf Umschlagseiten bis IM. (Größe von Strich zu Strich berechnet.) Zeichengebühr f. freie Zu-endung frei eingehender Briefe 1 M. Teuerungs-Zuschlag 20 v. H. 13mal in 1 Jahr 10 v. H. Nachlaß Ausstellung „Papier als Stoffersatz’ in Wien . . , Höchstpreise für Spinnrollen ......... Papiergarn-Markt .......... ... Schreibwaren-Handel: Reichsverband für den Papier- u. Bürobedarfs-Handel Verband der Aussteller der Leipziger Großmesse . . Kriegssteuer des im Felde stehenden Schreibwaren händlers ................ Probenschau , Büchertisch BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Dem Vernehmen nach wird der Reichskanzler von der Er mächtigung nach § 1 nächstens den Gebrauch machen, daß er eine Bestandsaufnahme des bei Herstellern, Händlern, Verarbeitern und Verbrauchern (auch Behörden) vorhandenen Papiers nach Gewicht (ohne Berücksichtigung von Größe, Schwere, Sorte) anordnen wird. An Beschlagnahme von Papier (vielleicht abgesehen von gewissem Behördenbedarf) wird nicht gedacht. Auf Grund von § 2 soll zunächst hauptsächlich nur die Zuteilung von Zellstoff zu den einzelnen Papiersorten geregelt werden. Das Papieringenieur-Studium auf der Großherzoglich- Technischen Hochschule zu Darmstadt Papier-Verarbeitung, buchgewerbe : Berliner Typographische Gesellschaft . ... Verein deutscher Chromo- und Buntpapierfabrikanten Deutscher Buchdrucker-Verein . . Die Papierknappheit und der Buchverlag Zusammenlegung von Druckereien Betriebsstoffe für die Papierverarbeitung , , . Ausfuhr von Wellpappe Papier-Spinn er ei: Papiergewebe-Ausstellung in Breslau .... , . Auch die Briefträger sind verpflichtet, Bestellungen anzunehmen Erscheint Sonntags und Donnerstags. Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends. Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel: vierteljährlich 3 M. Vierteljährl. Bestellgeld 18 Pf. Von d. Geschäftsstelled. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. 50 Pf. Einzelnummer 30 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsoi t Berlin Wir bitten unsere Leser, unser Blatt für das Vierteljahr Oktober—Dezember 1917 vor Ende September am Schalter ihres Postamtes gegen 6 M. 50 Pf. bei Bezug unter Streifband. Das vierteljährliche Post-Bestellgeld beträgt 18 Pf. Bei Nachbestellung muß für Nachlieferung der bereits erschienenen Nummern eine besondere Vergütung von 10 Pf. an die Post bezahlt werden. Postamt und Briefträger nehmen auch Bestellungen für den Monat Oktober Bundesrats-Verordnung über Papier, Karton und Pappe . Vom 15. September 1917 § 1. Der Reichsiran zier wird ermächtigt, Erhebungen über die Vorräte, die Lieferung, den Bezug und den Verbrauch von Papier’, Karton und Pappe jeder Art anzuordnen und vorzuschreiben, daß über Lieferung, Bezug und Verbrauch Buch zu führen und Anzeige an eine von ihm zu bestimmende Stelle zu erstatten ist. § 2. Der Reichskanzler wird ermächtigt, Anordnungen über Herstellung, Lieferung, Bezug, und Verbrauch von Papier, Karton und Pappe zu treffen. § 3. Zur Deckung der entstehenden Verwaltungskosten kann der Reichskanzler den an dem Verkehre mit Gegenständen der ge nannten Art Beteiligten Beiträge auferlegen. § 4. Der Reichskanzler kann anordnen, daß Zuwiderhand lungen gegen die von ihm auf Grund dieser Verordnung erlassenen Bestimmungen mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit Geld strafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft werden sowie daß neben der Strafe auf Einziehung der Gegenstände erkannt werden kann, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. § 5. Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkraft tretens. Frachterhöhung für gebrauchte Packmittel bei Aufgabe als Stückgut Die Vergünstigung, daß für diese Güter bei Aufgabe als Stück gut die Fracht nur für das halbe wirkliche Gewicht, mindestens jedoch für 20 kg, nach der Allgemeinen Stückgutklasse zu berechnen war, ist mit Wirkung vom 20. Juli 1917 bis auf weiteres aufgehoben worden. Dem Sperrigkeitszuschlage unterliegen gebrauchte Packmittel auch zukünftig nicht. Neuordnung der Nebengebührentarife im Deutschen Eisenbahn-Güter- und Tiertarif, Teil I Am 1. Oktober 1917 treten neue Nebengebührentarife im Güter und Tierverkehr der deutschen Eisenbahnen in Kraft. Von den Aenderungen seien die wichtigsten nachstehend angeführt: Die Zählgebühr beträgt künftig für je 10 Stück (bisher 20 Stück) FACHBLATT für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN Amtsblatt der Berufsgenossenschaften sowie Zahlreicher Vereine und Verbände des Papier- und Schreibwarenfaches INHALT Frachterhöhung für gebrauchte Packmittel bei Auf gabe als Stückgut . . . . Bundesrats Verordnung über Papier, Karton u. Pappe Neuordnung der Nebengebübrentarife im Deutschen Eisenbahn Güter- und Tiertarif, Teil I . . . , Durchgehende Arbeitszeit Reichskommission zur Sicherstellung des Papierbedarfs Papier-Erzeugung und -Großhandel: Bräuche im Altpapier-Handel Fachliteratur .